Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
7055 Entscheidungen

Foto einer Trauernden

Bezeichnung „Lügner“

Menschenwürde

Unter der Überschrift „Wojtila was here“ berichtet eine Tageszeitung über den Papst und seine Reisen. In dem Artikel ist die folgende Passage enthalten: „Hier macht einer, der fast nichts mehr im Griff hat, im Angesicht des Todes symbolische Politik mit dem eigenen Körper“. Ein Leser des Blattes sieht in dem Artikel eine Beleidigung des Papstes und aller Katholiken. Er fragt den Deutschen Presserat: „Darf die Presse alles?“ Der Redaktionsdirektor der Zeitung teilt mit, dass der Autor des Beitrages katholische Theologie studiert habe und von seinem Bildungshintergrund her autorisiert sei, sich mit dem Papst zu befassen. Er tue dies zweifellos in einer Weise, die für einen gläubigen Katholiken anstößig sein könne. Wer den Text aber genau lese, der spüre, dass der Autor großen Respekt vor der physischen und psychischen Leistung des Papstes formuliere. Sein Satz, dass jemand seinen Weg „über die vernünftigen Möglichkeiten hinaus“ gehe, besage doch nur, dass der unstrittig schwerkranke Papst weniger von der Ratio als von seinem Glauben und seinem Sendungsbewusstsein getrieben werde. Obwohl man keinen Verstoß gegen die Regeln des guten Geschmacks erkennen könne, habe man ungeachtet dessen dem Beschwerdeführer einen Brief geschrieben. In diesem Brief wird dem Leser mitgeteilt, dass es dem Autor des Beitrages völlig fern lag, sich in gehässiger Weise mit dem Papst zu befassen. (2000)

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Vorwurf der Lüge

Eine Regionalzeitung wirft dem Intendanten des Stadttheaters vor, er habe die Öffentlichkeit wissentlich belogen. Er habe bei seinem Ausscheiden aus dem Amt nicht – wie der Presse mitgeteilt – einen Überschuss von 400.000 D-Mark, sondern ein Defizit von 100.000 D-Mark hinterlassen. Wenn dieser in vielem sympathische und talentierte Mann sich nicht einen minimalen Begriff von Seriosität erarbeite, werde er als Intendant scheitern. Das sei unter aller Sau gewesen, stellt das Blatt abschließend fest. Der Betroffene, inzwischen Intendant eines anderen Theaters, schickt eine Beschwerde an den Deutschen Presserat. Er werde fälschlicherweise der Lüge bezichtigt. Dies sei ehrverletzend. Die Chefredaktion der Zeitung verweist auf eine Presseerklärung des Intendanten, in der er mitteilt, dass bei seinem Verlassen das Theater über einen Überschuss von 400.000 Mark verfügen könne. In Kenntnis der Finanznöte von Theatern in Deutschland habe der Autor des Beitrages daraufhin recherchiert. Von der Prokuristin des Theaters habe er erfahren, sie habe den Theaterchef darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Pressemitteilung eine solche Aussage noch nicht zu treffen sei. Zudem hätten dem Autor beim Verfassen des Artikels die Ergebnisse einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegen. Diese habe zum Abschluss des Geschäftsjahres 1999 einen Unterdeckungsbetrag von rund 100.000 D-Mark festgestellt. Diese Feststellung sei der zuständigen Kommune und der Geschäftsführung des Theaters in einer gemeinsamen Erklärung mitgeteilt worden. Die Zeitung teilt weiter mit, dass sie mit dem Beschwerdeführer im Rechtsstreit liege. In einem Schriftsatz ihrer Anwälte heißt es, dass es sich bei der kritisierten Passage um eine Meinungsäußerung des Autors handele. Bei der Veröffentlichung seiner Presseerklärung habe der Intendant gewusst, dass die Behauptung, er hinterlasse einen Überschuss, keinesfalls zutreffe. Er habe in der Pressemitteilung nicht deutlich gemacht, dass er sich bei der Errechnung des Überschusses auf hypothetische Zahlen verlassen habe. Bereits am Vortag der Veröffentlichung habe ihn die Personalleiterin und Prokuristin auf ausdrückliche Anfrage mitgeteilt, dass noch sämtliche Abschlussbuchungen ausstünden und deshalb noch keine verlässliche Aussage zur Höhe des möglichen Überschusses gemacht werden könnte. Die Zeitung argumentiert, der Intendant hätte zu diesem Zeitpunkt auf die Herausgabe der Pressemitteilung verzichten müssen. Er habe es nicht getan und damit vorsätzlich gehandelt. (2000)

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Richtigstellung

Identifizierung

Eine Wochenzeitung berichtet, „wie es einem Landwirt aus ... erging, der einen Charolais-Kreuzungsbullen an einen Metzger verkaufte, und welche Konsequenzen man aus dem Vorfall ziehen sollte.“ Züchter und Metzger liegen im Streit, weil nach der Schlachtabrechnung der Bulle am Haken ganze 358 kg gewogen haben soll. Der erfahrene Mäster hatte dagegen mit 400 kg gerechnet. Dem Beitrag ist ein Kommentar unter der Überschrift „Der Verdacht bleibt“ beigestellt. Darin wird der Verdacht eines anderen Mästers geäußert: Entweder werde nicht ordentlich gewogen oder vor der Waage werde unerlaubterweise „geschnippelt“. Der betroffene Metzger schreibt den Deutschen Presserat an. Er kritisiert, dass er durch den Bericht identifizierbar wird, da er der einzige Metzger im Umkreis ist, der noch selbst Großvieh und Schweine schlachtet. Die im Vorspann des Artikels verwendete Formulierung „erging“ suggeriere, dass der Verdacht auf Tatsachen beruhe. Zudem moniert er, dass er zu den Vorwürfen nicht gehört worden sei. Er hält schließlich den Autor für befangen, da dieser ein Schwager des in dem Artikel erwähnten Rinderzüchters sei. Aufgabe eines Fachblattes sei, auf problematische Entwicklungen hinzuweisen, gibt die Chefredaktion der Zeitschrift zu bedenken. Der Themenkomplex Preisermittlung, Schlachtabrechnungen, Preisfestsetzungen usw. sei für die Landwirtschaft von existenzieller Bedeutung. Die Redaktion dürfe diesen Bereich nicht vernachlässigen, sondern müsse allen Hinweisen nachgehen und die Landwirte über entsprechende Entwicklungen informieren. Der Autor des Artikels sei der für den Bereich der Rinderproduktion verantwortliche Redakteur. Alle Beiträge zu diesem Themenbereich seien von ihm zu erstellen oder zu redigieren. Den Vorwurf der „Vetternwirtschaft“ weise man deshalb zurück. Zur Sache habe man ausführlich recherchiert und die dabei gewonnenen Erkenntnisse veröffentlicht. Die gegensätzliche Ansicht des Beschwerdeführers sei in zwei Passagen deutlich wieder-gegeben worden. Zu seinem Schutz habe man darauf verzichtet, seinen Namen zu nennen und den Geschäftssitz kundzutun. Aus dem Text sei also nicht zu erkennen, um welchen Geschäftspartner des Landwirts es sich handele. Ungeachtet dessen habe man dem Beschwerdeführer jedoch angeboten, dass er in Form eines Leserbriefes auf die Berichterstattung reagieren könne. Dies habe er jedoch nicht getan, was man als Hinweis dafür werte, dass allenfalls darüber spekuliert wurde, wer sich hinter der Person des Metzgers verberge. (2000)

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Flugblätter

Schüler eines Gymnasiums fordern in Flugblättern die Eltern auf, gegen die Vorsitzende des Elternbeirats zu votieren. Die ehemalige Landtagsabgeordnete gehe „deplatziert und taktlos“ vor und habe ihre Kompetenzen zum wiederholten Male massiv überschritten. Eine Tageszeitung berichtet ausführlich über den Vorfall. Sie schreibt, die Vorsitzende habe den Hausmeister der Schule beauftragt, die Polizei zu rufen, als Schüler Transparente aufstellten, auf denen Schreiben der Elternsprecherin aufgezogen waren. Als ihre Wiederwahl tatsächlich gescheitert sei, habe sie laut Aussage der Schüler in deren Flugblatt neu gewählte Mitglieder bedrängt, zu ihren Gunsten auf den Sitz im Elternbeirat zu verzichten. Als letzte Möglichkeit, doch wieder in Amt und Würden zu kommen, habe die Mutter nun den juristischen Weg gewählt und die Wahl wegen begangener Formfehler angefochten. Die betroffene Frau wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Berichterstattung der Zeitung sei einseitig, verzerre Tatsachen und enthalte falsche Darstellungen. So habe sie weder Mitglieder des Elternbeirats bedrängt noch den Hausmeister beauftragt, die Polizei zu rufen. Zudem verschweige die Zeitung in dem Artikel, dass die Wahl zeitlich vor ihrer eigenen Reaktion – wegen tatsächlicher formeller Fehler – von mehreren Eltern angefochten worden sei. Die Zeitung habe auch nicht berichtet, dass sie selbst sich nicht zur Wiederwahl gestellt habe. Die Chefredaktion der Zeitung weist den Vorwurf einer fehlerhaften Recherche zurück. Die Beschwerdeführerin sei bei der Wahl des Elternbeirats im Oktober 1999 nicht mehr gewählt worden. Diese Wahl habe sie angefochten, sich aber bei einer zweiten Wahl im Dezember 1999 nicht mehr als Kandidatin aufstellen lassen. Die Chefredaktion ist der Auffassung, die Beschwerdeführerin werde durch die Veröffentlichung nicht verunglimpft. (1999)

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Namensnennung bei Industriespionage

Unter der Überschrift „Verrat unter Freunden“ berichtet eine Wochenzeitung über das Ausforschen einer Windenergieanlage durch drei angebliche Industriespione. Die drei Personen werden namentlich genannt. In einer Passage des Textes heißt es: „Das Spionagetrio ging in die Bodenstation, setzte das Sicherheitssystem außer Kraft und rief, nachdem ein Code eingegeben wurde, Displays ab. Dann stellten sie die Maschine ab. Die 40 Meter großen Rotorblätter kamen zum Stehen. Jetzt erst wagten die drei den Aufstieg zur Kabine an der Spitze des Windrades, dort, wo sich das Herzstück der E-40 befindet. ‚Wir verbrachten über 60 Minuten da oben, redeten über die Maschine und machten Fotos‘.“ Einer der drei, Physiker und Meteorologe, legt den Bericht dem Deutschen Presserat vor. Er ist der Ansicht, dass die Nennung seines Namens nicht gerechtfertigt war. Zudem habe er keine Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten. Die Rechtsvertretung der Zeitung hält die Namensnennung für zulässig. Bereits drei Jahre zuvor sei der Beschwerdeführer in zwei Artikeln einer Lokalzeitung der Region mit vollem Namen genannt worden. Der Betroffene habe sich zu einer der beiden Veröffentlichungen mit einer Gegendarstellung unter vollem Namen geäußert. Im übrigen werde er auch in dem Buch „Marktplatz der Diebe“ von Udo Ulfkötte namentlich erwähnt. Darüber hinaus habe der Autor des Textbeitrages vor dessen Veröffentlichung im Fernsehen einen Beitrag publiziert, in dem er den Beschwerdeführer vor der Kamera zu den Vorwürfen gegen ihn befragt. Der Beschwerdeführer habe zwar nicht Stellung nehmen wollen, aber gegen seine Befragung aber auch nichts unternommen. Da der Autor des Zeitungsartikels mit dem des Fernsehbeitrages identisch sei, hätte der Beschwerdeführer somit auch Gelegenheit zu einer Stellungnahme gehabt. Von einer einseitigen Berichterstattung könne daher keine Rede sein. (1999)

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Vorwurf des Missbrauchs öffentlicher Mittel

Eine Regionalzeitung erfährt, dass die Kreistagsfraktion der CDU der Beratungsstelle eines Vereins gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Kindern einen Zuschuss von 90.000 Mark streichen will. Sie berichtet darüber unter der Überschrift „Missbrauchen die Schützer die Opfer?“ und stellt einleitend fest, dass der Kreis damit ein Tabuthema anpackt. Wörtlich heißt es: „Die bunte Vielfalt der Kinder- und Frauenberatungsstellen soll ihre wirkliche Leistung öffentlich unter Beweis stellen. Mit sechsstelligen Summen werden die aus dem Kreistopf unterstützt – und da gibt’s einen bösen Verdacht: Beraterinnen und Berater nutzen Gewalt in Familien und Beziehungen erst mal zur Sicherung ihrer eigenen Arbeitsplätze.“ Der betroffene Verein ist der Ansicht, dass der Beitrag falsche und ehrverletzende Behauptungen über seine Mitarbeiter enthält, und legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Chefredaktion trägt vor, dass der Autor des Beitrages in Schlagzeile und Text lediglich Tatsachen darstelle und analysiere. Die zentrale Frage, die sich aus der Recherche ergeben habe, sei dem Bericht vorangestellt und konsequenterweise mit einem Fragezeichen versehen. Unter Berufung auf den Fraktionsvorsitzenden der CDU und weitere Recherchen im Jugendamt schreibe der Autor, dass der genannte Verein im Gegensatz zu zwei anderen Beratungsstellen die Bedeutung seiner Arbeit nicht mit Bilanzen belegen könne. Mit Entschiedenheit weist die Chefredaktion die Vorhaltungen der Beschwerdeführer zurück, dass durch die Berichterstattung die Mitarbeiter des Vereins mit Sexualstraftätern verglichen und diesen gleichgestellt würden. (2000)

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Kannibalismus

Unter der Überschrift „Die Schlächter von Borneo“ dokumentiert eine Zeitschrift in Wort und Bild die grausamen Riten archaischer Kopfjäger. Bei den jüngsten ethnischen Ausschreitungen zwischen Einwanderern und Ureinwohnern habe Indonesien unvorstellbare Gräueltaten erlebt, stellt die Zeitschrift einleitend fest. Folter, Mord und Kannibalismus seien an der Tagesordnung gewesen. Schockierende Fotos des australischen Autors belegen den Text. Eine der Unterzeilen lautet: „Köpfe liegen herum, die Augen geschlossen, den Horror des letzten Augenblicks für die Ewigkeit festgehalten.“ In einer anderen wird festgestellt: „Der Geruch von totem Fleisch nimmt uns den Atem, wir müssen würgen. Ein Toter liegt da, ohne Innereien.“ Ein Leser beklagt sich darüber beim Deutschen Presserat. Er kritisiert die Veröffentlichung der Fotos, welche die Menschenwürde verletzten und Gewalt sowie Brutalität in unangemessen sensationeller Form darstellten. Die Chefredaktion der Zeitschrift äußert ihr Befremden über die Beschwerde. Sie ist der Ansicht, ein wichtiges aktuelles Thema adäquat dokumentiert zu haben: Journalistisch einwandfrei recherchiert und bildlich festgehalten von einem Fotoreporter, dessen Renommee außer Zweifel stehe. Es sei unstrittig, dass es sich hier um Vorgänge unvorstellbarer Grausamkeit handele. Man halte es aber für falsch, wenn Journalisten deshalb die Augen vor einem solchen Thema verschließen oder es durch eine weniger drastische Bildauswahl verharmlosen würden. Neben den gedruckten Bildern belegten zahlreiche weitere, zum Teil noch erheblich grausamere Darstellungen des „Kannibalismus“ die Authentizität des Berichtes. Man habe sich erst nach mehreren Diskussionen in der Redaktion entschlossen, die Reportage zu drucken. Auf Nachfrage teilt das Institut für Asienkunde in Hamburg dem Presserat mit, dass die Fakten, die in dem Beitrag dargelegt sind, grundsätzlich der Wahrheit entsprechen. Es handele sich um kurzzeitliche Gewaltausbrüche, die aller Kenntnis nach von interessierten Gruppen bewusst ausgelöst worden seien. Kannibalismus sei dabei in Einzelfällen durchaus möglich, wenngleich auch nicht üblich. Ob es sich um einen realen oder rituellen Kannibalismus handele, könne davon abhängen, wie viel dafür geboten worden sei. Die Vorgänge, welche der Beitrag schildere, seien allerdings auf Borneo keineswegs an der Tagesordnung. Das Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle/Saale kann eine befriedigende Antwort auf die Fragen des Presserats auch nicht geben, ist aber ziemlich überzeugt davon, dass die Fotos echt sind, und hält auch die im Text gegebene Beschreibung im Allgemeinen für plausibel. Es scheine durchaus wahrscheinlich, dass tatsächlich Köpfe abgeschlagen, Menschen aufgeschlitzt und ihnen Organe entnommen worden seien. Das Institut verweist auf ähnliche andere Erfahrungen. Ob daraus jedoch auf einen häufigen Kannibalismus geschlossen werden könne, sei eine andere Frage. Die Bildunterzeilen seien dramatisierende Feststellungen, die im Text nicht dokumentiert worden seien. Im Ergebnis sei die Grenze zu einem nicht mehr vertretbaren Journalismus jedoch nicht überschritten. Die Pressestelle des Auswärtigen Amtes teilt dem Presserat mit, dass die in dem Artikel aufgestellte Behauptung, es habe im vergangenen Jahr Fälle von Kannibalismus oder Kopfjägerei durch Dayak auf Borneo gegeben, sich nicht erhärten lasse. Den dargestellten Sachverhalt könne man natürlich nicht völlig ausschließen, er werde aber durch die dem Auswärtigen Amt bekannten Fakten nicht gestützt. In einer beigefügten Stellungnahme der Deutschen Botschaft in Jakarta heißt es, es habe im Zeitraum von Dezember 1996 bis Februar 1997 Unruhen zwischen einheimischen Suku Dayak und zugewanderten Suku Madura gegeben. Dabei solle es in diesem Zeitraum vereinzelt zu Kopfjagd durch die Dayak gekommen sein. Kannibalismus im engeren Sinne sei dabei nicht beobachtet worden, wohl aber der rituelle Verzehr des Blutes der getöteten Opfer. (2000)

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