Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6869 Entscheidungen

Todesanzeige

Der Ortsverein einer politischen Partei will in der Lokalzeitung der Stadt eine Todesanzeige veröffentlichen, in der ein Appell an die amerikanische Regierung enthalten ist, ihre massive Unterstützung für die Contra einzustellen und sich dem Friedensprozess in Mittelamerika nicht länger zu widersetzen. Die Verlagsleitung ist zum Abdruck der Todesanzeige nur unter der Bedingung bereit, dass diese Passage weggelassen wird oder aber der komplette Text an anderer Stelle des Anzeigenteils veröffentlicht wird. Um das Erscheinen der Anzeige unter den Todesanzeigen sicherzustellen, erklären sich die Autoren mit der Streichung der Passage einverstanden, beschweren sich aber beim Presserat, »weil eine marktbeherrschende Lokalzeitung sich dazu aufschwingt, nach eigenem Gutdünken zu entscheiden, welche Meinungsäußerung zulässig und damit publikationsfähig ist und welche nicht«. (1987)

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Unfallopfer

Sprache

Eine Boulevardzeitung berichtet über einen Unglücksfall, bei dem ein Vater sein sieben Monate altes Kind mit dem Traktor überrollte und tötete. Ein Leser äußert »Abscheu und Entsetzen« über die von der Redaktion gewählte Überschrift »Vater walzte Sohn platt«.

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Gegendarstellung

Krankheit

Eine Zeitschrift veröffentlicht Ablichtungen ärztlicher Verordnungen und Karteiblätter des Patienten Dr. Uwe Barschel. Die Abbildungen lassen erkennen, um welchen Patienten es sich handelt, welches Versicherungsverhältnis er unterhielt und welches Medikament gegen welches Symptom ihm verordnet wurde. Ein Ärzteverband wendet gegen die Veröffentlichung ein, sie mindere das Vertrauen in die ärztliche Verschwiegenheit und die Vertraulichkeit der Arzt-Patienten-Beziehung. Es liege zudem ein Eingriff in die geschützte Privatsphäre eines Menschen vor. (1987)

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Behauptung ohne Beweise

In einem Beitrag mit der Überschrift »Stirbt bald ganz Afrika an AIDS?« berichtet eine Zeitschrift über die erschreckende Verbreitung der »Lustseuche« in den afrikanischen Ländern. Stammesriten, die oft mit wahren Gruppensexorgien enden, und käufliche Liebe seien geeignet, der Immunschwäche Tür und Tor zu öffnen. Jeder dritte Einwohner einer namentlich genannten afrikanischen Hauptstadt sei HIV-positiv. Die Regierung des Landes unternehme nichts dagegen. (1988)

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Satire

Zitat

Wahrheitsgehalt

Um sich vor den Katzen eines Mieters zu schützen, spannt ein Hauseigentümer unterhalb des Küchenfensters der Katzenhalter mehrere Reihen Stacheldraht. Eine Lokalzeitung berichtet darüber und zeigt ein Foto des Wohnungsmieters aus einer Perspektive, die den Eindruck vermittelt, der Mann lehne sich hinter einigen Reihen Stacheldraht aus dem Fenster. In der Unterzeile findet sich der Satz: »Mit Stacheldraht vorm Fenster ins neue Jahr«. Der beschwerdeführende Hauseigentümer beanstandet, der Artikel erwecke den Eindruck, als ob die Mieter hinter Stacheldraht leben müssten. Überschrift und Bild verfälschten den Sachverhalt und stimmten nicht mit dem - unbestritten korrekten - Text überein. (1987)

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Missstände