Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6869 Entscheidungen
Unter der Überschrift „Stürmen statt pauken“ berichtete eine Zeitschrift über einen 12-jährigen Jungen, der einen Vertrag mit einem Bundesligaverein abgeschlossen habe. Die Ablöse für Deutschlands jüngsten Fußballprofi betrage angeblich 600.000 DM. Die Zeitschrift zitiert dazu den Vater: „Mit Geld hatte das nichts zu tun. Das ist Schwachsinn. Marcos Herz schlägt für den FC und wir glauben, dass er hier die besten Möglichkeiten hat, einmal Profi zu werden.“ Auch der Junge wird zitiert: „Auf Schule habe ich keinen großen Bock. Vor allem Mathe finde ich doof.“ Die Rechtsvertretung des Vaters teilt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat mit, dass die Zitate frei erfunden seien. Die Redaktion habe dies auch bereits eingeräumt. Der Anwalt legt der Beschwerde einen Beitrag aus einem Nachrichtenmagazin zum Thema Jugendförderung in Bundesligaclubs bei. Darin heißt es, dass der Trend zur Jugendpflege absurde Züge annehme. So habe ein Club einem Rivalen einen Zwölfjährigen abgeworben. Angeblich sollten 200.000 DM an die Eltern fließen. Dies verdeutliche, so der Anwalt, von welcher Bedeutung der Vorgang für seinen Mandanten sei. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift weist darauf hin, dass bereits vor Erscheinen des kritisierten Artikels in zahlreichen Medien über den 12-jährigen Fußballer berichtet worden sei. Einer der Verfasser, ein freier Journalist, sei von der Redaktion der Zeitschrift gebeten worden, auch für sie eine entsprechende kleine Geschichte über den jungen Fußballer zu schreiben. Die darin veröffentlichten Zitate seien das Ergebnis der Recherche des Journalisten. Dieser habe nochmals ausdrücklich bestätigt, dass die veröffentlichten Zitate voll und ganz zutreffend seien. Die Zeitschrift habe auch zu keinem Zeitpunkt gegenüber dem Beschwerdeführer selbst bzw. dessen anwaltlichem Vertreter erklärt, dass die in den Artikel veröffentlichten Zitate „hinzugefügt“ worden seien. (2001)
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Eine Frauenzeitschrift zeichnet unter der Überschrift „Endstation Nervenklinik?“ ein Porträt des Popstars Michael Jackson, der sich mit seiner dunklen Hautfarbe nie habe identifizieren können. Früher habe man über seine Macken noch lachen können, mittlerweile sei der Zustand des Sängers erschreckend. Sein Gesicht sei nach unzähligen Schönheitsoperationen zu einer Maske erstarrt, die Nase sei nur noch zu erahnen, die Haut kalkweiß. Auch der seelische Zustand von „Jacko“ sei bedenklich. Seine wenigen engen Freunde hielten es nur noch für eine Frage der Zeit, bis er in der Nervenklinik lande. Auf den Inhalt eines Vortrages, den die Pop-Ikone unlängst in Oxford über das Thema „Wie Eltern und Kinder sich wieder näher kommen“ gehalten habe, habe niemand geachtet. Nach einem Weinkrampf am Mikrofon habe der Künstler allen Ernstes ein Gute-Nacht-Geschichten-Gesetz gefordert. Die Vizepräsidentin eines Michael-Jackson-Fanclubs wendet sich an den Deutschen Presserat. Die in dem Beitrag zitierten Aussagen von Jackson seien völlig aus dem Zusammenhang gerissen worden. Zudem sei die Beschreibung des Popstars ehrverletzend. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift sieht in der Überschrift des Artikels eine zulässige Meinungsäußerung. Die Rede des Künstlers sei auszugsweise wiedergegeben worden, die Zitate seien nicht aus dem Zusammenhang gerissen. Es sei Aufgabe der Presse, öffentlich zu hinterfragen, wenn ein Superstar wie Michael Jackson sich so wie geschehen verändere. Hier seien Fragen negativer Art erlaubt. Solche Fragen habe die gesamte Presse gestellt, erklären die Anwälte unter Hinweis auf entsprechende Belege. Der Fanclub der Beschwerdeführerin habe inzwischen eine Hetzjagd auf den zuständigen Redakteur eingeleitet. Im Internet seien sein Name, sein Foto, seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse veröffentlicht. Dabei würden Sätze wie „Das ist der Michael-Hasser“ oder „Das ist der Gossip-Schreiber“ gebraucht. (2001)
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Eine Regionalzeitung begleitet seit Jahren ausführlich und kritisch das Wirken und den Führungsstil eines Stahl-Managers, der bis vor kurzem Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG gewesen ist. In einem der Beiträge berichtet sie, dass der geplante Verkauf des damals zum Preussag-Konzern gehörenden Stahlwerkes derzeit Gegenstand heftiger politischer Spekulationen und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sei. Der frühere Stahl-Manager werfe dem Konzern-Chef indirekt Bestechung vor. Dieser habe jedem Mitglied des Preussag-Vorstandes eine Million Mark bei einem problemlosen Verkauf an British Steel angeboten. Ein jetzt aufgetauchtes Papier aus dem Jahre 1996 wecke jetzt aber Zweifel an der Glaubwürdigkeit des ehemaligen Salzgitter-Chefs. So habe auch dieser Ende 1996 einen Verkauf des niedersächsischen Stahlwerkes an British Steel angepeilt. Dies gehe aus einem streng vertraulichen Papier des früheren Stahlwerkchefs hervor, das der Zeitung vorliege. In einem weiteren Artikel informiert die Zeitung ihre Leserschaft über die letzte Hauptversammlung des Stahlkonzerns. Darin habe der frühere Konzernchef versucht, nochmals die Gründe für seinen spektakulären Rücktritt vor zwei Jahren aufzurollen. Mit dem Verweis, nur das Geschäftsjahr 1999/2000 stehe zur Debatte, habe der Chef des Aufsichtsrates das Intermezzo unter kräftigem Beifall der Aktionäre beendet. Der betroffene Manager beschwert sich beim Deutschen Presserat und übt Kritik an der Berichterstattung der Zeitung. Da ein Teil der Veröffentlichungen zeitlich weit zurückliegt, konzentriert sich der Presserat nach eingehender Vorprüfung auf die beiden genannten Beiträge. Dazu erklärt der Beschwerdeführer, es sei falsch, dass das Papier aus dem Jahre 1996 erst jetzt aufgetaucht sei. Ein Nachrichtenmagazin habe es bereits im Jahre 1998 umfänglich erwähnt. Der Artikel über die Hauptversammlung enthalte insofern eine Falschmeldung, als ein großer Applaus der über tausend Aktionäre eingesetzt habe, nachdem er, der Beschwerdeführer, die hervorragende Arbeit des Vorstandes unter der Leitung seines Nachfolgers gewürdigt habe. Der Chefredakteur der Zeitung räumt ein, dass der Magazinbericht aus dem Jahre 1998 dem Verfasser des Beitrages offensichtlich nicht präsent gewesen sei. Über die Hauptversammlung habe eine Redakteurin der Zeitung berichtet, die persönlich vor Ort gewesen sei. Er habe keinen Anlass, an der Richtigkeit ihres Berichts zu zweifeln. (2000/2001)
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„Er hat Julia ermordet“ lautet die Schlagzeile auf der Titelseite einer Boulevardzeitung. Im Text heißt es, dass die Fahnder der Polizei sich zu 99,9 Prozent sicher seien, das ein 33-jähriger Buchhalter und Familienvater das 8-jährige Mädchen verschleppt und ermordet habe. Der mutmaßliche Täter und das Mädchen sind abgebildet. Der Mann wird mit Vornamen und Initial des Nachnamens genannt. Der Anwalt der Ehefrau des Verdächtigen beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat eine Vorverurteilung des Betroffenen. Zudem verletze die Veröffentlichung des Bildes das Persönlichkeitsrecht des Mannes. Die Rechtsabteilung des Verlages teilt mit, der zuständige Staatsanwalt habe gegenüber der Redaktion erklärt, dass der Fall als gelöst gelte. Das Foto ohne Balken stamme aus der Sendung eines Privatsenders. Damals habe sich der Verdächtige als unbeteiligter Nachbar der Diskussion über den Fall gestellt. Auf Grund der kaum vorstellbaren Situation, dass sich ein mutmaßlicher Täter zunächst als unbeteiligter Nachbar in einem Mordfall über das Fernsehen der Öffentlichkeit präsentiere und dann auf Grund der Indizienlast selbst als Täter in Frage komme, habe man im Rahmen der kritisierten Veröffentlichung auf eine Anonymisierung durch einen Balken über der Augenpartie verzichtet. In der folgenden Berichterstattung habe man dann doch die Fotos des Verdächtigen durch Augenbalken unkenntlich gemacht und auch von einem mutmaßlichen Täter gesprochen. Die Zeitung habe sich also in der Berichterstattung deutlich zurückgenommen und die Darstellung des Falles im Sinne des Pressekodex geregelt. (2001)
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Stadtratsfraktion und Basisgruppe der PDS haben zu einer Informationsveranstaltung „Gegen Rassismus und rechte Gewalt“ eingeladen. Die Zeitung am Ort berichtet darüber. In der zweieinhalbstündigen Veranstaltung sei zwar viel geredet und debattiert worden, doch letztlich sei die Frage offen geblieben, wie sich die Bürger nun angesichts eines erneuten Aufmarsches der Neonazis in der Stadt diesen entgegen stemmen sollten. In einem Kommentar dazu skizziert der Autor die antifaschistischen und antirassistischen Aktivitäten des Landeschefs der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen, der auch an der Informationsveranstaltung beteiligt gewesen sei und in einem an die Medien gerichteten Rundbrief auf die Rechtsentwicklung in der Stadt hinweise und Möglichkeiten der Gegenwehr aufzeige. Der umtriebige Sizilianer gelte als Sprachrohr der Antifa-Szene. Er fühle sich angesichts des offenen Rassismus im Osten als Kanake, bekenne er. Der Kommentator wirft dem Gewerkschaftler und dessen Gesinnungsfreunden vor, mit ihrer Einschätzung der Situation in der Stadt zu überziehen und ein Feld zu bereiten, von dem sich vielleicht nun erst recht die rechte Brut angezogen fühle. Wer fernab jeder Realität behaupte, die Stadt sei rechts, lüge und gefährde ihre weitere ohnehin schwierige Entwicklung. Schließlich kritisiert der Autor des Kommentars die Verpflichtung des Hauptreferenten der Informationsveranstaltung. Warum man ausgerechnet ein DVU-Gründungsmitglied und einen früheren Aktivisten der Neonazis zum Zeugen der Anklage gegen Rechts gemacht habe, bleibe das Geheimnis der Veranstalter. Nicht nur der smarte homosexuelle Wanderprediger habe im Saal deplatziert gewirkt. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft beklagt sich beim Deutschen Presserat über eine falsche Darstellung der Veranstaltung. Zudem sieht er in den Formulierungen „umtriebiger Sizilianer“ und „smarter homosexueller Wanderprediger“ ehrverletzende Behauptungen. Die Chefredaktion der Zeitung gesteht ein, dass die beiden Formulierungen problematisch seien und man ihre Verwendung ausdrücklich missbillige. Man habe sich bei dem Beschwerdeführer dafür entschuldigt sowie den Verfasser des Kommentars mündlich und schriftlich gerügt. In dem Schreiben an den Beschwerdeführer heißt es, der Autor des Beitrages habe geltend gemacht, erst Äußerungen der Betroffenen hätten ihm diese Formulierungen nahe gelegt. So habe der Beschwerdeführer betont, dass er sich angesichts des offenen Rassismus im Osten als „Kanake“ fühle. Und der ehemalige Neonazi und Aussteiger habe sich in der Veranstaltung selbst als Homosexueller geoutet. Die Chefredaktion weist dazu darauf hin, dass das die verwendeten Formulierungen erkläre, sie aber nicht entschuldige. (2001)
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Unter der Überschrift „Reifeprüfung im Hochadel“ berichtet eine Zeitschrift über ein angebliches Tuschelthema in der deutschen Aristokratie: Danach soll eine bekannte Webdesign-Chefin („Lange blonde Haare, endlose Beine, leidenschaftlicher Blick, perfekter Auftritt, dazu noch Erfolg im Beruf“) einen bekannten Erbprinzen nicht nur als ihren Angestellten in ihre Internet-Firma geholt haben. Drei hochadelige Ehen habe das „verführerische Klasseweib“ bereits ins Wanken gebracht. In zwei Fällen habe man sich allerdings wieder gefangen. Der dritte prinzliche Verehrer scheine sich jedoch so festgebissen zu haben, dass er Frau und Kinder für seine neue Liebe verlassen wolle. Dem Beitrag sind Fotos der Betroffenen beigestellt. Die Rechtsvertretung der Geschäftsfrau sieht das Persönlichkeitsrecht ihrer Mandantin verletzt und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Veröffentlichung ihres Fotos, das zwölf Jahre alt und in privatem Rahmen aufgenommen worden sei, sei nicht genehmigt worden. Zudem sei ihre Mandantin keine Person der Zeitgeschichte. Wertungen wie „ein verführerisches Klasseweib“ seien eine Ehrverletzung. Auch sei es falsch, dass die Frau bereits drei hochadlige Ehen ins Wanken gebracht habe. Mit dieser falschen Behauptung werde sie öffentlich an den Pranger gestellt und ihr vorgeworfen, sie stifte zum Ehebruch an. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass der Redaktion seit Oktober vergangenen Jahres bekannt sei, dass die Beschwerdeführerin eine intensive Beziehung zu dem Erbprinzen habe. Bereits damals habe sie sich mit einer Redakteurin der Zeitschrift in Verbindung setzen wollen, um eine redaktionelle Darstellung ihrer Beziehung zu besprechen. Nach der Veröffentlichung habe sie sich mit der Redakteurin persönlich getroffen und den Sachverhalt ausführlich besprochen. Zu diesem Zeitpunkt sei nicht die Rede davon gewesen, dass die Zeitschrift über den Vorgang nicht berichten dürfe. Was den Inhalt der Beschwerde betreffe, sei man der Ansicht, dass die Beschwerdeführerin in dem Beitrag keineswegs als „hochadelstitelgierende Verführerin“ dargestellt werde. Wenn im Rahmen der wenigen Zeilen, die ihr gewidmet worden seien, ihr gutes Aussehen gewürdigt und ihr beruflicher Erfolg erwähnt werde, so sei dies eine ausgesprochen positive Darstellung, durch die eine Ehrverletzung nicht erkennbar sei. Die Zeitschrift habe keine unrichtigen Behauptungen verbreitet. Der Vorgang sei bereits seit längerem in den entsprechenden Kreisen der Gesellschaft bekannt gewesen. In diesem Zusammenhang verweisen die Anwälte auf eine Veröffentlichung in einer anderen Zeitung. Die Passage, dass die Beschwerdeführerin drei hochadlige Ehen ins Wanken gebracht habe, sei eine zutreffende Wertung. Auf Wunsch könnten die Namen der drei männlichen Personen beigebracht werden. Das Foto sei 1991 bei einer öffentlichen Veranstaltung von einer Gesellschaftsfotografin mit Einwilligung der Betroffenen aufgenommen worden. (2001)
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Ein Boulevardblatt schildert ein Strafverfahren gegen einen „alternden Lehrer“, der in eine hoffnungslose Liebe zu einer blonden Schönheit verfallen sei wie einst der Professor im Film „Der blaue Engel“. Diesmal spiele die Geschichte in einem Gefängnis, dessen pädagogische Abteilung der Angeklagte geleitet habe. Und sie sei Wirklichkeit. Opfer sei eine Frau, die wegen Anlagebetrügereien mit Diamanten in Millionenhöhe zu sechs Jahren Haft verurteilt worden sei. Sie sei die schöne Anmachfrau gewesen, die bei ihren reichen Kunden vorgefahren sei und ihnen mit Silikon aufgeblasene Steine verkauft habe. Auch im Gefängnis habe sie gepflegt und attraktiv gewirkt, trotz Knastessen, trotz Häme, trotz aller Gewalt und dem Kommandoton der Schließer. Der Lehrer, bislang unbescholtener Familienvater, habe ihr erst Briefe geschrieben, sie dann unter Ausnutzung seiner herausgehobenen Stellung im Knast sexuell missbraucht. Die schöne Blonde habe das unter Tränen geduldet. „Ich dachte, das gehörte zu meiner Strafe“, zitiert sie die Zeitung. Eine Leserin bittet den Deutschen Presserat, die Zeitung zu rügen. Sie sieht in der Berichterstattung eine Abwertung des eigentlichen Opfers. Die dem Lehrer vorgeworfene Straftat werde bagatellisiert. Die Rechtsvertretung des Verlages ist der Meinung, der Artikel berücksichtige angemessen sowohl die Seite des Angeklagten als auch die des Opfers. Die Berichterstattung lasse keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte die Grenze der harmlosen Liebelei in massiver Weise überschritten habe. Der Anklagevorwurf werde ausführlich geschildert. Auch das Opfer sei mehrfach zu Wort gekommen, so dass von einer einseitigen oder abwertenden Darstellung keine Rede sein könne. (2001)
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Ein Kreisverband des Roten Kreuzes ist in Finanznöten. Sein Eigenkapital ist von 1,5 Millionen auf knapp 200.000 DM geschrumpft. Eine Tageszeitung berichtet darüber in mehreren Beiträgen, wartet mit Informationen aus einem Pressegespräch auf. Bei der zufälligen Durchsicht des Jahresabschlusses seien der Vorstandsvorsitzenden Ungereimtheiten aufgefallen. Seitdem ermittele die Staatsanwaltschaft gegen ehemaligen Kreisgeschäftsführer und dessen langjährige Buchhalterin. Letztere wird in einem der Beiträge mit vollem Namen genannt, in zwei weiteren Beiträgen ist ihr Familienname jeweils abgekürzt. Die Betroffene wendet sich an den Deutschen Presserat. Sie kritisiert die Veröffentlichung ihres Namens und sieht sich durch einige Formulierungen in den Texten vorverurteilt. Die Chefredaktion der Zeitung gibt der Beschwerdeführerin Recht. Die Kollegen der Lokalredaktion seien inzwischen darauf hingewiesen worden, künftig eine Namensnennung zu unterlassen. Einen Brief ähnlichen Inhalts habe man auch der betroffenen Frau zugesandt. (2001)
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Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen verhängt ein Moratorium gegen ein Bankhaus. In einem Kommentar kritisiert die Zeitung am Ort, dass die Kunden der Bank seit Anfang Februar nicht mehr an ihre Konten kommen. Das sei nicht nur im höchsten Maße ärgerlich, sondern unzumutbar. Unter der Überschrift „Fragen über Fragen – und (noch) keine Antworten“ vermerkt der Autor, dass der Vorstandsvorsitzende der Bank noch im Dezember für seine Altersversorgung die stolze Summe von 665.255,28 DM kassiert habe, die bei einer Lebensversicherung einbezahlt worden sei. Und das nur für zwei Jahre. Dieser komfortablen Altersversorgung lägen zwar Beschlüsse des Aufsichtsrates zu Grunde, doch in Bankenkreisen überrasche vor allem die Höhe von 332.627,94 DM pro Jahr. Selbst bei Banken mit weitaus höherer Bilanzsumme werde etwa die Hälfte des Betrages als normal angesehen. Der Autor stellt schließlich die Frage, ob die Verantwortlichen der Bank wirklich vom Moratorium des Bundesaufsichtsamtes so überrascht worden seien, wie man im Nachhinein glaubhaft machen wolle. Die der Zeitung vorliegenden Unterlagen sprächen da eine andere Sprache. So habe ein Vorstandsmitglied in der Zeit vom 26. bis 29. Januar 2001, also in den Tagen unmittelbar vor dem Moratorium, sein privates Konto mit einer Barabhebung und fünf Automaten-Abhebungen vollständig „leer geräumt“ bis ins Soll von 326,21 DM. Ein reiner Zufall? Eher vielleicht schon Sorge um sein Girokonto-Guthaben, denn Gelder von Vorstandsmitgliedern seien nicht durch den Bankensicherungsfonds abgesichert. Der Vorstandsvorsitzende der Bank schreibt an den Deutschen Presserat. Er beschwert sich, dass in dem Kommentar Transaktionen auf seinem Privatkonto bekannt gegeben werden. Des weiteren würden Verdächtigungen gegen ihn ausgesprochen. Zudem habe der Redakteur – obwohl zugesagt – nicht mit ihm gesprochen. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, zum Zeitpunkt der Berichterstattung seien die Kunden der Bank schon seit drei Monaten nicht mehr an ihre Konten gelangt. Insofern hätte ein großes öffentliches Interesse daran bestanden, zu erfahren, dass der Vorstandsvorsitzende trotz der seit Monaten bekannten Schieflage des Bankhauses vier Wochen vor Verhängung des Moratoriums eine im Vergleich zu Vorständen anderer Banken überdimensionierte Altersversorgung von 665.000 DM für nur zwei Jahre erhalten habe. Ebenso relevant sei es für Kunden und Öffentlichkeit gewesen, dass der Vorstandsvorsitzende in den drei Tagen vor der Verhängung des Moratoriums sein privates Girokonto leer geräumt haben. Diese Informationen habe man durch ein anonymes Schreiben erhalten und bei Mitarbeitern des Bankhauses nachrecherchiert. Zudem sei diesen Fakten vom Beschwerdeführer bislang nicht widersprochen worden. Man habe sogar dem Vorsitzenden des Vorstandes und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates mittels sechs schriftlich vorgelegten Fragen die Möglichkeit eröffnet, zu den Vorgängen Stellung zu nehmen. Diese hätten sich jedoch um die Beantwortung der konkreten Fragen gedrückt. (2001)
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Eine Regionalzeitung berichtet über die Auseinandersetzungen um ein Gewerbegrundstück, um das sich zwei Investoren bewerben. Während sich der Hauptausschuss der Stadt mehrheitlich für einen Verkauf an den auswärtigen Bewerber entschieden habe, habe sich die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich dafür entschieden, die Kaufoption des einheimischen Bewerbers um sechs Monate zu verlängern. Die Zeitung vermutet, dass nicht allein das Wohl der Stadt bei der Abstimmung ausschlaggebend gewesen sei. Der Bürgermeister habe inzwischen die Entscheidung der Stadtverordneten als „rechtswidrig“ beanstandet und die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Der Stadtchef und die einheimischen Bewerber hätten sich nicht immer so kontrovers gegenübergestanden. So habe sich der Bürgermeister seinerzeit – allerdings vergeblich – dafür eingesetzt, dass die Stadt mit Fördermitteln ein Gebäude kaufe, dass der einheimische Geschäftsmann von der Treuhand erworben hatte, später aber wieder los werden wollte. Zuvor habe die Firma 500 DM in einen Topf „zur freien Verfügung des Bürgermeisters“ gespendet. In eineinhalb Jahren hätten 14 Firmen aus dem Ort dort insgesamt mehr als 16.000 DM eingezahlt, bevor der dubiose Spendenfonds nach einer Kontrolle durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises hätte aufgelöst werden müssen. Der Bürgermeister der Stadt äußert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Ansicht, dass er durch den Beitrag diskreditiert werde. Zudem enthalte der Artikel falsche Darstellungen. So werde eindeutig suggeriert, dass er die 500 DM erhalten habe, um den Grundstücksankauf vorzuschlagen. In Wahrheit habe seine Stellvertreterin den Betrag zur Verwendung für soziale Zwecke erhalten. Die Rechtsvertretung der Zeitung ist der Auffassung, dass der Bürgermeister ganz offensichtlich Funktion und Aufgabe der freien Presse verkenne. Es sei nicht deren Aufgabe, positiv und werbend für die Stadt zu berichten, sondern Nachrichten zu beschaffen, Stellung zu nehmen und Kritik zu üben. Wenn der Beschwerdeführer der Meinung sei, dass seine Sicht der Dinge in den Beiträgen keinen ausreichenden Niederschlag finde, möge er sich daran erinnern, dass er sich jahrelang strikt geweigert habe, mit der jetzigen Chefreporterin der Zeitung überhaupt zu reden. (2001)
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