Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6869 Entscheidungen

Plagiat

Unter der Schlagzeile »30 Pfund leichter in nur 15 Tagen« bietet eine Frauenzeitschrift ihren Leserinnen das Rezept einer Saure-Sahne-Diät an. Ein Arzt macht in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat geltend, er habe diese Diät entwickelt und zwei Jahre zuvor in einem Buch als Zwieback-Diät veröffentlicht. Er sieht die Ziffern 1, 3 und 4 des Pressekodex verletzt. Die Redaktion der Zeitschrift erklärt, sie habe das Diätrezept in den USA erworben und vier Jahre zuvor schon einmal als Super-Schlankheits-Diätangeboten. (1989)

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Zitat

Meinungsumfrage

Eine Zeitschrift veröffentlicht unter der Überschrift »Krieg den Alten!« das Ergebnis einer Umfrage über das Verhältnis der jungen Generation zur alten. Auf drei Seiten, die jeweils mit dem Schlagwort »Krieg!« überschrieben sind, wird berichtet, dass die jungen Deutschen den Generationenvertrag kündigen, nachdem die Alten »unsere Welt ruiniert und uns die Zukunft genommen« haben. Dargestellt werden die Probleme staatlicher Daseinsfürsorge und schwindender familiärer Bindungen, der »Egoismus« und das »Anspruchsdenken« der Alten. Mitarbeiter einer Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Neurologie sehen in dem Beitrag eine Volksverhetzung, die Feindschaft und Hass gegen die Generationen der Alten wecke. Mit der Frage »Unterstützen Sie die Idee, alten Menschen zu erlauben, selbst den Zeitpunkt ihres Todes wählen zu können?« werde die menschenverachtende Devise propagiert, »wer nicht mehr arbeite, brauche auch nicht zu essen«. (1989)

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Missstände

Ein Nachrichtenmagazin berichtet über den Wahlkampf in Berlin, über Filz und politische Fehlleistungen der bislang Regierenden. In diesem Zusammenhang wird erwähnt, Kripo-Beamte seien im Ressort eines bis dato von Filzvorwürfen unbelasteten Senators auf korruptionsverdächtige Vorgänge gestoßen. Wörtlich heißt es: »Statt jedoch der Sache auf dem Dienstweg nachzugehen, formulierten sie ihre Ermittlungsresultate in einem Brief – „Aktion Sauberkeit“ - und baten die Staatsanwaltschaft um Übernahme.« Abschließend wird mitgeteilt, dass der Senator die Filzvorwürfe bestreitet. Darüber hinaus beschwert sich der Senator beim Deutschen Presserat. Er hält die Behauptung, der anonyme Brief sei von Kriminalbeamten verfasst, für nicht belegt, und sieht In der Veröffentlichung eine Ehrverletzung. (1989)

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Fotografierverbot

Ehemalige Anhänger einer Sekte berichten in einer öffentlichen Veranstaltung über ihre Erfahrungen. Die Lokalzeitung informiert ihre Leser über den Vorgang. Sie teilt zum Schluß mit, daß ein namentlich genannter Redakteur trotz Filmverbots durch eine Fensterscheibe Videoaufnahmen machte, es zu einem Handgemenge mit Zuschauern kam und die Polizei gerufen werden mußte. Der für eine Presseagentur tätige Redakteur wehrt sich in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen Namensnennung und Darstellungsweise, die ihm rechtswidriges Verhalten unterstelle. (1989)

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Trennung von Text und Anzeigen

Auf sechs redaktionell gestalteten Seiten einer Lokalzeitung wirbt eine Partei für ihre Politik. Die Seiten sind am oberen Rand mit dem Wort »Anzeige« gekennzeichnet, ansonsten aber in gleicher Aufmachung wie die Rubriken »Sport« oder »Politik« mit der Bezeichnung »Pluspunkt« versehen. Zwei Leser halten diese Form der Parteiwerbung für bedenklich, da sie den Eindruck eines redaktionellen Textes erweckt. (1989)

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Synonyme

Der Leser einer Tageszeitung beklagt sich über drei Kommentare, die sich kritisch mit dem Kommunismus und der SED-Regierung in der DDR auseinandersetzen. Da ist von der Folter im Zuchthaus Bautzen die Rede, da wird von Folterknechten in Honeckers Zuchthäusern gesprochen. Und der Regierung wird unterstellt, sie halte Ihre Bürger mit Waffengewalt und Konzentrationslagern nieder. Der Leser hält diese Aussagen für falsch. In der DDR gebe es zur Zeit weder Zuchthäuser, Konzentrationslager noch Folter.

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Satire

Eine Stadtillustrierte beschäftigt sich unter der Rubrik »Echo der Heimat - Stimme der Welt« mit einem spektakulären Mordfall und schildert das Bemühen zweier namentlich genannter Journalisten, die vor Ort gesammelten Fakten In anschauliche Texte für zwei namentlich genannte Zeitungen zu fassen. Der Beitrag enthält In Kursivschrift eine Reihe von Originalzitaten aus den beiden Zeitungen. Die beiden Journalisten, die tatsächlich für eine andere Tageszeitung tätig sind, halten den Text für böswillig und ehrverletzend. (1989)

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Tatsachenbehauptung

Eine Tageszeitung veröffentlicht unter der Überschrift »Nur noch Feinde im Landtag von NRW?« einen Kommentar zur schlechten Atmosphäre unter den Abgeordneten des Düsseldorfer Landtags. Als Begründung nennt der Autor Vorwürfe gegen den Innenminister im Zusammenhang mit der Geiselaffäre von Gladbeck und Verhaltensweisen im Vorfeld der parlamentarischen Untersuchungen. Weiter heißt es wörtlich: »Der Kern: Es gibt mittlerweile eine Kumpanei und Komplizenschaft zwischen Verbrechern, Rechtsanwälten und Abgeordneten der Opposition. Im Parlament Nordrhein-Westfalens werden Aussagen von Mördern als glaubwürdig bezeichnet und höher bewertet als die hoher Polizeioffiziere unseres Landes. Wenn man so will: eine Koalition von Gangstern und Verleumdern gegen die Polizei und die Landesregierung.« Die Vorsitzenden zweier Landtagsfraktionen sehen in dem Kommentar die Opposition In der Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Aufgabe verunglimpft. Die Bewertungen des Kommentars seien nicht durch Tatsachen gedeckt: Kontakte mit Geiselgangstern und deren Anwälten habe es nicht gegeben. (1989)

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Diffamierung von Sonderschülern

Eine Lokalzeitung berichtet über den überfall einer Boutique und erwähnt, dass der Täter ein ehemaliger Sonderschüler ist. Auch in der Berichterstattung über den Mord an einer Schülerin wird darauf verwiesen, dass der Angeklagte eine Sonderschule besucht hat. In einer dritten Veröffentlichung wird die Karriere eines behinderten Diplomingenieurs geschildert, der »ganz unten«, in einer Sonderschule, begonnen habe. Sonderschullehrer sehen in diesen Berichten Zusammenhänge zwischen Schwerverbrechen und Sonderschülern hergestellt und in skandalöser Weise uralte Vorurteile bestärkt. (1987)

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