Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7293 Entscheidungen
Eine Nachrichtenagentur berichtet über die Verseuchung des Flusses Sinn durch Munitionsrückstände. In dem Beitrag heißt es, dass dem zuständigen Landratsamt eine entsprechende Expertendiagnose schon im September 1998 mitgeteilt worden sei. Dort sei der brisante Befund aber offenbar „unter Verschluss“ geblieben. Obwohl Chemiker „dringenden Handlungsbedarf“ angemahnt hätten, sei bis heute nichts geschehen. Auch die Gemeinden entlang des Flusses seien nicht informiert worden. Im weiteren Teil ihres Berichts schildert die Agentur die Erfahrungen einer Fischzüchterin mit der Behörde. In seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat teilt das betroffene Landratsamt mit, es habe bereits 1998 die Öffentlichkeit über die Erkenntnisse der Wasseruntersuchungen informiert. Weder vor noch nach der Veröffentlichung habe die Agentur beim Landratsamt um Informationen oder um eine Stellungnahme gebeten. Die Chefredaktion der Agentur übersendet eine Stellungnahme der Autorin des Beitrages. Diese räumt ein, wohl nicht tiefgründig und ausreichend genug in die Vergangenheit zurück recherchiert zu haben. Gleichwohl sei intensiv recherchiert worden, von ihr selbst bei der Fischzüchterin, von einer Mitarbeiterin beim Landratsamt. Sie habe jedoch nichts von einer Diskussion der Problematik im Landtag bzw. von einer Veröffentlichung der Sachlage in der Lokalzeitung gehört. Daher sei sie automatisch von einer Nichtveröffentlichung ausgegangen. Bestärkt worden sei sie darin auch durch den Bürgermeister einer Gemeinde im benachbarten Bundesland, der durch ihre Recherchen aufgeschreckt worden sei und auch nichts von dem über zwei Jahre alten Gutachten gewusst habe. (2001)
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Leser einer Tageszeitung debattieren in Zuschriften über den angeblich umstrittenen Erziehungsstil der „Katholischen Pfadfinder Europas“ (KPE). In einem der Briefe, welche die Zeitung veröffentlicht, reagiert Dr. med. Agnes Furtwanger auf einen der Kritiker. Sie verteidigt die KPE und verweist auf die große Zahl extrem fähiger Akademiker, die ihre „Karriere“ deren Erziehungsstil verdankten. Die Pfadfinder seien doch nicht der Lückenbüßer für die fehlgeschlagene Erziehung des Leserbriefschreibers. Der Vater hätte seiner Tochter Gehorsam beibringen müssen. Dann wäre sie auch nicht auf und davon. Umgekehrt habe die Tochter alle Annehmlichkeiten der KPE in Anspruch genommen. So sei sie in einem Studentinnenheim bevorzugt zu einem Zimmer gekommen. Die Betroffene reicht Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Sie habe mit der Leserbriefschreiberin Kontakt aufnehmen wollen und dabei festgestellt, dass die Absenderin des Briefes unbekannt ist. Dies habe sie der Redaktion mitgeteilt, aber keine Reaktion darauf erhalten. Aus diesem Grunde kritisiere sie, dass die Zeitung einen Leserbrief abgedruckt habe, ohne zu prüfen, ob dem angegebenen Namen eine reale Person entspreche. Nach Angabe eines Redakteurs kenne die Redaktion nur die E-Mail-Adresse der Autorin. Dies sei aber offenkundig kein ausreichender Nachweis für die Existenz der Absenderin. Ihre Bitte um Klärung ignoriere die Zeitung seit Wochen. Die Chefredaktion der Zeitung gesteht ein, dass es ein Fehler gewesen sei, den Leserbrief abzudrucken. Dass er dennoch veröffentlicht worden sei, sei darauf zurückzuführen, dass der Name Furtwanger dem Namen des Ortes ähnele, der in dem hinter der Leserzuschrift sich verbergenden Fall eine wichtige Rolle spiele. In der Eile der Bearbeitung habe dann eine gedankliche Fehlassoziation dazu geführt, dass die Zuschrift gedruckt worden sei. Der Beschwerdeführerin sei daraufhin Gelegenheit gegeben worden, auf den Leserbrief mit einer Richtigstellung zu reagieren. Nachdem die Betroffene in einer E-Mail ihren Zweifel an der Existenz der Leserbriefschreiberin geäußert habe, habe die Redaktion recherchiert und festgestellt, dass die angebliche Unterzeichnerin Dr. med. Agnes Furtwanger nicht existiere und der Brief per E-Mail von einem Rechner einer amerikanischen Universität gekommen sei. Dort habe sich die Spur jedoch verloren. Nach diesen Erkenntnissen habe die Redaktion ihren Lesern mitgeteilt, dass sie einen fingierten Leserbrief abgedruckt habe. Des weiteren sei man nach wie vor bemüht, die Sache aufzuklären. (2001)
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Unter der Überschrift „Lügt ‚Bild‘ wieder?“ veröffentlicht eine Sonntagszeitung einen Beitrag über die falsche Beschriftung eines Trittin-Fotos in der Boulevardzeitung. In diesem Zusammenhang dränge sich allmählich die Frage auf, schreibt das Blatt, welche Rolle „Bild“ selbst bei der Eskalation der Gewalt in den 60er Jahren gespielt habe. Die Antwort, Mitte der Woche wenn auch zögerlich im Interview mit der Sonntagszeitung gegeben, wolle der Chefredakteur Ende der Woche nicht mehr lesen. Nämlich: Dass es ihm nicht zustehe, über das zu urteilen, was damals im Verlag gewesen sei, weil er 1968 doch erst vier Jahre alt gewesen sei und das Ganze nur historisch betrachten könne. Da der Chefredakteur der Boulevardzeitung diese Aussage bei der Autorisierungsabsprache aus dem Interviewtext herausgestrichen hatte, legt die Rechtsabteilung des Verlages Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Es widerspreche der journalistischen Sorgfaltspflicht, Passagen eines Interviews, die von dem Interviewten gestrichen worden seien, in einem anderen Beitrag zu veröffentlichen. In diesem Vorgehen sehe der Verlag zudem eine unlautere Recherchemethode. Die Chefredaktion der Sonntagszeitung bestätigt, dass mit dem Chefredakteur des Boulevardblattes eine Autorisierung verabredet worden sei. Im Rahmen dieser Autorisierung habe dieser das Interview jedoch nicht auf Unrichtigkeiten hin geprüft, sondern inhaltlich geändert. Er habe Dinge, die er nicht gesagt habe, hineingeschrieben und andererseits Gesagtes herausgestrichen. Die Chefredaktion verstehe unter Autorisierung eines Interviews jedoch die Überprüfung auf Richtigkeit und nicht inhaltliche Veränderung. Die hier praktizierte Art der Autorisierung habe man demzufolge als ungewöhnlich empfunden und dies in dem kritisierten Text darstellen wollen. In diesem Zusammenhang seien zwei Äußerungen, die der Interviewte gemacht, aber herausgestrichen habe, exemplarisch dargestellt worden. Dies sei nur inhaltlich geschehen. Ein wörtliches Zitat sei nicht veröffentlicht worden. (2001)
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Eine Tageszeitung berichtet unter der Überschrift „Als ‚Patrioten‘ pflegen sie den unseligen Geist“ über die Kameradschaft „Freikorps und Bund Oberland“, die sich jeden 1. Mai am „Husarengrab“, dem Gräberfeld für Freikorpskämpfer und Ulanen im Waldfriedhof, zum Totengedenken und Böllerschießen treffe, gemeinsam mit anderen rechten Kameraden vom „Deutschen Block“, wie man sich nenne. Außerdem komme sie jeden ersten Julisonntag in Schliersee am Ehrenmal für die Gefallenen vom Annaberg zusammen. Die Zeitung zitiert einen Aussteiger: Wenn die Touristen fort seien, werde deutlicher, dass der Bund Oberland kein harmloser Traditionsverein sei. Das seien gefährliche Leute mit Verbindungen, die sich unsereins gar nicht vorstellen könne. Dann komme es zum Treffen alter und junger Nazis. Rüstige Rentner mit dem Oberland-„Edelweiß“ am Hut diskutierten mit Ritterkreuzträgern und munteren Greisen mit dem „Stahlhelm“-Abzeichen. Skins aus Sachsen berichteten über ihre Zusammenstöße mit der Leipziger Antifa. 1996 habe die Kameradschaft eine Selbstdarstellung, den Bildband „Für das stolze Edelweiß“, herausgegeben. Auch die aus dem Bund Oberland hervorgegangene SS-Elite werde darin distanzlos gewürdigt. Der Vorsitzende der Vereinigung bittet den Deutschen Presserat um Prüfung der Veröffentlichung. Er sieht darin eine Diskriminierung seiner Organisation, da sie in die rechte Ecke gestellt werde. Zudem enthalte der Beitrag diverse Falschdarstellungen. Die Autorin des Artikels weist darauf hin, dass sie mit einem Fotografen mehrfach an den Treffen des Bundes teilgenommen habe. Sie habe das Auftreten der „Oberländer“ und der Sympathisanten aus der NPD, der Deutschen Patrioten oder der „jungen Kameraden“, den Skinheads aus Sachsen, aus eigener Anschauung geschildert. Mehrfach habe sie auch mit dem Beschwerdeführer gesprochen. Sowohl dieser als auch der Autor von „Für das stolze Edelweiß“ hätten erklärt, dass sie nicht als Rechtsextreme bezeichnet werden wollen. Wer sich als „rechts“ bezeichne, drücke damit eine Stellung innerhalb des demokratischen Systems aus. Sie seien aber unpolitisch. Abschließend weist die Autorin darauf hin, dass alle zitierten Äußerungen gefallen seien. Auf Anfrage des Presserats teilt das zuständige Innenministerium mit, dass der Verein nicht dem Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes unterliege. Die Teilnahme von einzelnen Rechtsextremisten an Veranstaltungen des Bundes würden allerdings bei Beobachtungen des Rechtsextremismus registriert. Das zuständige Landesamt für Verfassungsschutz hält fest, dass es zwar vereinzelt Hinweise auf rechtsextremistische Teilnehmer an den Veranstaltungen der Gruppierung gebe, in einer Gesamtschau die Anhaltspunkte jedoch nicht dafür ausreichen, die Organisation als rechtsextremistisch zu bewerten. (2000)
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Unter der Überschrift „OB fordert Distanzierung von ‚radikaler Gruppe‘“ berichtet eine Regionalzeitung über Wirbel im Rathaus. Wenn sich die Landsmannschaft der Oberschlesier nicht klar von einer offenbar rechtsextremen Splittergruppe distanziere, gebe der Oberbürgermeister die ursprünglich zugesagte Schirmherrschaft über eine geplante Gedenkveranstaltung zurück. Wie die Zeitung mitteilt, kursierten Schreiben, in denen auch die Kameradschaft „Freikorps und Bund Oberland“ zu der Veranstaltung einlade. Diese Gruppierung aber, so warnten die „Antifaschistischen Nachrichten“ im Internet, sei reaktionär bis rechtsextrem. In der Unterzeile des Beitrags, der sich ausführlich mit der Geschichte der Kameradschaft befasst, heißt es „Warnung vor rechtsextremer Kameradschaft“. Der Vorsitzende der Vereinigung ruft den Deutschen Presserat an. Er sieht in dem Beitrag eine Diskriminierung, da er und seine Kameradschaft in die rechte Ecke gestellt und als rechtsextremistisch bezeichnet würden. Zudem kritisiert er eine falsche Behauptung. Nicht seine Organisation habe zu der Gedenkfeier eingeladen, sondern sie sei von der Oberschlesischen Landsmannschaft eingeladen worden. Nach Erscheinen des vorliegenden Artikels habe man die Kameradschaft wieder „ausgeladen“. Sie habe auch nicht an der Veranstaltung teilgenommen. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, dass das städtische Rechtsamt die Befürchtung gehabt habe, dass der Oberbürgermeister die Schirmherrschaft für eine Veranstaltung übernehmen könne, die sich einer „offenbar rechtsextremen Gruppe“ öffnen würde. Unabhängig von dieser Einschätzung des Rechtsamtes habe der Autor des Beitrages recherchiert. Dabei sei er zu dem Ergebnis gelangt, dass der „Bund Oberland“ kein harmloser Kameradschaftsclub sei, sondern ein Verein, der rechtsextremen und völkischen Gruppierungen nahe stehe. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass er nicht im Verfassungsschutzbericht aufgeführt werde. Ein Sprecher des zuständigen Innenministeriums habe sich aktuell nicht in der Lage gesehen, zu klären, ob der Verein observiert werde.
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Eine Regionalzeitung berichtet über einen Prozess gegen einen Psychotherapeuten, der 250.000 DM Steuern hinterzogen hat und zu einer Geldstrafe von 90.000 DM verurteilt wird. Die Zeitung nennt den vollen Namen des Mannes. Die Staatsanwaltschaft sei auf die illegalen Steuertricks des Angeklagten gekommen, weil ihn ein Sektenbeauftragter der Katholischen Kirche angeschwärzt habe, schreibt das Blatt. Gegen diesen führe der Psychotherapeut zusammen mit einem Kollegen schon seit Jahren einen „Zivilprozess-Krieg“. Der Sektenbeauftragte habe in Zeitungsartikeln, Fernsehberichten und Hörfunkinterviews in den 90-er Jahren die 200 bis 300 Anhänger umfassende Gruppe rund um den Psychotherapeuten als „eindeutige Psychosekte“ bezeichnet, die beiden Therapeuten als Ausbeuter ihrer Patienten dargestellt und damit nach Ansicht der beiden eine Kampagne gegen sie gestartet. Dadurch hätten sie Klienten und Lehraufträge verloren. Ein Freund des jetzt verurteilten Psychotherapeuten beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass in der Veröffentlichung der volle Name des Betroffenen genannt wird. Zudem enthalte der Beitrag falsche und tendenziöse Aussagen. Die Chefredaktion der Zeitung hält den Beschwerdeführer für eine Person der Zeitgeschichte. Die Auseinandersetzungen zwischen ihm und den Sektenbeauftragten der Kirchen beschäftigten die Öffentlichkeit schon seit einem Jahrzehnt. Zudem sei die Anonymisierung des Falles längst aufgehoben, da der Freundeskreis des Betroffenen im Internet seitenweise Details über den erwähnten Prozess verbreite. Bei der Darstellung der Verhandlung beziehe man sich auf einen Informanten, der an allen Verhandlungstagen anwesend gewesen sei. Die Zeitung räumt allerdings ein, dass ihre Angabe, der Beschwerdeführer besitze einen Reiterhof, falsch ist. In diesem Punkt sei der Autorin ein Irrtum unterlaufen. (2001)
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Eine Regionalzeitung kommentiert den Terroranschlag am 11. September 2001 in den USA unter der Überschrift „Durchgreifen“. Darin ist folgende Passage enthalten: „Die Antwort darf dann nicht sein, diesen Menschen den Prozess machen zu wollen. Diese perversen Kreaturen, für die das Wort Terrorist noch ein Lob ist, gehören entfernt und zwar ohne dass irgendjemand Rechte einzufordern hat. Wer für ein fanatisches politisches Ziel in Kauf nimmt, dass Tausende Unschuldige sterben und die ganze Welt in Aufruhr bringt, der hat sein Recht zu Leben verwirkt.“ Abschließend stellt der Autor die Forderung auf, dass sowohl mit Osama bin Laden als auch mit Saddam Hussein kurzer Prozess gemacht werden müsse, und zwar ohne mit irgendwelchen Menschenrechtlern herumzudiskutieren. Der Beitrag löst drei Beschwerden beim Deutschen Presserat aus. Ein Leser hält den Kommentar für einen Aufruf zu einem Verhalten gegen die demokratische Ordnung in „übler Biertischdiktion“. Ein zweiter Leser meint, der Kommentar verstoße eklatant gegen die Rechtsordnung und spreche jeder journalistischen Sorgfaltspflicht und Verantwortung Hohn. Ein dritter Leser spricht von einem Angriff auf die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung der Bundesrepublik, da universelle Menschenrechte und das Recht auf einen fairen Prozess nicht anerkannt würden. Der Chefredakteur des Blattes, zugleich Autor des Kommentars, vertritt die Auffassung, dass es sich zwar um die Äußerung einer extremen Meinung handele, diese Meinungsäußerung im Rahmen eines Kommentars aber zulässig sei. Man sei sich bei der Veröffentlichung bewusst gewesen, dass der Kommentar eine Extremposition vertrete. Um deshalb ein ausgewogenes Bild zu gewährleisten, habe man eine ausführliche Diskussion in der Leserbriefspalte zugelassen und die Reaktion der Leserinnen und Leser ungefiltert veröffentlicht. (2001)
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