Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6869 Entscheidungen

Straftaten von Personen mit Migrationshintergrund

Im Bericht der Online-Ausgabe einer Regionalzeitung geht es um einen Streit zwischen zwei Personengruppen, in dessen Verlauf zwei Männer schwer verletzt wurden. Die Opfer werden als „die beiden 25-jährigen (…) libanesischer Abstammung bezeichnet, zwei Tatverdächtige als „Personen „albanischer Abstammung“. Zum Motiv für die gewalttätige Auseinandersetzung konnte die Staatsanwältin nach Angaben der Zeitung noch keine Angaben machen. Ein Leser der Zeitung sieht in der Nennung der Nationalitäten einen Verstoß gegen Ziffer 12, Richtlinie 12.1, des Pressekodex. Da insbesondere der Anlass für die Straftat noch unklar sei, könnte die Herkunft der Beteiligten nicht von besonderer Bedeutung sein. Der Chefredakteur der Zeitung weist den Vorwurf zurück, die Redaktion habe gegen presseethische Grundsätze verstoßen. Wegen der Chronologie der Ereignisse sei die Herkunft der an der Schlägerei Beteiligten für die Berichterstattung wichtig. Der Chefredakteur zählt eine Reihe von Straftaten am Ort auf, bei denen die Beteiligten fast ausschließlich einen Migrationshintergrund hätten. In der Stadt sei es wegen der sich häufenden Straftaten zu einer anhaltenden Diskussion über die Sicherheitslage gekommen. Im Internet-Auftritt der Zeitung fehlt mittlerweile der beanstandete Herkunftshinweis.

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„Erfolgreiche Politik“ Reinhard Heydrichs

Eine auf Waffen spezialisierte Zeitschrift berichtet über eine britische Schalldämpfer-Pistole und eine Spezialeinheit SOE, die diese Waffe im Zweiten Weltkrieg verwendet hat. In diesem Zusammenhang merkt die Redaktion an, dass der damalige „Reichsprotektor von Böhmen und Mähren“, Reinhard Heydrich, von der SOE getötet, also eines ihrer „Opfer“ geworden sei. Weiter heißt es, Heydrich habe eine „erfolgreiche Politik mit Zuckerbrot und Peitsche“ betrieben. Ein Leser der Zeitschrift kritisiert diese Aussage und spricht von rechtsradikaler Propaganda. Der Chefredakteur des Blattes weist den Vorwurf zurück. Die Aussage sei weder die Einschätzung des Verlages noch des Autoren, sondern eine wertfreie Beschreibung historischer Fakten. Aus Sicht der Reichsregierung jener Zeit und dem Blickwinkel Heydrichs sei dessen Politik in den fraglichen Jahren subjektiv „erfolgreich“ gewesen. Diese Beschreibung sei eine vollkommen wertfreie Darlegung historischer Tatsachen. Diese seien in objektiven Quellen nachzulesen. Der Autor des Beitrages äußert sich ebenfalls zu der Beschwerde. Bei dem Beschwerdeführer sei der falsche Eindruck entstanden, dass er mit der kritisierten Formulierung die Heydrich-Politik billige. Für Heydrich selbst sei seine Politik erfolgreich gewesen. Dies gelte auch für die Rüstungsanstrengungen des damaligen Deutschen Reiches. Der Betrieb in den tschechischen Rüstungsunternehmen sei – so der Autor weiter - bis zum Ende des Krieges ohne größere Zwischenfälle abgelaufen. Seine Einschätzung der Situation um Heydrich in der Tschechei decke sich mit dem aktuellen Forschungsstand der Geschichtswissenschaft. Spätestens seit dem Buch „Reinhard Heydrich – Statthalter der totalen Macht“ von Günther Deschner dürfte diese Auffassung allgemein anerkannt sein.

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Distanz von falschen Freunden gefordert

„AfD-Chef will NPD-Wähler gewinnen“ titelt eine Wirtschaftszeitung in ihrer Online-Ausgabe. Im Bericht geht es um die politische Positionierung der neuen Partei „Alternative für Deutschland“. Deren Parteichef Bernd Lucke habe in einem Interview mit der Printausgabe der Zeitung angekündigt, auch auf Stimmen vom rechten Rand zu setzen: „Grundsätzlich ist es gut, wenn jemand uns wählt und nicht die NPD.“ Er – Lucke – sehe im Einbinden rechter Protestwähler eine Funktion der AfD, denn diese seien nicht von vornherein extremistisch. Er wird in dem Artikel dazu wie folgt zitiert: „Ohne uns gäbe es die Gefahr, dass enttäuschte Wähler, die eigentlich gar nicht rechts sind, aus Protest extremistische Parteien wählen.“ Ehemalige Mitglieder von NPD oder DVU lehne man, so wird Lucke weiter zitiert, generell als Mitglieder ab. Bei ehemaligen Mitgliedern der Partei „Die Republikaner“ werde jeder Einzelfall geprüft. In diesem Fall gibt es mehrere Beschwerdeführer. Sie sind der Ansicht, die Berichterstattung verstoße gegen die Ziffern 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht) und 9 (Schutz der Ehre). Es sei ehrverletzend, dass die Redaktion die Äußerung „Grundsätzlich ist es gut, wenn jemand uns wählt und nicht die NPD“ in der Schlagzeile „AfD-Chef will NPD-Wähler gewinnen“ zusammenfasse. Die Redaktion lasse die entscheidend wichtigen Fragen der Interviewer sinnentstellend aus, ergänze die Aussagen des Parteichefs wahrheitswidrig durch nicht Gesagtes und nicht einmal zu Vermutendes und verkürze das Interview in der nachrichtlichen Zusammenfassung sinnentstellend und verfälschend. Die AfD setze nicht auf Stimmen vom rechten Rand, sondern gebe enttäuschten Wählern, die eigentlich gar nicht rechts seien, eine Option zur Wahl der demokratischen Partei AfD, bevor sie womöglich aus Protest NPD wählten. Der Chefredakteur der Online-Ausgabe gibt an, die Redaktion habe sich an das gehalten, was der AfD-Parteichef Bernd Lucke im Interview gesagt habe. Die Überschrift sei eine zulässige Zusammenfassung von Luckes Aussagen Im Zusammenhang mit dem Interview habe die Zeitung einen ausdrücklich als Kommentar bezeichneten Artikel veröffentlicht, in dem der Autor zu dem Schluss gekommen sei, „Lucke setzt darauf, dass er am rechtsextremen Rand nach Wählern fischen kann“. Der Chefredakteur ist der Auffassung, die AfD und ihr Chef sollten sich deutlicher von ihren falschen Freunden distanzieren. Einige AfD-Anhänger, die sich an die Redaktion gewandt hätten, hielten von Meinungsfreiheit offenbar nichts.

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Distanz von falschen Freunden gefordert

„AfD-Chef will NPD-Wähler gewinnen“ titelt eine Wirtschaftszeitung in ihrer Online-Ausgabe. Im Bericht geht es um die politische Positionierung der neuen Partei „Alternative für Deutschland“. Deren Parteichef Bernd Lucke habe in einem Interview mit der Printausgabe der Zeitung angekündigt, auch auf Stimmen vom rechten Rand zu setzen: „Grundsätzlich ist es gut, wenn jemand uns wählt und nicht die NPD.“ Er – Lucke – sehe im Einbinden rechter Protestwähler eine Funktion der AfD, denn diese seien nicht von vornherein extremistisch. Er wird in dem Artikel dazu wie folgt zitiert: „Ohne uns gäbe es die Gefahr, dass enttäuschte Wähler, die eigentlich gar nicht rechts sind, aus Protest extremistische Parteien wählen.“ Ehemalige Mitglieder von NPD oder DVU lehne man, so wird Lucke weiter zitiert, generell als Mitglieder ab. Bei ehemaligen Mitgliedern der Partei „Die Republikaner“ werde jeder Einzelfall geprüft. In diesem Fall gibt es mehrere Beschwerdeführer. Sie sind der Ansicht, die Berichterstattung verstoße gegen die Ziffern 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht) und 9 (Schutz der Ehre). Es sei ehrverletzend, dass die Redaktion die Äußerung „Grundsätzlich ist es gut, wenn jemand uns wählt und nicht die NPD“ in der Schlagzeile „AfD-Chef will NPD-Wähler gewinnen“ zusammenfasse. Die Redaktion lasse die entscheidend wichtigen Fragen der Interviewer sinnentstellend aus, ergänze die Aussagen des Parteichefs wahrheitswidrig durch nicht Gesagtes und nicht einmal zu Vermutendes und verkürze das Interview in der nachrichtlichen Zusammenfassung sinnentstellend und verfälschend. Die AfD setze nicht auf Stimmen vom rechten Rand, sondern gebe enttäuschten Wählern, die eigentlich gar nicht rechts seien, eine Option zur Wahl der demokratischen Partei AfD, bevor sie womöglich aus Protest NPD wählten. Der Chefredakteur der Online-Ausgabe gibt an, die Redaktion habe sich an das gehalten, was der AfD-Parteichef Bernd Lucke im Interview gesagt habe. Die Überschrift sei eine zulässige Zusammenfassung von Luckes Aussagen Im Zusammenhang mit dem Interview habe die Zeitung einen ausdrücklich als Kommentar bezeichneten Artikel veröffentlicht, in dem der Autor zu dem Schluss gekommen sei, „Lucke setzt darauf, dass er am rechtsextremen Rand nach Wählern fischen kann“. Der Chefredakteur ist der Auffassung, die AfD und ihr Chef sollten sich deutlicher von ihren falschen Freunden distanzieren. Einige AfD-Anhänger, die sich an die Redaktion gewandt hätten, hielten von Meinungsfreiheit offenbar nichts.

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Alte Menschen als „Knötterknacker“ bezeichnet

Die Online-Ausgabe einer Tageszeitung veröffentlicht unter der Rubrik „Die Wahrheit“ einen Beitrag unter der Überschrift „Die Knötterknacker“. Die Zeitung setzt sich satirisch mit der Talk-Sendung „Menschen bei Maischberger“ auseinander, an der diesmal ausnahmslos ältere Experten und Politiker zu Wort gekommen seien. Es gibt eine Passage dieses Inhalts: „Kurt Biedenkopf (83), in Sachsen 2002 entmündigt, forderte den Bundesrat auf, den von Merkel neu erfundenen Atomausstieg auszuradieren – wobei ihm nicht der Atommüll, sondern die Sorge um die eigene Endlagerung angelegentlich sein sollte.“ Ein Leser der Zeitung erkennt an dieser Aussage eine Diskriminierung und Ehrverletzung von alten Menschen und einen Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex (Schutz der Ehre). Die Zeitung äußert sich zu der Beschwerde nicht.

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Wilde Spekulationen um Steffi Graf

„Verzweifelter Hilferuf – Steffi Graf – Plötzlich wackelt ihre Traum-Ehe“ titelt ein Lifestyle-Blatt. Der Bericht über dieses Thema steht im Innenteil und trägt die Überschrift „Steffi Graf – Ihr Absturz in die Lebenskrise“. Mit einem Blog-Eintrag äußert sich die ehemalige Tennisspielerin im Dialog mit ihren Fans zu Vorsätzen für das neue Jahr so: „Wie man das Leben allgemein einen Gang runterschalten könnte“. Dies wird in der Zeitschrift als „alarmierender Hilferuf“ bezeichnet und führt zu Spekulationen über Burnout, Eheprobleme und Erkrankungen in Grafs Familie. Zwei Leser des Blattes kritisieren, dass auf der Basis eines harmlosen Blog-Eintrages wilde Spekulationen über mögliche Probleme von Steffi Graf verbreitet werden. Durch die Spekulationen über Krankheiten werde – so die Beschwerdeführer – auch ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Geschäftsführer des Verlages ist der Auffassung, dass die Veröffentlichung von der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sei. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof hätten in ständiger Rechtsprechung die Bedeutung auch einer unterhaltenden Presse für die Meinungsbildung betont. Solche Beiträge könnten die Meinungsbildung möglicherweise sogar nachhaltiger anregen und beeinflussen als sachbezogene Informationen. Auch überspitzte und spekulative Äußerungen könnten den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit beanspruchen. Die Beiträge gäben die Meinung der Redaktion und des Autors über den zugrundeliegenden Sachverhalt wieder. Sie seien damit Ausdruck der ausgeübten Meinungsfreiheit.

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„Dramatisierung ist übliches Stilmittel“

Veröffentlichung über einen bekannten Volksmusiker in einer Frauenzeitschrift: „Stefan Mross – Pikante Enthüllungen – Wehe, wenn er zur Flasche greift“ (Titelseite), „Alkoholschock – Stefan Mross – Wer kann ihm jetzt noch helfen?“ (Innenteil). Im Text steht, dass der Google-Nutzer schon bei den ersten Treffern auf die Kombination Mross/Alkohol hingewiesen wird. Und dies, obwohl sich der Musiker seit einer Alkoholvergiftung 2003 nichts mehr habe „zu Schulden kommen lassen“. Zwei Beschwerdeführer kritisieren fragwürdige Spekulationen über eine mögliche Alkoholabhängigkeit des Künstlers. Die Zeitschrift suggeriere, er könnte ein Alkoholproblem haben. Dies verletze sein Persönlichkeitsrecht, da Krankheiten unter den Schutz der Privatsphäre fielen. Die Chefredakteurin vermutet hinter der Beschwerde eine „Massenaussendung“, da eine individuelle und auch nur annähernd substantielle Begründung für den Vorgang offenkundig nicht erkennbar sei. Die Beschwerdegegnerin betont, auch für Boulevardmedien gelte uneingeschränkt die Pressefreiheit. Die in der Beschwerde kritisierte Dramatisierung sei dabei ein durchaus übliches Stilmittel. Dieses sei durchaus legitim, wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebe. Das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen werde durch die Veröffentlichungen nicht verletzt. Die im vorliegenden Fall kritisierten Darstellungen seien zutreffend. Prominente Personen müssten es hinnehmen, dass Medien ihr Auftreten in der Öffentlichkeit kommentierten. Wertungen von Vorgängen aus ihrer Sozialsphäre griffen grundsätzlich nicht in ihre Persönlichkeitsrechte ein. Die Chefredakteurin weist den Vorwurf zurück, die Redaktion behaupte, Stefan Mross, habe ein Alkoholproblem. Die Überschriften auf der Titelseite und im Innern des Blattes seien im Zusammenhang mit dem gesamten Beitrag zu sehen. Die Ankündigung auf der Titelseite stelle die in der Mediengattung übliche Präsentation dar.

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Die Fotos eines x-beliebigen Babys

Eine Zeitschrift, die vor allem Themen aus dem Bereich Freizeit behandelt, macht ihre Titelseite mit diesen Schlagzeilen auf: „Kate und William – Sensationelle Baby-Fotos – Es nuckelt schon am Daumen“. Über dem Bericht im Innenteil stehen diese Überschriften: „Elternfreuden für Kate und William – Die ersten Babyfotos – Es nuckelt schon am Daumen“. Im Text geht es um die bevorstehende Geburt des Kindes von Kate und William. Sowohl auf der Titelseite als auch im Innenteil werden zwei Fotos abgedruckt, die ein Baby im Mutterleib zeigen. Zwei Leser der Zeitschrift kritisieren die Veröffentlichung. Diese lasse den Eindruck entstehen, als handele es sich bei den Bildern um das Baby von Prinz und Prinzessin. Es seien jedoch Symbolfotos, die nicht als solche gekennzeichnet seien. Die Zeitschrift äußert sich nicht zu der Beschwerde.

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Merkels Scheidung war keine Tragödie

Eine Zeitschrift, die sich dem Thema Freizeit verschrieben hat, befasst sich im Rahmen einer Titelgeschichte mit der ersten Ehe von Bundeskanzlerin Merkel. Überschrift auf der Titelseite: „Angela Merkel – Verheimlichte Scheidungs-Tragödie – Alles über die unbekannte Vergangenheit der Kanzlerin“. Überschrift über dem Textbeitrag im Innenteil: „Angela Merkel – Verheimlichtes Scheidungs-Drama“. Zwei Leser des Blattes stellen fest, dass die Scheidung von Angela Merkel weder verheimlicht worden noch unbekannt sei. Sie sei auch keine Tragödie gewesen. Die Zeitschrift äußert sich zu der Beschwerde nicht.

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Der Leser und die „Fehlvorstellung“

Eine Zeitschrift aus dem Spektrum des Regenbogens beschäftigt sich mit dem „Bauer-sucht-Frau“-Paar Josef und Narumol. Auf der Titelseite steht die Überschrift „Dabei war es doch die ganz große Liebe – Bauer sucht Frau – Josef und Narumol – Scheidungs-Schock“. Der Beitrag im Innenteil trägt die Überschrift „Josef und Narumol – Scheidungs-Schock“. Aus Sicht zweier Leser des Blattes erweckt die Berichterstattung den falschen Eindruck, als würden Josef und Narumol geschieden. Erst mitten im Text erfahre der Leser, dass es sich um ein anderes Paar aus der Sendung handele, das sich getrennt habe. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift teilt mit, dass die Berichterstattung sich mit der Trennung von Markus und Jennifer, einem ehemaligen „Bauer-sucht-Frau“-Paar, befasse. Die Leser der Zeitschrift interessierten sich für die ehemaligen sowie neuen „Bauer-sucht-Frau“-Paare. Sie würden regelmäßig über die aktuellen Ereignisse im Leben der Paare informiert. Um das ehemalige „Bauer-sucht-Frau“-Paar Narumol und Josef habe sich eine echte Fangemeinschaft unter den Lesern gebildet. Die Anhänger der beiden verfolgten alle Details über ihr Leben und wüssten daher genau, dass Narumol und Josef miteinander glücklich seien und sich nicht trennen wollten. Die beiden sprächen mit der Redaktion offen über ihre Gefühle und gewährten auch private Einblicke in ihr Leben. Im Hinblick auf diese Offenheit sei davon auszugehen, dass sich auch ein Auseinanderleben der beiden in der regelmäßigen Berichterstattung der Zeitschrift angedeutet hätte, bevor eine so schwerwiegende Entscheidung von ihnen getroffen worden wäre. Daher sei die Titelzeile nicht geeignet, bei den Lesern die Fehlvorstellung hervorzurufen, dass über eine Trennung von Josef und Narumol berichtet würde. Die Leser gingen vielmehr davon aus, dass es sich bei dem Scheidungsschock um die Trennung eines anderen Paares handeln müsse, über die Josef und Narumol schockiert seien. Auch ließe sich der Formulierung „Schock“ entnehmen, dass es sich um die Trennung eines anderen Paares handeln müsse. Man könne über seine eigene Trennung nicht geschockt sein, weil man eine derartige Entscheidung bewusst treffe.

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