Sanktionen

Sanktionen des Presserats

Der Presserat kann drei Arten von Sanktionen erteilen:

Darüber hinaus kann der Beschwerdeausschuss trotz begründeter Beschwerde auf eine Maßnahme verzichten, wenn das betroffene Presseorgan den Fall in Ordnung gebracht hat (z.B. durch Abdruck eines Leserbriefs oder eine redaktionelle Richtigstellung).

Eine Auflistung unserer Rügen finden Sie hier.