Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7055 Entscheidungen
Ein Leser ein Lokalzeitung beanstandet die Text- und Bildberichterstattung des Blattes über den Fund und die Bergung eines seit 1979 verschwundenen Mannes, der mit seinem Vornamen und dem Anfangsbuchstaben seines Familiennamens gekennzeichnet ist: »Totenkopf schaut aus der Windschutzscheibe - Die Leiche saß sieben Jahre im Kanal am Steuer«. Der Redaktion war zum Zeitpunkt der Meldung durch die Polizei nicht bekannt, dass die Frau des Verstorbenen noch im Ort wohnt. Sie beruft sich darauf, »allen im Landkreis« sei bekannt, dass der Mann 1979 im Kanal den Freitod gesucht habe. (1986)
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Einer der seinerzeit in Nicaragua entführten deutschen Aufbauhelfer wendet sich gegen einen Kommentar in einer Tageszeitung, der sich unter der Überschrift »Die Kriegsdienstverweigerer mit der Kalaschnikow« mit der Tätigkeit einer Hilfsorganisation in Nicaragua befasst. Die Bewaffnung der Helfer, der Einsatz eines namentlich genannten Deutschen und die Umstände, die zu dessen Tod geführt haben, seien falsch dargestellt. Als Betroffener dieser Berichterstattung beantragt er über den Deutschen Presserat eine Gegendarstellung. (1986)
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Eine Lokalzeitung berichtet über den Referentenentwurf der Landesregierung zum Landesmediengesetz: »Zeitungen bald im Hintertreffen, wenn das private Radio kommt«. Der Bezirksvorstand einer Gewerkschaft will dazu Stellung nehmen, stößt aber auf Ablehnung. Die Chefredaktion erklärt, sie drucke keine Stellungnahmen ab, bevor das neue Gesetz nicht im Parlament behandelt sei. Dennoch gibt die Zeitung einige Tage später auf ihrer Titelseite die Stellungnahme eines Landespolitikers wieder. (1986)
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Eine Lokalzeitung nimmt den Rücktritt zweier Ratsherren im dritten Jahr der Amtsperiode des Stadtrates zum Anlas eines Kommentars, der den einzelnen Fraktionen Betroffenheit, Bedauern bzw. Respekt und Befriedigung unterstellt. Wörtliches Zitat: »Wie vor über 40 Jahren, als Menschen in den Tod getrieben und anschließend mit einem >Staatsbegräbnis< ausgezeichnet wurden!« Eine Fraktion des Stadtrates legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein, da sich viele Mitglieder der Partei in ihrer Ehre verletzt und persönlich beleidigt fühlen. (1986)
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Eine Lokalzeitung veröffentlicht einen Leserbrief über den Antrag einer Partei auf Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates. Zwei Tage später erscheint ein Kommentar Der Zeitung zum selben Thema. Ein Leser kritisiert, dass die im Original des Leserbriefes verwendete Formulierung »Ermächtigungsgesetz« verfälschend in »Antrag« abgeändert worden ist. Der Kommentator hingegen zitiert den ursprünglich verwendeten Ausdruck und wirft dem Leserbriefschreiber ein »fragwürdiges Geschichtsverständnis« vor. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung erläutert, er habe den Leserbriefkürzen lassen. Auch ohne jene Passage mit dem Begriff »Ermächtigungsgesetz« sei die Meinung des Schreibers klar und deutlich gewesen. Die durch die Formulierung »Ermächtigungsgesetz« gezogene Parallele zum Nazi-Regime sei ihm »überzogen« erschienen, als »Schmähkritik« gegenüber einer Partei, die aus dem Widerstand gegen das Hitlersche Ermächtigungsgesetz ... eine ihrer vornehmsten Traditionen herleite. Die Unzulässigkeit der Änderung räume er »ohne Wenn und Aber« ein. (1986)
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Nachforschungen einer Beschwerdeführerin ergeben: Eine Lokalredaktion hat einen fingierten Leserbrief zu einem vorangegangenen Bericht veröffentlicht. Der Leserbrief ist sehr persönlich gehalten und richtet sich gegen das öffentliche Engagement der Beschwerdeführerin. (1986)
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Ein Beitrag auf Seite 1 einer Tageszeitung verbindet Gedanken zum Thema Technik und Fortschritt mit der Würdigung einer ortsansässigen Firma zu deren 100-jährigem Bestehen. An anderer Stelle derselben Ausgabe des Blattes findet sich eine ganzseitige Anzeige eben jener Firma, zum anderen die Werbung für ein Buch über Leben und Leistung des Firmengründers. Ein Leser der Zeitung sieht in diesen Veröffentlichungen einen Verstoß gegen das Gebot der klaren Trennung zwischen redaktionellem Text und Werbung. (1986)
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In der Großstadtausgabe einer Tageszeitung erscheint eine Einkaufsbeilage, die nach Meinung eines Lesers die Ziffern 1, 2 und 7 des Pressekodex berührt, weil sie wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Zeitung diene. Die Redaktion gibt zu, für mehrere Beiträge fremde Texte verwendet zu haben, bestreitet aber, dass dies aus finanziellen oder wirtschaftlichen Gründen geschehen sei. Die Beiträge enthalten ihrer Meinung nach nebenpositiven Aussagen auch negative Anmerkungen: Schließlich räumt die Redaktion ein, dass sie einige Texte zu unkritisch übernommen hat. Sie versichert, dass für künftige Sonderveröffentlichungen eine kritischere Prüfung angeordnet worden sei. (1986)
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