Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7408 Entscheidungen
Ein Leser schickt im Abstand von einem Tag per E-Mail zwei Leserbriefe an die Redaktion einer Tageszeitung. Die Zuschriften beschäftigen sich mit dem Verhalten von Abgeordneten. Die Leserbriefredaktion will aus inhaltlichen und sprachlichen Gründen keinen der Briefe im vollen Wortlaut drucken und entschließt sich, eine kleine, aussagekräftige Passage aus dem zweiten Brief in den gekürzten ersten Brief aufzunehmen. Der Leser ärgert sich und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sein Brief sei um einen entscheidenden Teil gekürzt worden. Aus seinem zweiten Brief sei die Passage „Der Vorzeige-Grüne Özdemir mit dem ewig anklagenden Blick ist als gebürtiger Türke Paradebeispiel einer gelungenen Integration. Er ist im System angekommen“ in den ersten Brief eingefügt worden. Dadurch entstehe der irreführende Eindruck, als sei Özdemir mit den folgenden Aussagen, speziell mit der Bezeichnung „Parvenü“ gemeint. Dies sei jedoch nicht korrekt. Durch Kürzung und Einfügung sei ein sinnentstellender Eindruck entstanden. Dem widerspricht die Chefredaktion der Zeitung. Der Sinn des Briefes sei durch die Bearbeitung nicht verändert worden. Zudem habe der Beschwerdeführer, ein fleißiger Leserbriefschreiber, der Redaktion in einem Schreiben bestätigt, dass er seinen ersten Brief mit der zweiten Zuschrift keineswegs zurückgezogen habe. Die Redaktion habe ihn also mitverwenden dürfen. (2002)
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Ein Fachmagazin für die Gastronomie berichtet über den Ausgang eines dreitägigen Wettkochens um den „Oscar“ der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft und des Verbandes der Köche Deutschlands. Die Ausgabe enthält ferner eine Reportage über Menüs für Fluggäste sowie einen Fachbeitrag über eine Orangensaftpresse. Außerdem wird über einen Hersteller von Systemporzellan für Klinik und Catering berichtet. Unter diesem Text findet sich eine Anzeige des genannten Unternehmens. Ein Konkurrent der Publikation beschwert sich beim Deutschen Presserat. Zum einen werde nicht über das letztjährige Wettkochen, sondern über die diesjährige Veranstaltung berichtet. Eine Reportage müsse eigentlich eigenrecherchiert sein. Der Beitrag über „Menüs für Fluggäste“ sei bereits in seiner Zeitschrift erschienen. An dem Artikel über die Orangensaftpresse missfällt ihm, dass darin die komplette Adresse und die Telefonnummer des Herstellers genannt werde. In der Kombination des Textes über den Porzellanhersteller mit einer Anzeige des Unternehmens sieht er eine unzulässige Anzeigenkupplung. Die Chefredaktion des Magazins gesteht ein, dass der Kochwettbewerb bereits im Jahre 2001 veranstaltet worden sei. Beim Korrekturlesen sei das Wort „diesjährige“ leider nicht in „letztjährige“ korrigiert worden. Insofern liege in der Tat ein Fehler vor. Zu dem Vorwurf der falschen Kennzeichnung eines Beitrages mit „Reportage“ möchte sich die Chefredaktion nicht äußern. Die Rubrizierung sei einzig Sache des Heftes. Bei der Orangensaftpresse handele es sich um eine wirklich tolle Neuheit in der Branche. Die Redaktion habe ein wörtliches Interview mit einem begeisterten Leser des Magazins geführt, der darauf aufmerksam hatte machen wollen. Der Kasten mit Adresse und Telefonnummer des Herstellers diene lediglich als Hintergrundinfo. Es sei nichts dafür bezahlt worden. Der Vorwurf, man nehme Anzeigenkupplung vor, sei falsch. Die Platzierung der Anzeige sei zwar unglücklich, aber zufällig, da sie innerhalb des redaktionellen Umfeldes „Innovative Technik“ gebucht worden sei. (2002)
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Eine Fachzeitschrift für den Verpflegungsbereich veröffentlicht verschiedene Beiträge über Unternehmen und deren Leistungen. Einem Artikel über ein Softwarehaus für die Gemeinschaftsverpflegung ist eine Anzeige des Unternehmens beigestellt. Artikel über Geräte für Großküchen sowie Zuliefererfirmen enthalten komplette Anbieteradressen mit Postanschrift, Telefon- und Faxnummern sowie Internetadressen. Ein Konkurrent reicht die Veröffentlichungen beim Deutschen Presserat ein und kritisiert bezahlte redaktionelle Texte, die nicht als solche erkennbar gemacht werden. Zudem beklagt der Beschwerdeführer die nach seiner Ansicht klare Anzeigenkopplung. Er reicht während des Verfahrens weitere Beispiele nach, um seine Vorwürfe zu belegen. Hier werde auf Dauer die Existenz der Zeitschriften aufs Spiel gesetzt. Nicht nur die Arbeitsplätze in den Verlagen seien gefährdet, sondern auch die in den Werbeagenturen, da immer weniger Werbung, aber immer mehr redaktionelle PR verlangt bzw. veröffentlicht werde. Die Redaktion der Fachzeitschrift erklärt, die Angabe von Firmenadressen sei ein wichtiger Service für den angesprochenen Leserkreis. Dieser erhalte dadurch die Möglichkeit, sich bei erhöhtem Interesse an einzelnen Themen direkt bei den angegebenen Firmen mit weiteren Informationen zu versorgen. Keinesfalls bestehe eine – wie vom Beschwerdeführer behauptet – unzulässige Kopplung von Anzeigen und bezahlten redaktionellen Texten. Die Nennung der Adressen erfolge unabhängig von der Anzeigenschaltung. (2002)
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„So werden Ferkel gequält – ganz legal“ betitelt eine Sonntagszeitung ihren Beitrag über die „schlimmen Zustände in deutschen Schweinemast-Batterien“. Der Artikel beschreibt ein schockierendes Szenario auf einem Hof in Bayern, wo rund 400 Ferkel in Flachkäfigen gemästet werden. Die Zeitung zitiert einen Vertreter der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung, der berichtet, dass 90 Prozent der Betriebe diese Flachkäfige nutzen. Fotos belegen die Zustände in den dreigeschossigen Metallkäfigen des bayerischen Hofes. Im weiteren Teil der Artikels äußern sich Tierschützer und Vertreter der Schweinemastindustrie über die Kriterien einer Masthaltung, über die Nach- und Vorteile der Flatdecks. Ein Schweinezüchter wirft in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat der Autorin der Reportage eine schlechte Recherche vor. Hier nutze eine engagierte Tierschützerin einen Einzelfall, um eine gesamte Branche zu verunglimpfen. Rund 70 Prozent aller Aufzuchtferkel seien in Ställen mit einer geschlossenen Liegefläche untergebracht. Eine Hälfte des Stallbodens, der Liegebereich, sei planbefestigt, die andere Hälfte perforiert, um den Stall sauber und geruchsfrei zu halten. 8 Prozent aller Ferkel würden auf eingestreuten oder voll perforierten Böden gehalten. Mehrstöckige Ferkelhaltungen seien veraltet, gebe es nur noch vereinzelt. „Bei mir werden Sie keinen Stall finden, in dem ‚Ammoniakschwaden die Augen tränen lassen‘“, schreibt der Beschwerdeführer zum Schluss. Sein Hof stehe stellvertretend für alle ordnungsgemäß wirtschaftenden Landwirte. Die Chefredaktion der Zeitung betont in ihrer Stellungnahme, die Autorin des Artikels verfolge mit ihrer Berichterstattung keine privaten Interessen. Sie kritisiere in dem Beitrag insbesondere die Art und Weise der Tierhaltung in den so genannten Flatdecks. Die dem Beitrag beigestellten Fotos belegten eindeutig eine Haltung der Ferkel in Flachkäfigen, die so nicht akzeptiert werden könne. Im übrigen komme der Beschwerdeführer nicht an der Tatsache vorbei, dass sich der Pressesprecher des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion sowie ein Angehöriger der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung dahingehend geäußert hätten, dass die Flatdeckhaltung in Deutschland nicht nur zunehme, sondern in einem Großteil der Betriebe mittlerweile betrieben werde. Diese Zitate seien nicht dementiert worden. Die Autorin habe auch darauf hingewiesen, dass das Halten von Ferkeln in so genannten Flachkäfigen legal sei. Ihre Meinung, eine derartige Haltung sei nicht artgerecht, sei wohl weder unzulässig noch mit irgendeiner Maßnahme des Presserats zu sanktionieren. (2002)
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Die beabsichtigte Schließung der Frauenklinik in einer Kleinstadt veranlasst die örtliche Zeitung zu einem Kommentar. Autorin ist eine 14jährige Schülerin, die den Beitrag im Rahmen der Aktion „Schüler machen Zeitung“ verfasst. Auf diesen Umstand wird deutlich hingewiesen. Ein Arzt bemängelt die nach seiner Meinung falschen Darstellungen in dem Artikel. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Zum Beispiel sei es falsch, wenn die Autorin behaupte, durch die Schließung der Klinik und die Fusion mit einer Kinderklinik in einem Nachbarort würden Ärzte und Krankenschwestern arbeitslos. Auch sei die Zusammenlegung der beiden Krankenhäuser nicht – wie behauptet – von einem „hohen Tier“, sondern von den dafür zuständigen Gremien veranlasst worden. Die Redaktion wehrt sich gegen den Vorwurf, falsch berichtet zu haben. Sie habe den Vorgang über Monate hinweg publizistisch begleitet und alle Beteiligten, Befürworter und Gegner, ausgewogen zu Wort kommen lassen. Zu dem Kommentar der Schülerin teilt die Zeitung mit, er sei klar erkennbar als Beitrag der Aktion „Schüler machen Zeitung“ gekennzeichnet gewesen. Die Gastautorin habe das Thema selbst gewählt, ein Zeichen dafür, dass der Vorgang auch junge Menschen interessiert. (2002)
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„Handys in Kinderhand für Eltern kein Problem“ steht über einem Beitrag, den eine Regionalzeitung veröffentlicht und der eine große Agentur als Quelle nennt. Ein Leser stellt fest, dass es sich bei dem Artikel um den Beitrag eines kommerziellen Auftragsdienstes handelt und deshalb die Agenturangabe falsch sei. Damit werde der falsche Eindruck von Seriosität vermittelt. Im übrigen sei der Inhalt des Artikels ethisch verwerflich, da allgemein vor einer Nutzung von Handys durch Kinder gewarnt, hier jedoch eine positive Haltung der Eltern zu diesem Thema geschildert werde. Er schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Zeitung lässt die Beschwerde durch eine Firma beantworten, die ihr fertige Seiten zuliefert. Die Agenturangabe sei ein Versehen gewesen, doch werde das Thema Handynutzung durch Kinder korrekt wiedergegeben. Die dem Beitrag zugrunde liegende Umfrage sei seriös. (2002)
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In einem Rettungsdienst, beheimatet in einer Großstadt, hängt der Haussegen schief. Die Zeitung am Ort berichtet ausführlich über den „erbitterten Machtkampf“ in dem Verein, dessen Kreisgeschäftsführer der Zeitung einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vorwirft. In einem Bericht heißt es: „In den letzten 15 Jahren müssen Gelder in zweifacher Millionenhöhe verschleudert worden sein.“ Eine Klage – nicht mehrere, wie die Zeitung schreibt – liege gegen den Dienst vor. Gemeinsam mit den Gläubigerbanken sei ein Sanierungskonzept erarbeitet worden. Außerdem sei die Behauptung falsch, dass seit drei Jahren keine Mitgliederversammlung mehr stattgefunden habe. Der Rettungsdienst wendet sich mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat. Zu den Vorwürfen erklärt die Rechtsabteilung der Zeitung, der Rettungsdienst sei immer wieder um Stellungnahmen gebeten worden. Diese seien jedoch von der Mitgliederversammlung abgelehnt worden. Ein Beitrag mit der Überschrift „Neue Struktur für den Fall der Pleite“ basiere auf einem Schreiben des Landesgeschäftsführers des Rettungsdienstes. Daraus gehe hervor, dass Anlass für Neugründungen die drohende Zahlungsunfähigkeit des Landesverbandes sei. Die Zeitung erklärt ihre nach wie vor bestehende Bereitschaft, mit dem Beschwerdeführer zu sprechen. Er habe jedoch das Angebot, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen, nicht angenommen. (2002)
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Mordprozess in einer deutschen Großstadt. Eine Boulevardzeitung zitiert den Angeklagten, der in Sicherheitsverwahrung sitzende frühere Anwalt H. habe den ihm zur Last gelegten Mord in Auftrag gegeben. H. ruft den Deutschen Presserat an. Er beschwert sich über die Zeitung, die sich die Aussage des Angeklagten zu eigen gemacht habe. Ein Verfahren, in dem diese Vorwürfe überprüft wurden, sei bereits zwei Jahre zuvor eingestellt worden. Er ist der Ansicht, dass die Zeitung kein Recht hatte, seinen vollen Namen zu nennen, ohne zumindest auf die Verfahrenseinstellung hinzuweisen. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, die Redaktion habe sich nicht die Aussage des Angeklagten zu eigen gemacht. Die Verfasserin äußere sogar deutliche Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit. Der Beschwerdeführer – der einstige Anwalt H. – sei eine „kriminelle Person der Zeitgeschichte“, da er schon mehrfach vor Gericht stand und mittlerweile sogar in Sicherungsverwahrung gehalten werde. Schon im Ermittlungsverfahren sei immer wieder der Verdacht aufgekommen, dass H. der Auftraggeber des wegen Mordes Angeklagten gewesen sei. (2002)
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