Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7293 Entscheidungen

Kritik an Graffiti-Sprayern

Schäden in Millionenhöhe, angerichtet von Graffiti-Sprayern, sind das Thema des Tages in einer Regionalzeitung. Die Zeitung zeigt Beispiele und fragt in der Überschrift. „Wer stoppt diese Schmierfinken?“ Zwei Leser stören sich an dieser Schlagzeile. Dies sei keine Nachricht, sondern eine als Frage getarnte Emotionalisierung. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat weisen sie darauf hin, dass die Fotos in der Zeitung Wände zeigten, die als beschmiert charakterisiert würden. Dabei zeige eines der Fotos eine von einer Grundschule gestattete Gestaltung. Dadurch werde die Sorgfaltspflicht in eklatanter Weise verletzt. Die Chefredaktion der Zeitung stellt klar, dass die Blumenbilder im Hintergrund tatsächlich von Schülern gestaltet worden seien, die schwarz-weißen Schriftzüge im Vordergrund seien jedoch Schmierereien. Zum Vorwurf der Beschwerdeführer, die Zeitung dramatisiere das Thema, weist die Chefredaktion darauf hin, dass in der Region 750 von 1000 Nahverkehrszügen beschmiert worden seien. Bei Bussen und Stadtbahnen entstünde dadurch jährlich ein Schaden von 800.000 DM. Von einer Dramatisierung könne daher nicht gesprochen werden. (2001)

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Vorverurteilung

Zitate – falsch oder richtig

Der Sprecher eines PDS-Kreisverbandes verteilt Flugblätter, in denen er einen 16-jährigen Mitbewohner des Dorfes einen „Jung-Faschisten“ nennt, der Nazi-Klamotten trage und ein Ratsmitglied bedroht habe. Die Eltern des Jungen sind entsetzt und bemühen das Amtsgericht. Dieses erreicht einen Vergleich, bevor eine Hauptverhandlung entscheidet: Die Flugblätter müssen im Keller bleiben. Die Zeitung am Ort berichtet über den Fall in Wort und Bild unter der Überschrift „Maulkorb für PDS-Mann“. Und sie kommentiert ihn auch, wirft dem Politiker vor, er bediene sich der Methoden derer, die er doch eigentlich bekämpfen wolle. Der Betroffene bittet den Deutschen Presserat um Prüfung der Veröffentlichung. In einem Gespräch habe er dem Autor des Artikels untersagt, ihn zu zitieren. Daran habe sich dieser nicht gehalten, ihn überdies noch falsch zitiert. In dem Kommentar sieht der Beschwerdeführer ehrverletzende Behauptungen. Die Redaktionsleitung widerspricht: Der Beschwerdeführer habe dem Redakteur entgegen seiner Aussagen nicht untersagt, ihn zu zitieren. Der Autor habe genau das in seinem Bericht wiedergegeben, was der Beschwerdeführer ihm in einem Telefonat erklärt habe. In der Beschwerde werde zudem nicht gesagt, was denn genau in dem Artikel falsch dargestellt worden sei. (2000)

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Musikensemble falsch benannt

Rund 50 Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums stellen in einer Sparkassenfiliale Schöpfungen ihres Kunstunterrichts aus. Die Zeitung am Ort berichtet darüber und zeigt in einem Foto das Schulensemble, das die Eröffnung der Ausstellung musikalisch umrahmt habe und nach Meinung der Autorin ein Beweis dafür sei, dass in dem Gymnasium nicht nur die bildende Kunst eine Heimstadt habe. Die Veröffentlichung löst die Beschwerde eines Lesers beim Deutschen Presserat aus. An dem genannten Gymnasium gebe es kein Schulensemble, teilt er mit, geschweige denn seien sämtliche abgebildeten Musiker Schüler dieser Schule. Ferner sei in dem Artikel eine Grafikerin erwähnt, deren Doppelname nicht korrekt wiedergegeben sei, was ihn wundere, da sie die Schwägerin der Autorin sei. Die Chefredaktion der Zeitung hat nach eigenem Bekunden keine Lust, sich mit der Beschwerde zu beschäftigen. Der Beschwerdeführer gehöre zu jenen permanenten Querulanten, mit denen wohl jede Redaktion einmal zu tun habe. Irgendwann müsse damit Schluss sein. Dieser Zeitpunkt sei jetzt in der Redaktion erreicht. Auf Anfrage des Presserats teilt der Leiter des Gymnasiums mit, die Feststellung des Beschwerdeführers treffe zu. Die abgebildete Gruppe sei der Musizierkreis einer örtlichen Kirchengemeinde. Von den abgebildeten Musikerinnen seien allerdings drei Schülerinnen des Gymnasiums. Die fehlerhafte Bezeichnung sei schon in der Einladung durch die Sparkasse enthalten gewesen. Dies habe er jedoch in seiner Eröffnungsrede berichtigt. (2000)

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Bürgerinitiative

Ansehen der Medien

Vorwurf des Missbrauchs öffentlicher Mittel

Eine Regionalzeitung erfährt, dass die Kreistagsfraktion der CDU der Beratungsstelle eines Vereins gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Kindern einen Zuschuss von 90.000 Mark streichen will. Sie berichtet darüber unter der Überschrift „Missbrauchen die Schützer die Opfer?“ und stellt einleitend fest, dass der Kreis damit ein Tabuthema anpackt. Wörtlich heißt es: „Die bunte Vielfalt der Kinder- und Frauenberatungsstellen soll ihre wirkliche Leistung öffentlich unter Beweis stellen. Mit sechsstelligen Summen werden die aus dem Kreistopf unterstützt – und da gibt’s einen bösen Verdacht: Beraterinnen und Berater nutzen Gewalt in Familien und Beziehungen erst mal zur Sicherung ihrer eigenen Arbeitsplätze.“ Der betroffene Verein ist der Ansicht, dass der Beitrag falsche und ehrverletzende Behauptungen über seine Mitarbeiter enthält, und legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Chefredaktion trägt vor, dass der Autor des Beitrages in Schlagzeile und Text lediglich Tatsachen darstelle und analysiere. Die zentrale Frage, die sich aus der Recherche ergeben habe, sei dem Bericht vorangestellt und konsequenterweise mit einem Fragezeichen versehen. Unter Berufung auf den Fraktionsvorsitzenden der CDU und weitere Recherchen im Jugendamt schreibe der Autor, dass der genannte Verein im Gegensatz zu zwei anderen Beratungsstellen die Bedeutung seiner Arbeit nicht mit Bilanzen belegen könne. Mit Entschiedenheit weist die Chefredaktion die Vorhaltungen der Beschwerdeführer zurück, dass durch die Berichterstattung die Mitarbeiter des Vereins mit Sexualstraftätern verglichen und diesen gleichgestellt würden. (2000)

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Kannibalismus

Unter der Überschrift „Die Schlächter von Borneo“ dokumentiert eine Zeitschrift in Wort und Bild die grausamen Riten archaischer Kopfjäger. Bei den jüngsten ethnischen Ausschreitungen zwischen Einwanderern und Ureinwohnern habe Indonesien unvorstellbare Gräueltaten erlebt, stellt die Zeitschrift einleitend fest. Folter, Mord und Kannibalismus seien an der Tagesordnung gewesen. Schockierende Fotos des australischen Autors belegen den Text. Eine der Unterzeilen lautet: „Köpfe liegen herum, die Augen geschlossen, den Horror des letzten Augenblicks für die Ewigkeit festgehalten.“ In einer anderen wird festgestellt: „Der Geruch von totem Fleisch nimmt uns den Atem, wir müssen würgen. Ein Toter liegt da, ohne Innereien.“ Ein Leser beklagt sich darüber beim Deutschen Presserat. Er kritisiert die Veröffentlichung der Fotos, welche die Menschenwürde verletzten und Gewalt sowie Brutalität in unangemessen sensationeller Form darstellten. Die Chefredaktion der Zeitschrift äußert ihr Befremden über die Beschwerde. Sie ist der Ansicht, ein wichtiges aktuelles Thema adäquat dokumentiert zu haben: Journalistisch einwandfrei recherchiert und bildlich festgehalten von einem Fotoreporter, dessen Renommee außer Zweifel stehe. Es sei unstrittig, dass es sich hier um Vorgänge unvorstellbarer Grausamkeit handele. Man halte es aber für falsch, wenn Journalisten deshalb die Augen vor einem solchen Thema verschließen oder es durch eine weniger drastische Bildauswahl verharmlosen würden. Neben den gedruckten Bildern belegten zahlreiche weitere, zum Teil noch erheblich grausamere Darstellungen des „Kannibalismus“ die Authentizität des Berichtes. Man habe sich erst nach mehreren Diskussionen in der Redaktion entschlossen, die Reportage zu drucken. Auf Nachfrage teilt das Institut für Asienkunde in Hamburg dem Presserat mit, dass die Fakten, die in dem Beitrag dargelegt sind, grundsätzlich der Wahrheit entsprechen. Es handele sich um kurzzeitliche Gewaltausbrüche, die aller Kenntnis nach von interessierten Gruppen bewusst ausgelöst worden seien. Kannibalismus sei dabei in Einzelfällen durchaus möglich, wenngleich auch nicht üblich. Ob es sich um einen realen oder rituellen Kannibalismus handele, könne davon abhängen, wie viel dafür geboten worden sei. Die Vorgänge, welche der Beitrag schildere, seien allerdings auf Borneo keineswegs an der Tagesordnung. Das Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle/Saale kann eine befriedigende Antwort auf die Fragen des Presserats auch nicht geben, ist aber ziemlich überzeugt davon, dass die Fotos echt sind, und hält auch die im Text gegebene Beschreibung im Allgemeinen für plausibel. Es scheine durchaus wahrscheinlich, dass tatsächlich Köpfe abgeschlagen, Menschen aufgeschlitzt und ihnen Organe entnommen worden seien. Das Institut verweist auf ähnliche andere Erfahrungen. Ob daraus jedoch auf einen häufigen Kannibalismus geschlossen werden könne, sei eine andere Frage. Die Bildunterzeilen seien dramatisierende Feststellungen, die im Text nicht dokumentiert worden seien. Im Ergebnis sei die Grenze zu einem nicht mehr vertretbaren Journalismus jedoch nicht überschritten. Die Pressestelle des Auswärtigen Amtes teilt dem Presserat mit, dass die in dem Artikel aufgestellte Behauptung, es habe im vergangenen Jahr Fälle von Kannibalismus oder Kopfjägerei durch Dayak auf Borneo gegeben, sich nicht erhärten lasse. Den dargestellten Sachverhalt könne man natürlich nicht völlig ausschließen, er werde aber durch die dem Auswärtigen Amt bekannten Fakten nicht gestützt. In einer beigefügten Stellungnahme der Deutschen Botschaft in Jakarta heißt es, es habe im Zeitraum von Dezember 1996 bis Februar 1997 Unruhen zwischen einheimischen Suku Dayak und zugewanderten Suku Madura gegeben. Dabei solle es in diesem Zeitraum vereinzelt zu Kopfjagd durch die Dayak gekommen sein. Kannibalismus im engeren Sinne sei dabei nicht beobachtet worden, wohl aber der rituelle Verzehr des Blutes der getöteten Opfer. (2000)

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Polizeibericht

Unter der Überschrift „Die Polizei schlug wieder zu – Schämt Euch!“ berichtet eine Boulevardzeitung über das stundenlange Martyrium eines jungen Mannes, der in der Silvesternacht mit einem Bekannten gerangelt hatte und dabei von Polizeibeamten aufgegriffen worden war. Der Junge sei, schreibt die Zeitung, das jüngste Opfer von stadtbekannten Prügelbeamten. Er sei gefesselt zur Wache gebracht und dort bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen worden. Im Krankenhaus seien später Schädelbasisfraktur, Schädelhirntrauma, geplatztes Trommelfell, Platzwunden am Kopf und im Gesicht sowie Würgemale am Hals diagnostiziert worden. Die Gewerkschaft der Polizei nimmt die Berichterstattung zum Anlass, sich beim Deutschen Presserat zu beschweren. Der Beitrag sei einseitig und vorverurteilend. Er erwecke den Eindruck, als würde die Polizei in der genannten Stadt permanent zuschlagen. Die Behauptung, der betroffene Junge sei das jüngste Opfer von stadtbekannten Prügelbeamten, wecke bei vielen Lesern den Eindruck, es gebe bei der Polizei Schläger, die in der ganzen Stadt bekannt seien und von Polizeiführung und Politik gedeckt würden. Die Leitung der Redaktion bleibt dabei: Der Vorfall sei so, wie berichtet, abgelaufen. Die Aufforderung „Schämt Euch!“ sei keineswegs generell an alle, sondern nur an die betroffenen Polizeibeamten gerichtet. Auch der Ausdruck „Prügelbeamten“ sei nicht verallgemeinernd verwendet worden. Die Feststellung „Die Polizei schlug wieder zu“ sei darauf zurückzuführen, dass es bereits zu Beginn des Jahres einen vergleichbaren Vorwurf gegen Polizeibeamte gegeben habe. Damals seien zwei Touristen die Opfer gewesen. Die Redaktionsleitung legt schließlich den Bericht einer anderen Zeitung über den selben Vorfall vor, der in der Darstellung mit der Schilderung im Boulevardblatt im wesentlichen übereinstimmt. (2000)

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Zitat sinnentstellt

Die Uniformen der Polizei seien unpraktisch, unmodern, unbeliebt, unmöglich, schreibt die Landesausgabe einer Boulevardzeitung. In ganz Deutschland, stellt sie fest, fordern die Gewerkschaften der Polizei neue Uniformen. Nur der Polizeigewerkschaft des Landes scheine das egal zu sein. Der Vorsitzende des Landesbezirks wird wie folgt zitiert: „Dazu kann ich nichts sagen.“ Der Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Dieses Zitat sei falsch. Da die Zeitung einige Wochen zuvor Kollegen als „Prügelbeamte“ bezeichnet habe, habe die Gewerkschaft der Redaktion mitgeteilt, sie wünsche keinen Kontakt mehr mit dem Blatt. Auf die Frage des Reporters nach der Haltung der Gewerkschaft zur Frage neuer Uniformen habe er deshalb wie folgt geantwortet: „Von mir bekommen Sie keine Auskunft mehr, weder zu diesem noch zu irgend einem anderen Thema!“ Keinesfalls habe er gesagt: „Dazu kann ich nichts sagen!“ Der Sinn seiner Antwort sei dahingehend verfälscht worden, dass der Anschein entstehe, der Landesbezirk habe zu diesem wichtigen Thema keine Meinung. Dies sei falsch. In ihrer Stellungnahme räumt die Redaktionsleitung des Blattes ein, dass das Zitat nicht vollständig wiedergegeben wurde. Lächerlich sei jedoch der Vorwurf, die Zeitung wolle eine Kampagne gegen den Beschwerdeführer bzw. den Landesbezirk der Polizeigewerkschaft entfachen. Das verkürzt wiedergegebene Zitat sei wenige Tage später richtig gestellt worden. In der Richtigstellung sei wiedergegeben worden, was der Beschwerdeführer tatsächlich gesagt habe. (2000)

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