Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
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Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6869 Entscheidungen
Der Inhaber einer Werbeagentur beklagt sich darüber, dass eine Zeitschrift seit etwa zwei Jahren in sechs Folgen gegen ihn »eine beispiellose, gehässige, permanente Diffamierungs- und Rufmord-Kampagne« führt. Das Blatt hat auf seinen Satireseiten u. a. berichtet, der namentlich genannte Werbemann betreibe »eine Werbeagentur in der Wohnstube mit Mutti und Katze« und sein Dienstleistungsunternehmen sei »so bedeutend wie ein Fliegenschiss an der Schaufensterscheibe« eines bekannten deutschen Kaufhausunternehmens. (1986)
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Alle Medien berichten darüber: Eine Rechtsanwältin wird verhaftet, weil sie ihrem Mandanten, der des Mordes angeklagt ist, eine Waffe zugeschoben haben soll, mit der dieser dann den Staatsanwalt, seine Ehefrau und sich selbst erschoss. Eine Boulevardzeitung berichtet in drei Folgen über diesen Fall und schildert dabei aufsehenerregende Einzelheiten über das angebliche Sexualleben der Anwältin. Berichtet wird auch über Depressionen des Ehemannes und andere Einzelheiten aus dem Privatleben der Betroffenen, die keinen Bezug zu der Verhaftung zu haben schienen. Eine Richterin ruft den Presserat an. Auch die »Humanistische Union« fordert den Presserat auf, sich mit diesem Fall zu beschäftigen. (1986)
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Der Lokalchef einer Tageszeitung kommentiert einen von Unbekannten ausgeführten Anschlag auf einen Hochspannungsmast. Nach Ansicht einer Bürgerinitiative gegen Atomgefahren schießt er dabei »weit über die Grenzen journalistischer Fairness« hinaus. So bezeichne er einen wenige Tage zuvor von der Bürgerinitiative organisierten Flugblatt-Protest gegen Atomstrom in der Region als eine »ebenso verwerfliche Aktion«. Und er erwecke den Eindruck, ein namentlich genanntes Mitglied der Initiative stecke mit den »Mast-Absägern« und »Bombenwerfern« quasi unter einer Decke. (1986)
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Ein Rechtsanwalt beanstandet eine Agenturmeldung über einen Prozess gegen einen ehemaligen Bundesminister, in der er namentlich genannt und als vernehmungsunfähig bezeichnet wird. Die Meldung enthalte falsche Behauptungen und irreführende Formulierungen. Zwei Tage später hatte die Agentur korrigiert, der Rechtsanwalt habe nicht unter Alkoholeinfluss gestanden. Nach Ansicht des Betroffenen war dies keine angemessene Richtigstellung. Auf die vorangegangene Falschmeldung sei nicht eingegangen worden. (1986)
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Ein Leser ein Lokalzeitung beanstandet die Text- und Bildberichterstattung des Blattes über den Fund und die Bergung eines seit 1979 verschwundenen Mannes, der mit seinem Vornamen und dem Anfangsbuchstaben seines Familiennamens gekennzeichnet ist: »Totenkopf schaut aus der Windschutzscheibe - Die Leiche saß sieben Jahre im Kanal am Steuer«. Der Redaktion war zum Zeitpunkt der Meldung durch die Polizei nicht bekannt, dass die Frau des Verstorbenen noch im Ort wohnt. Sie beruft sich darauf, »allen im Landkreis« sei bekannt, dass der Mann 1979 im Kanal den Freitod gesucht habe. (1986)
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Einer der seinerzeit in Nicaragua entführten deutschen Aufbauhelfer wendet sich gegen einen Kommentar in einer Tageszeitung, der sich unter der Überschrift »Die Kriegsdienstverweigerer mit der Kalaschnikow« mit der Tätigkeit einer Hilfsorganisation in Nicaragua befasst. Die Bewaffnung der Helfer, der Einsatz eines namentlich genannten Deutschen und die Umstände, die zu dessen Tod geführt haben, seien falsch dargestellt. Als Betroffener dieser Berichterstattung beantragt er über den Deutschen Presserat eine Gegendarstellung. (1986)
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Eine Lokalzeitung berichtet über den Referentenentwurf der Landesregierung zum Landesmediengesetz: »Zeitungen bald im Hintertreffen, wenn das private Radio kommt«. Der Bezirksvorstand einer Gewerkschaft will dazu Stellung nehmen, stößt aber auf Ablehnung. Die Chefredaktion erklärt, sie drucke keine Stellungnahmen ab, bevor das neue Gesetz nicht im Parlament behandelt sei. Dennoch gibt die Zeitung einige Tage später auf ihrer Titelseite die Stellungnahme eines Landespolitikers wieder. (1986)
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Eine Lokalzeitung nimmt den Rücktritt zweier Ratsherren im dritten Jahr der Amtsperiode des Stadtrates zum Anlas eines Kommentars, der den einzelnen Fraktionen Betroffenheit, Bedauern bzw. Respekt und Befriedigung unterstellt. Wörtliches Zitat: »Wie vor über 40 Jahren, als Menschen in den Tod getrieben und anschließend mit einem >Staatsbegräbnis< ausgezeichnet wurden!« Eine Fraktion des Stadtrates legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein, da sich viele Mitglieder der Partei in ihrer Ehre verletzt und persönlich beleidigt fühlen. (1986)
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Eine Lokalzeitung veröffentlicht einen Leserbrief über den Antrag einer Partei auf Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates. Zwei Tage später erscheint ein Kommentar Der Zeitung zum selben Thema. Ein Leser kritisiert, dass die im Original des Leserbriefes verwendete Formulierung »Ermächtigungsgesetz« verfälschend in »Antrag« abgeändert worden ist. Der Kommentator hingegen zitiert den ursprünglich verwendeten Ausdruck und wirft dem Leserbriefschreiber ein »fragwürdiges Geschichtsverständnis« vor. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung erläutert, er habe den Leserbriefkürzen lassen. Auch ohne jene Passage mit dem Begriff »Ermächtigungsgesetz« sei die Meinung des Schreibers klar und deutlich gewesen. Die durch die Formulierung »Ermächtigungsgesetz« gezogene Parallele zum Nazi-Regime sei ihm »überzogen« erschienen, als »Schmähkritik« gegenüber einer Partei, die aus dem Widerstand gegen das Hitlersche Ermächtigungsgesetz ... eine ihrer vornehmsten Traditionen herleite. Die Unzulässigkeit der Änderung räume er »ohne Wenn und Aber« ein. (1986)
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