Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

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Entscheidungsjahr
6869 Entscheidungen

Interpretationen

Unter der Überschrift »Das Leiden der An gehörigen - Eltern krebskranker Kinder im Teufelskreis« veröffentlicht der Pressedienst eines ärztlichen Berufsverbandes zentrale Ergebnisse einer Pilotstudie einer deutschen Universität. Die Studie basiert auf einer Befragung von Eltern krebskranker Kinder, wie sie auf die Krankheit ihrer Kinder reagierten. Der Berufsverband fasst in seiner Pressemitteilung als ein Ergebnis der Studie zusammen, dass viele Eltern schwerkranker Kinder durch deren Krankheit seelisch selbst so belastet seien, dass sie den Heilungsprozess sogar behinderten. An anderer Stelle heißt es, dass die Eltern, die lange Zeit die Diagnose »Krebs« verleugnet hatten, u. a. den Beginn einer möglicherweise erfolgversprechenden Therapie hinausgezögert hätten. Einer der Wissenschaftler, die die Studie durchgeführt hatten, kritisiert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat eine an zentralen Punkten falsche Darstellungsweise. U. a. weist er darauf hin, dass nur 20 Eltern befragt worden und von daher keine Verallgemeinerungen möglich seien: Insbesondere wehrt er sich gegen den Eindruck, die Studie hätte den betroffenen Eltern Schuld zugewiesen. Die Redaktion des Pressedienstes ist der Auffassung, die Sachverhalte und Folgerungen der Studie in verständlichen Formulierungen richtig wiedergegeben zu haben: Die Bezeichnung »Teufelskreis« habe man gewählt, um gerade damit besonders deutlich zu machen; dass die Eltern nichtwillentlich »schuldhaft« agierten. (1994)

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Kollektive Kränkung

In einer Kolumne glossiert eine Tageszeitung die Werbekampagne eines Bäckereiunternehmens in einer norddeutschen Gemeinde, die ein Kaff sei wie kein zweites. »Selbst die Tiefflieger umfliegen es in weitem Bogen«, heißt es in der Ortsbeschreibung. »Vögel nisten nicht in seinen Mauern, und wenn doch, so verfault die Brut im Nest. Kriegsveteranen treffen sich einmal im Jahr, um zu beweinen, dass die Briten ihre Bomben immer neben dem Ort abwarfen. «Von den Einwohnern behauptet der Autor: »33 Prozent aller... über 14 gehen in eine Psychotherapie, 17 Prozent leiden unter Hörsturz.« Ein Gemeinderatsmitglied moniert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, seine Heimatgemeinde werde durch diese unwahre Darstellung diffamiert. Der Autor erklärt, auch der Beschwerdeführer wisse, dass der Text satirisch gemeint und nicht als Tatsachenbehauptung lesbar sei. Seine Zeitung habe inzwischen eine ganzseitige Kritik an der Kolumne abgedruckt, die zuvor in einer anderen Zeitung unter der Überschrift »Schmierfink der ... beleidigt Gemeinde ...« erschienen sei: (1995)

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Zitate

In zwei Beiträgen berichtet eine Zeitung über die Ergebnisse einer Podiumsdiskussion, die sich mit der Jugendkriminalität in der Stadt befasste. Sie zitiert eine Jugendrichterin, die gefordert habe, jugendliche Autoknacker nicht schon beim ersten Mal vor Gericht zu zerren. Ihre Begründung; Viele Jugendliche würden dadurch unnötig kriminalisiert und gerieten erst recht auf die' schiefe Bahn. Außerdem würden die Justizbehörden durch den Wegfall' derartiger Bagatelldelikte enorm entlastet: Die Forderung der Richterin veranlasste die Redaktion zu der Überschrift »Keine Strafe mehr für Autoknacker« und war der Aufhänger für eine Straßenumfrage; deren Ergebnis sich in der Überschrift widerspiegelt »Autoknackers straffrei? Das darf doch nicht wahr sein!« Das Staatsministerium der Justiz legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Richterin stelle die behaupteten Äußerungen in Abrede. Sie habe vielmehr zur Ahndung von Bagatelldelikten bei Jugendlichen Stellung genommen. Dabei sei es hauptsächlich um Delikte wie z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis und Ladendiebstahl gegangen: Hinsichtlich der Ahndungsmöglichkeiten von Einbruchsdiebstählen in Kraftfahrzeuge habe sie auf das Jugendstrafrecht hingewiesen. Die Zeitung benennt drei Zeugen, die die korrekte Wiedergabe der Zitate bestätigen könnten. (1994)

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Werbung

Unter der Überschrift »Günstige Gespließte« stellt eine Zeitschrift für Sportfischer in Wort und Bild unter Nennung des Herstellers eine praxisbewährte Angelrute vor. Der Autor nennt die Adresse der Rutenbauwerkstätte und stellt fest, »alle Ruten seien sauber und gewissenhaft verarbeitet, so dass eigentlich kein Wunsch offen bleibe.« In einer anderen Ausgabe der Fachzeitschrift schildert ein prominenter Bonefischer in amüsanter Form seine Bemühungen, auf einem Karibik-Trip einen Grand-Slam zu landen. Im selben Heft wirbt der Autor auf kompletten Seiten für eine Angel-Lodge in der Karibik und für eine Flugschnur, deren Generalvertrieb und Postversand er besorgt. Ein Leser des Blattes beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er sieht in der Zeitschrift ein geschickt getarntes Werbemagazin für in sich verwobene Interessengruppen. Sie verschaffe sich so durch Vermischung von redaktionellem Text und Werbung einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil. Zu der Beschwerde nimmt der Rechtsvertreter des Chefredakteurs Stellung. Für den engen Themenbereich des Blattes gebe es nur eine beschränkte Anzahl von Autoren, die häufig dem Fliegenfischen auch beruflich verbunden und insbesondere als Gerätehersteller und -händler oder als Veranstalter von Kursen oder Reisen tätig seien: Der Beitrag »Günstige Gespließte« sei eine gerade für eine Fachzeitschrift typische Produktbeschreibung. Zu einem derartigen 'Beitrag gehörten auch Name und Anschrift des Herstellers, damit sich der Leser u. a. über Bezugsmöglichkeiten informieren könne. Der Bericht über das Angeln auf Bonefische enthalte keinerlei werbende Hinweise: Dass im selben Heft an anderer Stelle für eine Angel-Lodge geworben werde, die in dem vorherigen Beitrag beschrieben sei, empfinde sein Mandant als unglücklich. 1994)

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Begriff »Neger«

In zwei Berichten über Sex-Spiele und sexuelle Rekorde bezeichnet eine Zeitschrift die handelnden Personen als »Neger« bzw. »US-Neger«. Ein Leser kritisiert die Verwendung des Begriffs »Neger«, der Schwarze eindeutig diskriminiere und abwerte. Die Zeitschrift weist den Vorwurf der Diskriminierung zurück: Neger sei kein Schimpfwort, sondern die Bezeichnung einer Rasse. Es könne letztlich auch kein entscheidender Unterschied zwischen der Benennung einer Volksgruppe als »Schwarze« und der in der deutschen Sprache hierfür seit Jahrhunderten heimischen Bezeichnung »Neger« gesehen werden. Darüber hinaus bestehe ein entscheidender Unterschied zwischen der Verwendung von Sprache und der Geisteshaltung, die mit den verwendeten Begriffen einhergehe. Die Beschwerde erwecke den Anschein, als wolle der Beschwerdeführer durch das Ausmerzen von Worten aus der deutschen Sprache eine Änderung von Haltung oder Denkart herbeiführen. Dies sei der falsche Weg. (1995)

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Verletzung religiöser Gefühle

Die Auseinandersetzung um die Aufstellung einer Madonnenfigur in einer Bistumsstadt ist Anlass eines satirischen Beitrags in einer Zeitung. Der Autor glossiert den bisherigen Stellenwert der Marienverehrung in der Stadt vor dem Hintergrund der geänderten politischen Verhältnisse seit den Kommunalwahlen. Der Text gipfelt in der Forderung an die Himmelskönigin, dem Streit ein schnelles Ende zu bereiten »Durch ein Wunder zum Beispiel: Wie wär's mit einer unbefleckten Empfängnis - oder mal wieder mit einer Erscheinung?«. Der Pressesprecher des Bischofs wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Artikel verletze das religiöse Empfinden der katholischen Gläubigen, indem er wesentliche Glaubensfundamente der Lächerlichkeit preisgebe. Der Beschwerdeführer moniert u.a. die rhetorische Frage nach einem »Wunder« sowie die Bezeichnung von Jesus als »Sohnemann«, der »rein anbetungsmäßig«als »leader of the gang« verunglimpft werde. Der Chefredakteur des Blattes betont, dass es sich hier um eine satirische Glosse handele, wie aus Diktion und Sprachauswahl eindeutig hervorgehe. Für die Satire sei es nach allgemeiner Rechtsauffassung typisch, dass sie übertreibe und ein Zerrbild der Wirklichkeit geben dürfe. Dies zeige sich vor allem in der ironisierenden Wortwahl. Von »Lady Madonna« und »leader of the gang« in einem normalen Artikel zu sprechen, käme wohl keinem Journalisten in den Sinn. Diesen - auch von der Rechtsprechung gelassenen Spielraum - habe der Autorin seiner Satire genutzt. Der Beitrag sei auf der letzten Seite der Zeitung veröffentlicht worden. Diese letzte Seite sei ganz eindeutig als Glossen-Seite kenntlich gemacht. (1995)

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Leserbrief

Der Brief einer Leserin, die sich in einer Kirchenzeitung zu den Haftbedingungen in einem Abschiebegefängnis äußert, veranlasst den Vizepräsident des Landtages zu einer Stellungnahme gleichfalls in Form eines Leserbriefes. Dabei ordnet er die Kritikerin als Mitglied von »Pax Christi« ein. Die Redaktion streicht diese Passage. Daraufhin wendet sich der Politiker an den Deutschen Presserat und kritisiert die Verfälschung seines Briefes. Die Redaktion räumt in einem Schreiben an den Beschwerdeführer ein, dass die Einordnung der Frau als Mitglied von «Pax Christi« nicht gedruckt wurde, da sie sich nicht als Mitglied von »Pax Christi«, sondern als Mitglied des »Freundeskreises Asyl« geäußert habe. Dem Presserat gegenüber bedauert die Redaktion, dass der Leserbrief in einer korrigierten Form gedruckt worden sei. Das sei ein formaler Fehler der Redaktion. Dass der diskriminierende Satz gegen »Pax Christi« nicht gedruckt worden sei, habe die Redaktion als ihre Pflicht angesehen. Der korrekte Weg wäre gewesen, den Brief zur Korrektur dem Beschwerdeführer zurückzuschicken. Den Vorwurf einer verfälschten Darstellung weist die Redaktion zurück. Sie erklärt sich bereit, in ihrer Zeitung den Originaltext des Briefes abzudrucken mit der Erklärung, dass das Verfahren der Redaktion nicht korrekt war, zugleich aber auch mit der Erklärung warum die Redaktion die betreffende Aussage nicht veröffentlichen konnte. (1995)

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Foto und Namen von Strafgefangenen

Kritik an Zootierhaltung

Unter der Überschrift »Lebenslänglich! Das grausame Schicksal der Zootiere« veröffentlicht eine Jugendzeitschrift eine Reportage über Zootierhaltung aus der Sicht deren Kritiker. Am Beispiel des Gorillas »Porgy« schildert die Autorin negative Folgen der Zootierhaltung. Über den Gorilla berichtet sie, das Tier lebe seit zwanzig Jahren in permanenter Einzelhaft, alleingelassen und täglich schutzlos den gaffenden Blicken tausender Menschen ausgesetzt. Die Zeitschrift fordert ihre Leserinnen und Leser auf, Zoos zu boykottieren, den Tierschutzbund mit Unterschriften zu stärken und beim Direktor von Porgys Tierpark zu protestieren. Der betroffene Zoodirektor beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Artikel sei unwahr, reißerisch und tendenziös. Insgesamt vermittele der Beitrag den Eindruck, Tiere würden in modernen, wissenschaftlich geleiteten Zoos in zu engen Gitterkäfigen langsam zu Tode gequält. Die Zeitschrift hätte zumindest die großen Freigehege des Tierparks und seine Zuchterfolge nennen und würdigen müssen. Der Gesundheitszustand des Gorillas Porgy sei einwandfrei. Das Tier bewege sich in einer 443 qm. :großen Freianlage in Südlage mit natürlichem Grasbewuchs, Bademöglichkeit und Kletterbäumen, die es täglich nutzen könne. Von Isolationsfolter im Fliesenkäfig könne keine Rede sein. Mit ihrer Darstellung von Missständen wolle die Zeitschrift Jugendliche aufrütteln, erklären die Anwälte des Chefredakteurs. In der Reportage gehe es um die Haltung des Gorillas in einem gefliesten Glaskäfig. Eine Verpflichtung, auch auf das Freigehege hinzuweisen, sei nicht ersichtlich. Ebenso wenig bestehe eine Pflicht, bei jedweder Berichterstattung auf Erfolge des Tierparks hinzuweisen. (1995)

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Umgangssprache

Eine Tageszeitung schildert Ablauf und Hintergründe einer Auseinandersetzung zwischen sogen. rechten und linken Jugendlichen, die zum Tod eines der Beteiligten führt. In der Reportage werden vier unterschiedliche Versionen zum Tatablauf dargestellt. Zu Anfang des Berichts schreibt die Autorin über den mutmaßlichen Täter: »Nino ist 17 und links. Jetzt ist er ein Totschläger oder Schlimmeres.« Am Ende des Artikels heißt es, gegen ihn werde jetzt wegen Körperverletzung mit' Todesfolge ermittelt. Ein Leser des Blattes beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat eine Vorverurteilung. Schriftliche und mündliche Versuche, die Zeitung zu einer Klarstellung zu bewegen, seien nicht erfolgreich gewesen. Dem Presserat gegenüber gibt die Zeitung keine Erklärung ab. (1995)

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