Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6869 Entscheidungen
Der Europäische Militär-Fallschirmsprungverband eröffnet die Sprungsaison. Wie die örtliche Zeitung später berichtet, sei das Ereignis mit Wahlkampf für einen Landratskandidaten verbunden worden, der selbst Fallschirmspringer sei. Hauptattraktion der Veranstaltung hätte ein Tandem-Sprung des Wahlkämpfers mit einer Landtagsabgeordneten sein sollen. Leider habe das Wetter nicht mitgespielt, was die Politikerin etwas erleichtert zur Kenntnis genommen habe. Für alle Fälle habe sie jedoch schon mal die Fallschirmspringer-Kluft anprobiert. Ein Foto zeigt sie und den Landratskandidaten in entsprechender Montur am Einstieg des Flugzeuges. Die Zeitung berichtet außerdem von einem kleinen Eklat am Rande des Flugplatzes. Dort sei während der Veranstaltung der Gegenkandidat des Fallschirmspringers mit seinem Wahlkampfmobil aufgetaucht. Dieser sei daraufhin von seinem Konkurrenten unter Hinweis darauf, dass er hier der Hausherr sei, des Platzes verwiesen worden. Einen Tag später wird dem Landratskandidaten und Fallschirmspringer Gelegenheit gegeben, in einem Interview die Sache richtigzustellen. Der politische Gegner sei lediglich aus organisatorischen Gründen gebeten worden, sein Mobil etwa fünf Meter nach rechts zu stellen. Es sei ihm unverständlich, dass der Begriff Platzverweis in die Presse lanciert worden sei, wozu er ohnehin kein Recht gehabt habe. Denn auch er sei nur Gast des Luftsportvereins gewesen. Die im Bericht erwähnte Landtagsabgeordnete beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie teilt mit, dass im Rahmen der Eröffnung der Springersaison kein Wahlkampf gemacht worden sei. Die in dem Beitrag vermuteten Zusammenhänge zwischen Saisoneröffnung und Wahlkampf seien falsch. Zudem sei nicht korrekt, dass ein Tandemsprung mit ihr geplant gewesen sei. Die Chefredaktion der Zeitung bleibt bei ihrer Darstellung. Es sei richtig, dass an diesem Tag Wahlkampf für den genannten Politiker gemacht worden sei. So seien u.a. Zettel verteilt worden. Die Beschwerdeführerin habe sich demonstrativ und nach Absprache mit dem Autor des Beitrages mit dem Wahlkämpfer zum Foto gestellt. (2001)
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Eine Regionalzeitung kündigt eine neue Verwaltungsstruktur der Stadtverwaltung an. Den Abgeordneten sei der Vorschlag allerdings noch völlig fremd. Eine entsprechende Struktur habe der Bürgermeister bisher nicht vorgelegt. Da eine Parlamentssitzung bevorstehe und die Zeit dränge, müsste das brisante Papier also in wenigen Stunden zur Beratung vorgelegt werden. Der Bürgermeister kritisiert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat insbesondere die Aussage, dass er die entsprechende Struktur bislang nicht vorgelegt habe und den Abgeordneten der Vorschlag daher völlig fremd sei. Mindestens acht Tage vor Erscheinen des Artikels sei den Abgeordneten mit der Übergabe des Haushalts auch der Vorschlag der neuen Struktur vorgelegt worden. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, der Beschwerde des Bürgermeisters sei nicht der Zeitpunkt zu entnehmen, zu dem den Abgeordneten die neue Struktur vorgelegen haben soll. (2001)
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Unter der Überschrift „Kakerlaken-Pleite“ berichtet ein Nachrichtenmagazin über einen Klinikbetreiber, der wegen angeblich massenhaften Schabenbefalls 2700 Wohnungen in 1995 und 1996 gekauften Plattenbau-Objekten an den Verkäufer hatte zurückgeben wollen, mit seinen Forderungen aber in zwei Prozessen gescheitert war und jetzt rund zehn Millionen Mark Streitkosten bezahlen muss. Die Zeitschrift spricht darüber hinaus von einem „juristischen Nachschlag“. Die Staatsanwaltschaft ermittele jetzt gegen ihn und einen seiner Mitarbeiter u.a. wegen versuchten Prozessbetrugs und wegen des Verdachts der Falschaussage. Der Zeitschrift liege eine eidesstattliche Versicherung eines ehemaligen engen Beraters vor, der den Klinik-Betreiber schwer belaste. Nach der Behauptung des Ex-Beraters solle der Unternehmer in dem Zivilprozess um die angeblich schabenverseuchten Wohnungen einen wichtigen Zeugen massiv eingeschüchtert haben. Eine „Stasi-Truppe“ solle dies erledigt haben. Der Anwalt des Klinik-Betreibers kritisiert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass in dem Beitrag die Aussagen eines dubiosen Zeugen wiedergegeben werden. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung hätte die Zeitschrift problemlos feststellen können, dass der angebliche Zeuge sich im Streit mit seinem Mandanten befinde. Die Redaktion habe jedoch bei seinem Mandanten keine Rückfrage gehalten. Die Rechtsvertretung des Magazins berichtet, man habe in dieser Sache inzwischen vor Gericht einen Vergleich mit dem Beschwerdeführer geschlossen. Die Zeitschrift habe einen weiteren Beitrag veröffentlicht, in dem darauf hingewiesen worden sei, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Klinik-Betreiber eingestellt worden und damit der Vorwurf, er habe einen Zeugen mit der Russenmafia bedroht, vom Tisch sei. Somit sei eine redaktionelle Klarstellung erfolgt. Zu den Vorwürfen in der Beschwerde erklärt die Rechtsvertretung, dass die Zeitschrift über eine Angelegenheit von großem öffentlichen Interesse berichtet habe. Der Redaktion habe die eidesstattliche Versicherung eines ehemaligen engen Beraters des Beschwerdeführers vorgelegen. Über das darin Niedergeschriebene habe man berichtet. Dabei habe man sich die Aussagen der eidesstattlichen Versicherung nicht zu eigen gemacht, sondern mit der Formulierung „soll“ verdeutlicht, dass die Behauptungen nicht bewiesen seien. (2001)
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Eine Zeitschrift zeigt auf ihrer Titelseite ein Foto der schwedischen Königin Silvia und berichtet, dass ihr Ehemann Carl Gustaf von Eifersucht gequält sei. In die Schlagzeile „Königin Silvia & der deutsche Prinz – Wie weit darf ihre Liebe gehen?“ ist ein Foto der schwedischen Königin im Gespräch mit Hans Georg von Hohenzollern, dem Ehemann von König Carl Gustafs Schwester Prinzessin Birgitta, eingeklinkt. Im Innenteil des Blattes findet sich ein Beitrag, in dem von heimlicher Liebe, von Eifersucht, von Gerüchten und Vermutungen, von Eheglück und Ehedrama und einer Seelenverwandtschaft die Rede ist. Und in einer Bildunterzeile wird festgestellt, dass die Freunde der Königin keine Sekunde an ihrer Treue zweifeln. Eine Leserin legt den Beitrag dem Deutschen Presserat vor. Sie vermutet, dass in dieser Berichterstattung Gerüchte zur Tatsache erhoben werden. Die Darstellung verletze zudem die Privatsphäre der Beteiligten. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift hält Königin Silvia für eine Person, an der gerade die Öffentlichkeit in Deutschland ein großes Interesse habe. Dieses Interesse richte sich auch auf das Privatleben der königlichen Familie. Tatsache sei, dass gewisse Geschehnisse um die königliche Familie erst dann offiziell bestätigt würden, wenn es gar nicht mehr anders gehe. Die Redaktion der Zeitschrift habe ihre Informationsquellen im Umfeld der Königin. Dass der Hof ihren Bericht nicht bestätige, sei selbstverständlich. Gleich zu Beginn des Berichts werde aber auch deutlich gemacht, dass es sich bei den Aussagen des Artikels um Gerüchte und nicht um verifizierte Tatsachen handele. Daher werde der Leser keineswegs davon ausgehen, dass tatsächlich eine Affäre bestehe. Die Berichterstattung sei nicht ehrenrührig, da an keiner Stelle tatsächlich behauptet werde, dass es eine Affäre zwischen Königin Silvia und Hans Georg von Hohenzollern gebe. Es sei allerdings unstreitig, dass die Ehe des schwedischen Paares kurz vor dem Aus stehe. (2001)
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Ein Informationsdienst für Medien und Politik veröffentlicht unter der Überschrift „Kids hab’ ich zum F gern...“ eine Karikatur des Grünen-Politikers Daniel Cohn-Bendit. Im Text dazu wird berichtet, dass das Pariser Newsmagazin L’Express Auszüge aus einem Bendit-Buch aus dem Jahre 1975 veröffentlicht habe, in dem der rote Dany „...detaillierte sexuelle Spiele mit Kindern in einem alternativen Kindergarten zu Frankfurt am Main“ schildere. In Frankreich, heißt es weiter, finde zur Zeit „eine regelrechte Hexenjagd auf pädophile Geistliche und Lehrer“ statt, indes Cohn-Bendit neben Fischer im Nachbarland Deutschland als Held der 68er gefeiert werde. Ein Mitarbeiter des Unternehmens beschwert sich beim Deutschen Presserat, der mit dieser Veröffentlichung in seiner Ehre verletzt werde. Er habe versucht, dieses – wie er finde – ärgerliche Produkt von Voreingenommenheit und politischer Verbohrtheit interredaktionell in einem Brief an den Chefredakteur zur Sprache zu bringen. Ihm sei darauf hin fristlos gekündigt worden. Der Herausgeber des Informationsdienstes sieht die Karikatur von den Satirebestimmungen des Pressegesetzes geschützt. Im übrigen beziehe sich das „F“ in der Überschrift auf „Fressen“. Dem Beschwerdeführer sei nicht gekündigt worden, weil er seine Bedenken gegen die Karikatur in einem Brief zur Sprache gebracht habe, sondern wegen beleidigenden Äußerungen gegenüber Mitarbeitern und Kunden. (2001)
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Eine Zeitschrift berichtet in Schlagzeile und Text, dass sich ein bekannter Fernsehmoderator und seine Lebensgefährtin Sorgen um die Gesundheit ihrer 12-jährigen Tochter machen. In der Turnhalle der Schule, die sie besuche, seien an der Decke Dämm-Matten aufgeplatzt. Möglicherweise rieselten seit Jahren künstliche Mineralfasern auf die Schüler und Lehrer herab. Würden diese eingeatmet, bestehe Grund zu größter Besorgnis. Sie könnten Krebs auslösen. Zur Zeit würden Messungen über die tatsächliche Schadstoffbelastung in der Turnhalle vorgenommen. Das Ergebnis liege noch nicht vor. Die Reportage wird mit einem großformatigen Bild der Eltern auf der Titelseite angekündigt. In der Dachzeile des Titelblattes und der Überschrift des Textbeitrages ist von einem „Krebs-Drama“ die Rede. Die Rechtsvertretung der Eltern wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Berichterstattung verletze die Privatsphäre ihrer Mandanten. Diese hätten sich bislang zu dem Vorgang überhaupt noch nicht geäußert. Sie würden sich keinesfalls Sorgen machen. Die ganze Geschichte sei völlig aufgebauscht. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift teilt mit, der Vorgang sei von der Tagespresse wiederholt aufgegriffen worden. In der Turnhalle der Schule seien Mineralfasern in alarmierender Konzentration aufgefunden worden. Die Halle sei daher für den Sportunterricht geschlossen worden. Dass seine älteste Tochter die Schule besuche, habe der Beschwerdeführer selbst aktiv in die Öffentlichkeit getragen. Dies ergebe sich aus einem Interview, dass er einer örtlichen Tageszeitung gegeben habe. Der Beschwerdeführer habe zudem seine Schulzeit in besagtem Gymnasium verbracht. Diese Verbindung habe die Redaktion zum Anlass genommen, die bedenklichen Vorfälle an der Schule weitergehend zu recherchieren und ihren Lesern das Ergebnis in personalisierter Form zu vermitteln. Dabei sei bewusst das Stilmittel gewählt worden, einen ansonsten für den Leser beziehungslos im Abstrakten verbleibenden komplexen Sachverhalt im Wege der Personalisierung auch für den einfachen Rezipienten verständlich und nachvollziehbar zu machen. Sowohl die Titelzeile als auch die Ausführungen im Artikel seien erkennbar sachlich begründete und daher berechtigte mutmaßliche Schlussfolgerungen seitens der Redaktion. Es erschließe sich dem Leser ohne weiteres, dass lediglich Anlass zur Sorge bestand. Insofern habe die Redaktion eine nachvollziehbare Frage in den Raum gestellt. (2001)
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Ein städtisches Grundstück soll saniert werden. Es geht um Zuschüsse des Landes. Die örtliche Zeitung berichtet mehrmals ausführlich. In den Überschriften ist von Schallenden Ohrfeigen, nichtigen OVG-Urteilen, und Gutachten nach Kassenlage die Rede. In den Beiträgen wird der von einem Gutachter ermittelte Wert des Grundstücks in Frage gestellt. Weiterhin heißt es, das Gutachten sei kein Verkehrswert-, sondern ein Sachwertgutachten. Das Regierungspräsidium sei dadurch wider besseres Wissen hinters Licht geführt worden. Es bestehe der Verdacht auf Subventionsbetrug. Die Rechtsvertretung des Oberbürgermeisters ruft den Deutschen Presserat an. Sie teilt mit, die Beiträge der Zeitung enthielten falsche Behauptungen. So habe der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes die Unterschrift keinesfalls wegen mangelnder Seriosität abgelehnt. Während seiner krankheitsbedingten Abwesenheit habe seine Stellvertreterin mit seiner Zustimmung die Zuschussanträge unterzeichnet. Die Aussage, das Regierungspräsidium sei wider besseres Wissen hinters Licht geführt worden, enthalte den ungeheuerlichen Vorwurf, Oberbürgermeister und Stadtverwaltung hätten das Regierungspräsidium wissentlich getäuscht. Dies sei der ungerechtfertigte Vorwurf einer Straftat. Die Chefredaktion der Zeitung steht auf dem Standpunkt, dass es sich bei den fraglichen Artikeln um eine presserechtlich zulässige Verdachtsberichterstattung handle. Der Landesrechnungshof habe die von der Zeitung erhobenen Vorwürfe bestätigt. Die Chefredaktion weist darauf hin, dass der Oberbürgermeister gegenüber zwei Redakteuren der Zeitung Zweifel an der Tätigkeit des Rechnungshofes geäußert habe. Der Rechnungshof wiederum hat errechnet, dass die Stadt um etwa eine Million Mark zu hohe Zuschüsse erhalten habe. (2001)
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Unter der Überschrift „Wo das Haus stehen sollte, können nun die Schafe weiden“ berichtet eine Lokalzeitung über einen Architekten und Stadtplaner, der Immobilienkäufern seine Beratungsdienste anbietet. In dem Beitrag wird sechsmal der Name des Mannes genannt. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass er für seine Leistungen 155 DM pro Stunde berechnet. Ein Leser sieht in dem Text Schleichwerbung und meldet sich beim Deutschen Presserat. Was hier beschrieben werde, sei keine neue Dienstleistung. Das betreffende Angebot werde auch von tausend anderen offeriert. Die Chefredaktion der Zeitung kann in dem Beitrag keine Schleichwerbung erkennen. Der Artikel behandele vielmehr ein Problem, das viele Grundstückskäufer betreffe, und informiere über eine Dienstleistung, die für viele Leser interessant sei. Der Text preise den genannten Berater nicht in ungebührlicher Weise an. Es sei ein durchaus journalistisches Verfahren, einen abstrakten Zusammenhang am Beispiel einzelner Personen oder Unternehmen verständlich zu machen. (2001)
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Ein Boulevardblatt berichtet unter der Überschrift „Wir hatten vier Jahre keinen Sex“ bzw. „Ich war die Verlobte von Ulrikes Mörder“ über den mutmaßlichen Mörder eines zwölfjährigen Mädchens und dessen letzte Freundin. In dem Beitrag wird ein Brief der Ex-Freundin an den Verdächtigen veröffentlicht, ebenso ein Foto von ihr und zwei Bilder ihrer kleinen Schwester, für die sich der Verdächtige „interessiert“ haben soll. Ein Leser des Blattes legt die Veröffentlichung dem Deutschen Presserat vor. Er sieht sowohl das Persönlichkeitsrecht der Ex-Freundin verletzt, als auch das von zwei Personen, deren Daten teilweise aus dem abgedruckten Brief hervorgehen. Die Chefredaktion teilt mit, dass die Berichterstattung mit Einwilligung der Ex-Verlobten und der allein sorgeberechtigten Mutter erfolgt sei. Beide Frauen hätten bereitwillig Details aus ihrem Leben erzählt. In dem Gespräch sei nicht einmal vereinbart worden, dass der Name der Ex-Verlobten verändert oder ihr Gesicht mit einem Balken anonymisiert werden solle. Diese Maßnahmen habe die Redaktion selbstständig zum Schutz der Betroffenen vorgenommen. Auch die Veröffentlichung des Briefes der Ex-Verlobten sei in vollem Einverständnis erfolgt. Dass dabei die Telefonnummer einer gewissen Melanie zu erkennen gewesen sei, könne man nicht beanstanden, da zum Zeitpunkt der Berichterstattung diese Telefonnummer nicht mehr geschaltet gewesen sei. Die Identifizierbarkeit von "Melanie“ könne daher wohl ausgeschlossen werden. Insgesamt sei die Berichterstattung in dieser Form durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt. (2001)
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Der Kolumnist einer Boulevardzeitung bezieht Stellung zu dem Verhalten der Engländer nach der 1:5-Niederlage der Deutschen im Fußball-Länderspiel. In dem Beitrag ist folgende Feststellung enthalten „So sind die Engländer auch. Schales Bier, schales Hirn.“ Weiterhin enthält die Kolumne die Formulierungen „Aufgedunsener, rot gebratener Tommy-Sack“ mit „BSE-Wampe“. Zudem heißt es, dass „diese Art Engländer hammelhaft stinken“ würden. Eine Leserin hält die Kolumne, die auch im Internet-Angebot der Zeitung erschienen ist, für verleumderisch und ehrverletzend. Sie beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung des Verlages betont, der sicherlich scharf gezeichnete Kommentar sei die Antwort auf eine Veröffentlichung in einer englischen Zeitung, auf deren Titelseite die Beerdigung des deutschen Fußballs mit einem verbrannten Handschuh dargestellt worden sei. Dazu sei folgender Text gestellt worden: „Der Körper von Oliver Kahns Handschuh wird eingeäschert und seine Asche nach England überführt.“ Auf diese Häme habe der Kolumnist mit den Worten eines attackierten, sich mit Oliver Kahn solidarisierenden Fußballanhängers scharf reagiert. Er habe dabei nach dem Motto „Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil“ gehandelt. Die Fußballsprache sei bekanntlich immer etwas grober als die allgemeine Umgangssprache. Die Veröffentlichung in England habe eine solch deftige Antwort zugelassen. (2001)
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