Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.
7055 Entscheidungen
Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Die Bestie biss Aysim ins Gesicht“ über den Angriff eines Kampfhundes auf ein zweijähriges Mädchen. Auf einem großen Straßenfest sei es passiert. Ein American Staffordshire, der gefährlichste Beißer unter den Kampfhunderassen, habe den vorgeschriebenen Maulkorb nur lose um den Hals baumeln gehabt und deshalb in der Menschenmasse zuschnappen können. Ohne Vorwarnung habe der aufgeregte Hund dem Kind ein Stück Fleisch aus dem Gesicht gerissen. Die Nase sei „zerfetzt“ worden. Die Zeitung zitiert einen Arzt: „Es wird immer eine Narbe bleiben“. Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft Besitzer großer Hunde wendet sich an den Deutschen Presserat. Nach seiner Ansicht ist der Artikel unangemessen sensationell, da es sich bei der Wunde im Gesicht des Kindes lediglich um eine Schürfwunde handele. Dies habe er von der Polizei auf Rückfrage erfahren. Der Hund habe am Boden gelegen. Das Kind habe sich von hinten genähert und sei dem Tier auf den Schwanz getreten. Der Hund sei aufgesprungen, das Kind habe aus Schreck schlagende Bewegungen gemacht und Kind und Hund seien zusammengeprallt. Die Verletzung des Kindes stamme nicht von einem Biss, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach von dem Zusammenprall. Laut Aussage der Polizei habe der Hund keinerlei Aggressionen gezeigt. Die Rechtsabteilung des Verlages gibt an, der Arzt im Krankenhaus habe eine „Hundebissverletzung Nase“ diagnostiziert. Insofern sei die Darstellung der Zeitung richtig. Die Schilderung des Beschwerdeführers, das Kind habe sich dem Hund genährt, ihm auf den Schwanz getreten und daher eine Reaktion provoziert, sei durch nichts bewiesen. Die Mutter des Kindes bestreite diese Darstellung der Ereignisse und habe Strafanzeige gegen die Halterin des Hundes erstattet. Das zuständige Polizeipräsidium beantwortet eine Rückfrage des Presserats mit der Feststellung, dass in dieser Angelegenheit keine schriftliche Mitteilung herausgegeben worden sei. Die Schilderung des Herganges in dem Beschwerdeschreiben entspreche korrekt den Ermittlungen der Polizei, wie sie dem Beschwerdeführer nach Erscheinen des Artikels mündlich mitgeteilt worden seien. Hinzugefügt werden müsse jedoch, dass nachträglich eine Strafanzeige gegen die Hundeführerin erstattet worden sei. Die Verletzungen des Kindes seien nach der Begutachtung durch die Rettungssanitäter nicht so schwer gewesen, dass ein Transport in ein Krankenhaus erforderlich gewesen sei. (2001)
Weiterlesen
Unter der Überschrift „Wenn die Wirklichkeit nicht real ist“ bespricht eine Tageszeitung das Buch eines Kollegen zum Thema „So lügen Journalisten“. Wie sich eine Redaktion gegen dreist lügende Kollegen absichern könne und wann journalistische Ethik und Sorgfaltspflicht verletzt würden, diesen Fragen gehe der Autor nicht nach. Er präsentiere vielmehr ein schwer verdauliches Sammelsurium von „echten“ Falschmeldungen, von überzogenen Einschätzungen und mangelnden Recherchen, von Flüchtigkeitsfehlern und von politisch lancierten Berichten. In einer Fußnote bemerke er, dass er sich nach einer Nigeria-Reise, bei der er gemeinsam mit einigen Kollegen in einem von Shell bezahlten Hubschrauber gesessen habe, juristisch gegen den Vorwurf gewehrt habe, er habe sich mit seiner Berichterstattung „prostituiert“ und sei von dem Konzern „geschmiert“ worden. Dass er den Prozess jedoch verloren habe, sei in der Fußnote elegant versteckt worden. „So lügen Journalisten“ sei nicht nur höchst überflüssig. Es sei der Beleg einer dreisten Skrupellosigkeit. Der Kritiker belegt seine Feststellung mit Enten, die der Autor selbst in die Welt gesetzt habe. Schließlich weist die Zeitung unter der Überschrift „Verlogener Nestbeschmutzer“ auf eine Diskussion mit dem Buchautor in einer Buchhandlung hin. Wie Journalisten lügen, müsse er wissen. Schließlich dürfe man ihn wegen seiner Hofberichterstattung aus Nigeria „Prostituierte für Shell“ nennen. Der betroffene Journalist ersucht den Deutschen Presserat, die Veröffentlichung zu rügen. Er sehe sich in seiner Ehre verletzt und dem nach seiner Ansicht unberechtigten Vorwurf des Lügens ausgesetzt. In diesem Zusammenhang kritisiert er vor allem die Formulierung „Verlogener Nestbeschmutzer“. Die Chefredaktion der Zeitung macht deutlich, dass der Autor des Beitrages zahlreiche Beispiele aufzeige, die durchaus Anlass zur Kritik an der Arbeitsweise des Beschwerdeführers gäben und die logische Schlussfolgerung zuließen, das Buch sei Beleg einer dreisten Skrupellosigkeit. Diese Behauptung sei einer Wertung und keine Ehrverletzung im Sinne von Ziffer 9 des Pressekodex. Die Rechtsvertretung der Zeitung ergänzt, dass sie die kritisierte Überschrift „Verlogener Nestbeschmutzer“ für eine zulässige Meinungsäußerung hält. Sie überschreite nicht die Grenze zur ehrverletzenden Behauptung. Die Ankündigung könne nur im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Beschwerdeführers „So lügen Journalisten“ und seiner Rolle bei der Berichterstattung aus Nigeria gesehen werden, erst recht im Hinblick darauf, dass der Beschwerdeführer diese in seinem Buch verschweige. (2001)
Weiterlesen
Eine Boulevardzeitung kommentiert unter der Überschrift „Unheilige Allianz“ das Outing von Homosexuellen und bezieht sich dabei auf eine „Flachserei“ des SPD-Generalsekretärs Franz Müntefering, heute könne ein Schwuler gar Papst werden. Die Kirche sei sich erstaunlich sicher, dass ein schwuler Papst absurd wäre, stellt der Autor fest. Und fährt fort: „Erstaunlich – weil immer wieder hochrangige Vertreter des Katholikenmilieus (in Rom treffen die sich beim Petersdom) in die prächtigsten Sex-Skandale verwickelt sind. Würde der Vatikan schließen, Roms Stricher hätten ein Problem“. Ein Leser legt den Kommentar dem Deutschen Presserat vor. Nach seiner Ansicht diffamiert der Beitrag in seiner gesamten Intention weite Bevölkerungskreise, vor allem aber die katholische Kirche. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, der Kommentar beruhe auf Tatsachen. Der Journalist leite seine Meinung aus fundierten, auf den Wahrheitsgehalt geprüften Informationen ab. Tatsache sei, dass immer wieder hochrangige Vertreter der katholischen Kirche in Sexskandale verwickelt seien und es im Vatikan Homosexualität gebe. Als Beweis fügt die Chefredaktion Beispiele von Berichten über Sexskandale bei. Sie räumt aber auch ein, dass die beanstandeten Äußerungen sehr scharf und überspitzt formuliert sind. Im Rahmen der Pressefreiheit müsse es jedoch möglich sein, seiner Überzeugung auch mit Hilfe solcher Formulierungen Ausdruck zu verleihen. In dem Kommentar werde auf Einzelfälle Bezug genommen und eine Verallgemeinerung sei nicht beabsichtigt. (2001)
Weiterlesen
Eine Regionalzeitung kommentiert die erste Aids-Sonderkonferenz von 189 UN-Mitgliedsländern in New York. Spotte es nicht jeder Beschreibung, dass sogar regierende Politiker-Schein-„Größen“ hier bei uns in Deutschland ungeachtet der Welt-Aids-Tragödie lautstärker denn je diejenigen hofieren, die mehrheitlich Hauptüberträger des HIV-Virus seien, die männlichen Homosexuellen, fragt der Autor. Viele Jahre sei dieser Tatbestand heruntergespielt worden, aus politisch-ideologischen Beweggründen vor allem. Ein Leser des Kommentars sieht darin männliche Homosexuelle pauschal diffamiert. Er beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Zeitung beruft sich auf offizielle Feststellungen der Weltgesundheitsorganisation, wonach die sexuellen Aktivitäten insbesondere homosexueller Männer maßgebliche Ursache für die Ausbreitung von Aids seien. Verursacher und Auslöser der Aids-Epidemien seien Homosexuelle in Nord- und Lateinamerika und der Karibik, ebenso in Westeuropa, Australien und Neuseeland. Dies spiegelten auch die mehrheitlichen Zahlenanteile an den Neuinfektionen des Jahres 2000 wider. Die Chefredaktion legt diverse Artikel sowie ein Programmheft der Aids-Hilfe zum Christopher Street Day im Juni 2001 vor, welche die Behauptung, dass männliche Homosexuelle Hauptüberträger des HIV-Virus sind, stützen sollen. (2001)
Weiterlesen
Eine Evangelische Akademie lädt ein interessiertes Publikum zu einer Tagung mit dem Thema „Wo bleibb da hummoooa ...? Religion, Kirche, Komik“ ein. Unter der Berufsbezeichnung „Student“ melden sich auch zwei Männer an, die der Veranstaltung aber nicht bis zu deren Ende beiwohnen. Zwei Monate später erscheint in einer Satire-Zeitschrift unter der Überschrift „Die Ignoranten und die Wahnsinnigen“ ein fünfseitiger Artikel, der ein protestantisches Akademiewochenende protokolliert. In dem Beitrag werden die Namen von Seminarteilnehmern genannt und Fotos veröffentlicht. Die Studienleiterin der Akademie, welche die Tagung geleitet hat, bittet den Deutschen Presserat, diese Berichterstattung zu rügen. Man möge im Blick auf Ausdrucksweise und menschenverachtende sowie sexistische Töne des Artikels geteilter Meinung sein oder sie gar mit Verweis auf die Freiheit der Presse achselzuckend hinnehmen. Dies möge auch im Blick auf namentlich genannte und im Foto abgebildete Personen gelten, soweit sie während der Tagung eine öffentliche Rolle eingenommen hätten. Für inakzeptabel im Sinne von Ziffer 8 des Pressekodex halte sie jedoch die Veröffentlichung von Namen und Fotos von Tagungsteilnehmern in Zusammenhang mit herabwürdigenden Urteilen – zumal jegliche Pressefreiheit und inhaltliche Mitteilung auch über eine Anonymisierung gewährleistet worden wäre. Diese Einschätzung würde sie selbst dann aufrecht erhalten, wenn die beiden – was sie nicht annehme – den betroffenen Personen Sinn und Zweck ihrer Recherchen und Aufnahmen mitgeteilt hätten. Die Chefredaktion der Zeitschrift teilt mit, dass sie keine Stellungnahme zu der Beschwerde abgeben werde. (2001)
Weiterlesen
In fünfspaltiger Aufmachung berichtet eine Lokalzeitung, dass der Bürgermeister der Stadt seiner City-Managerin kurz vor Ablauf ihrer sechsmonatigen Probezeit die Kündigung ausgesprochen habe. In der Schlagzeile ist von einem „Rausschmiss“ die Rede. Unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten zwischen der neuen Mitarbeiterin und großen Teilen der Gewerbetreibenden, wie die zukünftige Arbeit zu gestalten sei, hätten die Stadt zu diesem Schritt veranlasst. In einem Kommentar unter der Überschrift „Abschied ohne Tränen“ schreibt der Autor, bei einem geschätzten Jahresgehalt von 100.000 DM wäre es doch ziemlich vermessen, so einfach Adieu zu sagen. Für diese stolze Summe müssten die meisten anderen Arbeitnehmer eine Menge arbeiten. Überstunden, Verantwortung und reichlich Stress inbegriffen. Das treffe auf die City-Managerin ganz gewiss nicht zu. Ein Slogan und ein paar Ideen für Veranstaltungen. Mehr falle ihm, dem Verfasser, spontan nicht ein, was die Betroffene geleistet habe. In den folgenden Tagen erscheinen drei Leserbriefe. Einer der Autoren vermutet einen persönlichen Rachefeldzug. Ein anderer ist der Meinung, dass auf Grund seiner Erfahrung, dass in der Stadt jeder sein eigenes Süppchen koche, diese Entwicklung vorhersehbar gewesen sei. Der Bürgermeister selbst bekundet, für ihn sei nicht hinnehmbar, in welcher Weise in der Veröffentlichung mit einer Mitarbeiterin, gleich ob ehemals oder noch im Dienst, öffentlich umgegangen werde. In einer Anmerkung gesteht die Redaktion ein, dass Schlagzeile und Kommentar scharf formuliert worden seien, dass sie aber weiterhin der Meinung sei, dass die Entscheidung des Bürgermeisters richtig und angemessen gewesen sei. Die Frauenbeauftragte der Stadt bittet den Deutschen Presserat um Prüfung des Vorganges. Die Vertragsauflösung während der Probezeit werde hier als Medienspektakel aufgebauscht. Die Berichterstattung der Zeitung sei für viele Insider um so zweifelhafter, als der Vorsitzende des Gewerbevereins gleichzeitig auch der Herausgeber des Blattes sei. Als City-Managerin sei die Betroffene häufig mit dem Vorsitzenden des Gewerbevereins konfrontiert und auf Zusammenarbeit mit ihm angewiesen gewesen. Zahlreiche Leser hätten ihren Unmut in Leserbriefen kundgetan. Einige der Briefe seien leider nicht veröffentlicht worden. Andere habe man im Wortlaut gravierend verändert. Auch die Stellungnahme des Bürgermeisters, die dieser vorab allen Bediensteten der Stadt per Mail zugeleitet habe, sei inhaltlich abgemildert worden. Die Rechtsvertretung der Zeitung betont, dass der Wahrheitsgehalt des Berichtes offenbar nicht in Frage gestellt werde. Der Kommentar sei eine Meinungsäußerung in scharfer Form, die allerdings durch die Umstände gerechtfertigt sei. Ein Leserbrief sei zwar gekürzt worden. Dies sei jedoch nicht sinnentstellend geschehen. Der Brief des Bürgermeisters sei in der Form veröffentlicht worden, wie dieser selbst ihn autorisiert habe. (2001)
Weiterlesen
Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift „Experten: Psychologin macht unverzeihliche Fehler“ über die Kritik von Experten an der Methode einer Psychologin bei der Feststellung des Intelligenzquotienten von Hochbegabten. Wie die Zeitung schreibt, halten Fachleute die Testergebnisse der Kollegin für falsch. Schulbehörden, geschädigte Eltern und die Deutsche Gesellschaft für das hoch begabte Kind würden die Arbeit der umstrittenen Psychologin mit Argusaugen beobachten. Die Vorwürfe reichten von „unprofessionell“ bis „jenseits der Legalität“. Sie werden in dem umfänglichen Text im Detail erläutert. Der Beitrag schließt mit der Mitteilung, dass zwei Familien jetzt rechtlich gegen die Psychologin vorgehen, weil sie sich betrogen fühlen. Beigestellt ist eine Wiedergabe des Praxisschildes der betroffenen Fachfrau. Diese sieht sich in dem Beitrag vorverurteilt und an den Pranger gestellt. Sie reicht Beschwerde beim Deutschen Presserat ein und beanstandet darin auch den Abdruck ihres Praxisschildes, auf dem zwar ihr Name unkenntlich gemacht worden, ihr Signet jedoch erkennbar sei. Dadurch werde sie identifizierbar. Die Chefredaktion teilt dem Presserat mit, der Autor habe die vermittelten Informationen geprüft, indem er den Schulpsychologischen Dienst der Bezirksregierung und anerkannte Hochschulexperten um Stellungnahmen gebeten habe. Er habe mit betroffenen Eltern gesprochen und die Vorwürfe in einem ausführlichen Gespräch mit der Beschwerdeführerin erörtert. In dem Artikel greife die Zeitung das subjektive Empfinden der Eltern auf und stelle dieses als deren Meinung dar. In dem Artikel werde nicht behauptet, dass die Psychologin Betrug begangen habe. Bezüglich der Schadenersatzansprüche teilt die Chefredaktion mit, dass einen Monat vor Erscheinen des Artikels eine Familie einen Anwalt mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt habe. Eine zweite Familie sei zu diesem Schritt entschlossen. Die Abbildung des Signets mache die Beschwerdeführerin nur im engen Kreis der Personen, die mit hoch begabten Kindern zu tun hätten, erkennbar. Die Veröffentlichung halte man zum Schutz anderer Personen für notwendig, die im selben Berufsfeld praktizierten und ein Recht darauf hätten, nicht durch zufällige Ähnlichkeiten unter falschen Verdacht zu geraten. (2001)
Weiterlesen
Eine Fachzeitschrift widmet dem Thema „Holzhäuser“ einen großen Beitrag. Darin entdeckt ein Unternehmer, der finnische Holzhäuser vertreibt, eine Passage, die ihn zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat veranlasst: „Und wer bei finnischen Produzenten ordert, die ihre ‚Träume vom zünftigen Wohnen‘ in 30 Länder exportieren, muss realisieren, dass deren Holzfäller rigoros in Russlands Norden wüten“. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass diese Aussage falsch und polemisch ist. Die Chefredaktion des Blattes meint, in ihrem Artikel werde der augenblickliche Stand kritisch wiedergegeben. Auf telefonische Nachfrage erklärt sie, der Autor des Beitrages wisse nicht mehr genau, woher er die Kenntnisse über die Holzfäller in Russland habe. Erneut um eine Stellungnahme gebeten, betont die Redaktion, dass aus ihrer Sicht leider gerade beim Abbau von Holz stark gesündigt werde und das Nachpflanzen zu kurz komme. (2001)
Weiterlesen
Der SPD-Ortsverein lädt zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung ein, die der Chefredakteur der Zeitung am Ort moderiert. Thema ist die Hafenplanung, die Befürworter, aber auch Gegner hat. In der Zeitung wird ausführlich darüber berichtet. Für das nun einmal erforderliche Diskussionsklima sei es gewiss nicht hilfreich, wenn der Linksaußen der Bürgerinitiative gegen das Hafenprojekt ohne Widerspruch aus den eigenen Reihen mutmaßen könne, der Rat der Stadt in seiner Gesamtheit könne wohl von der Wirtschaft „geschmiert“ sein. Sein weiterer Hinweis, es sei doch eher gleichgültig, wo denn junge Menschen in diesem Land einen Arbeitsplatz finden, sei nicht nur bei den Betroffenen auf Ablehnung gestoßen. Die Zeitung nennt den vollen Namen und den Beruf des Wortführers. Dieser erhofft sich vom Deutschen Presserat eine Reaktion, nachdem die Zeitung die Veröffentlichung seiner Gegendarstellung abgelehnt habe. Er betont, dass er diese Aussagen so nicht getroffen habe. Gleichzeitig kritisiert er die Nennung seines Berufes. Die Rechtsvertretung der Zeitung entgegnet, der Beschwerdeführer habe die Frage, ob er sich vorstellen könne, dass die Politiker der Stadt, die sich für den Hafen aussprechen, geschmiert seien, bejaht. Diese Antwort und die in dem Artikel veröffentlichte Passage seien sachlich gleichbedeutend. In der Stadt hätten sich alle Politiker des Rates der Stadt für den Bau des Hafens ausgesprochen. Der Beschwerdeführer habe nach eigener Darstellung in der Veranstaltung erklärt, dass die Trennung vom Wohnort nach der Ausbildung nicht nur in der eigenen Stadt und nicht nur für Studenten heute der Normalzustand geworden sei. Damit habe er den von vielen Diskussionsteilnehmern beklagten Wegzug der jungen Generation aus der Stadt als Normalzustand beschrieben. Die Zeitung habe ihn dahingehend zitiert, dass er den Hinweis gegeben habe, dass es doch eher gleichgültig sei, wo denn junge Menschen in diesem Land einen Arbeitsplatz finden. Diese Formulierung sei nicht sinnentstellend, denn bei näherer Betrachtung liege keine wesentliche Diskrepanz zwischen den Äußerungen des Beschwerdeführers und der Berichterstattung der Zeitung vor. (2001)
Weiterlesen
Eine Wochenzeitung für Politik und Kultur berichtet über den Streit zwischen dem linken und dem rechten Flügel der Berliner FDP. Dabei wird der volle Name eines Berliner Politikers genannt, welcher der Doppelmitgliedschaft in FDP und CDU überführt worden sei. Zudem wird der Hinweis gegeben, dass er der rechtsradikalen Wiking Jugend angehört haben soll und von einem ehemaligen Bezirksvorsitzenden der Verdacht ausgesprochen worden sei, dass er ein Spitzel des Verfassungsschutzes sei. Der Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er kritisiert die Nennung seines Namens und führt an, dass die Berichterstattung nicht den Tatsachen entspreche und er sich in seiner Ehre verletzt fühle. Die Wochenzeitung nimmt nicht zu der Beschwerde Stellung. (2001)
Weiterlesen