Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
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7053 Entscheidungen
Eine überregionale Zeitung berichtet online über das Papier einer CDU-Kommission zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gegen Ende des Artikels wird der Vorsitzende der Kommission mit den Worten zitiert, dass die Vielfalt in Deutschland – sowohl hinsichtlich der Menschen als auch der Meinungen – besser repräsentiert werden müsse. Diese Ansicht, so die Zeitung, „findet auch Unterstützung in den Ergebnissen einer Umfrage des NDR“: Nur die Hälfte der Befragten habe die politische Ausrichtung der ARD-Programme als „ausgewogen“ empfunden, während 22 Prozent sie als „tendenziell links“ einschätzten. Der Beschwerdeführer wirft der Zeitung vor, sie argumentiere, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten links-grün tendenziös seien. Dass 22 Prozent der Befragten das ARD-Programm als „tendenziell links“ einschätzten, werde in einer Zwischenüberschrift noch einmal hervorgehoben. Die Zeitung verschweige aber, dass bei dieser Umfrage 19 Prozent der Befragten die ARD-Programme für eher konservativ hielten. Insgesamt seien die ARD-Programme also als recht ausgewogen beurteilt worden. Durch diese Berichterstattung mit selektiv weggelassenen Fakten werde den Lesern ein unzutreffendes Bild vermittelt. Er, so der Beschwerdeführer weiter, habe die Redaktion per Leserbrief auf den Fehler aufmerksam gemacht, aber keine Korrektur erreicht. Die Zeitung weist darauf hin, dass sich der Artikel vor allem mit dem CDU-Papier befasst habe.
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„Förderungen für Energieberatung gestoppt – für viele quasi ein Gasheizungs-Verbot ab 2024“: Unter dieser Überschrift berichtet eine Tageszeitung online über das Ende der Förderung von Energieberatungen. Eine solche Beratung sei ab 2024 Pflicht, um eine Gasheizung einbauen zu dürfen. Ohne Zuschüsse würden viele Hausbesitzer keine Energieberatung durchführen und lieber ganz auf den Heizungstausch verzichten. „Kommt das vielen Betroffenen so einem faktischen Verbot der Gasheizung gleich?“, fragt die Zeitung. Der Beschwerdeführer sieht in der Berichterstattung die Wahrhaftigkeit und die Sorgfaltspflicht verletzt, soweit von einem Gasheizungsverbot die Rede sei. Zwar sei eine Energieberatung vor Einbau einer neuen Gasheizung Pflicht. Aber es gebe kein Verbot bestehender Gasheizungen, abgesehen von bestimmten älteren Anlagen. Auch der Einbau neuer Gasheizungen sei nicht verboten, solange vorher eine Energieberatung stattgefunden habe. Diese Beratung sei uneingeschränkt möglich und werde nur nicht gefördert. Der Artikel sei geeignet, Heizungseigentümer zu verunsichern und in die Irre zu führen. Er füge sich ein in eine Serie von Falschinformationen der Redaktion über das „Heizungsgesetz“, die auch der Presserat bereits mehrfach bemängelt habe. Die Zeitung erwidert, dass die Leserinnen und Leser im Text detailliert und transparent informiert würden.
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