Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6869 Entscheidungen

Vorverurteilung

Ein 9jähriger Junge wird ermordet. In einer Pressemitteilung der Polizei heißt es, die bisherigen Ermittlungen hätten ergeben, dass das Kind von zwei namentlich genannten Männern getötet worden ist. Eine Boulevardzeitung greift den Fall auf und bringt auf der Titelseite die Schlagzeile »2 Männer töteten den Jungen vom Weihnachtsmarkt«. Der Bericht dazu enthält zwei Fotos der angeblichen Täter mit ihren Namen. Tags darauf meldet der Polizeibericht, die Ermittlungen hätten ergeben, dass einer der Verdächtigen nicht an der Tat beteiligt war und am selben Tag aus der Haft entlassen wurde. Der vom Verdacht der Mittäterschaft befreite Mann beschwert sich beim Deutschen Presserat Die reißerische Schlagzeile habe den Eindruck erweckt, dass er als Mörder des Kindes bereits überführt sei. (1988)

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Meinungsäußerung

Eine Lokalzeitung veröffentlicht zwei Leserbriefe, die sich mit einem kurz zuvor veröffentlichten Leserbrief zum Thema Abtreibung kritisch auseinandersetzen. Einer der beiden Autoren schreibt wörtlich: »Als Fazit bleibt mir nur noch die Feststellung, dass mir ein rechtsextremer Schnellfahrer auf der Autobahn allemal noch lieber ist als ein linksextremer Demagoge und (potentieller) Kindermörder.« Der Verfasser des ersten Briefes fühlt sich persönlich beleidigt und schutzlos der Willkür einer Redaktion ausgeliefert (1988)

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Satire

Eine Stadtillustrierte beschäftigt sich unter der Rubrik »Echo der Heimat - Stimme der Welt« mit einem spektakulären Mordfall und schildert das Bemühen zweier namentlich genannter Journalisten, die vor Ort gesammelten Fakten In anschauliche Texte für zwei namentlich genannte Zeitungen zu fassen. Der Beitrag enthält In Kursivschrift eine Reihe von Originalzitaten aus den beiden Zeitungen. Die beiden Journalisten, die tatsächlich für eine andere Tageszeitung tätig sind, halten den Text für böswillig und ehrverletzend. (1989)

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Trennung von Text und Anzeigen

Auf einer »Gesundheitsseite« in redaktioneller Aufmachung berichtet eine Lokalzeitung über Krankheiten, Arzneimittel und Ergebnisse medizinischer Forschung. Dabei wird mehrfach der Name eines bekannten deutschen Arzneimittelherstellers genannt. Der Beschwerdeführer vermutet, dass die Seite von dieser Firma finanziert wurde, und sieht den Grundsatz der deutlichen Trennung von redaktionellem Teil und Anzeigenteil verletzt. (1988)

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Fotoverwechslung

Eine Zeitschrift berichtet unter der Überschrift »Zu hässlich fürs Gericht - der Angeklagte mit der Maske« über den Fall eines Mannes, der versucht hatte, sich selbst zu verbrennen, und der nun vor Gericht steht. Grund für den Selbsttötungsversuch sei u. a. gewesen, dass ihn seine Verlobte mit dem gemeinsamen Sohn verlassen habe. Neben Fotos des Mannes wird auch das Bild einer Frau mit Kind veröffentlicht. Der Name des Mannes wird mehrfach genannt. Die im Artikel erwähnte Verlobte beschwert sich beim Deutschen Presserat: Sie sei mit dem Mann nicht »verlobt« gewesen. Außerdem sei das Foto eine Fälschung. Es zeige tatsächlich nicht die Verlobte und deren Sohn. Die Redaktion räumt ein, das Foto verwechselt zu haben. Das Bild zeigt tatsächlich eine fremde Frau. Den Namen des Mannes habe sie nennen können, erklärt die Redaktion. ferner. Er sei eine relative Person der Zeitgeschichte. Außerdem habe er ein Interview gewährt. (1988)

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Persönliche Daten

Eine Sportzeitung veröffentlicht in zwei Ausgaben Kopien von Zeugnissen, die als Ergebnisse der Fußball-Lehrer-Prüfung zahlreicher Bundesliga-Trainer entworfen worden sind. Die Originale dieser Unterlagen befinden sich in den Prüfungsakten einer deutschen Sporthochschule, die sich in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat über die unrechtmäßige Verwendung persönlicher Daten beklagt. (1989)

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Modetrends

Unter der Überschrift »Mode für Badenixen und Spitzenfans« berichtet eine Lokalzeitung über die Modenschau eines örtlichen Bekleidungshauses, das im Text namentlich genannt wird. Ein Leser des Blattes sieht in der einseitigen Hervorhebung eines einzelnen Anbieters für Bademoden und Unterwäsche Ziffer 7 des Pressekodex verletzt. (1989)

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Aufruf zu Selbstjustiz

Eine Lokalzeitung veröffentlicht einen Leserbrief, der den Aufruf an Soldaten der Bundeswehr enthält, sie mögen »den Heiligen Geist« über einen namentlich genannten Mann kommen lassen, ihn dann vor die Unterkunft legen und ihn »fühlen« lassen, dass Leute seinesgleichen nicht zur Truppe gehören. Zwei Leserbeanstanden, dass der Leserbrief die öffentliche Aufforderung enthält, eine strafbare Handlung zu begehen: »Heiliger Geist« bedeutet, einen Kameraden gemeinschaftlich und unerkannt zu misshandeln. Die Redaktion entschuldigt sich: Diese Auslegung des Begriffs »Heiliger Geist« sei ihr nicht bekannt gewesen. (1989)

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Privatsphäre

Fotografierverbot

Ehemalige Anhänger einer Sekte berichten in einer öffentlichen Veranstaltung über ihre Erfahrungen. Die Lokalzeitung informiert ihre Leser über den Vorgang. Sie teilt zum Schluss mit, dass ein namentlich genannter Redakteur trotz Filmverbots durch eine Fensterscheibe Videoaufnahmen machte, es zu einem Handgemenge mit Zuschauern kam und die Polizei gerufen werden musste. Der für eine Presseagentur tätige Redakteur wehrt sich in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen Namensnennung und Darstellungsweise, die ihm rechtswidriges Verhalten unterstelle. (1989)

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