Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.
7293 Entscheidungen
Eine Boulevardzeitung veröffentlicht online einen Kommentar zum Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 im israelischen Kibbuz Kfar Azza. Im Text heißt es: „Der Ort, an dem Hamas 40 Babys und Kinder abgeschlachtet hat. Geköpft.“ Der Beschwerdeführer zweifelt die Behauptung der Redaktion an: Es fehle eine Bestätigung einer zuständigen israelischen Behörde, dass in Kfar Azza 40 Babys geköpft worden seien. Im Vorprüfungsverfahren weist der Presserat die Beschwerde zunächst zurück. Daraufhin teilt der Beschwerdeführer ergänzend mit, dass die Terrorgruppe Hamas und ihre Mittäter zwar sehr schreckliche Verbrechen begangen hätten, doch hätten sie sich nicht so ereignet, wie die Redaktion berichtet habe. Auch die Regierungen von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und US-Präsident Joe Biden würden dies bestreiten. Die Zeitung hält die Beschwerde für „geschmacklosen Unfug“.
Weiterlesen