Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7055 Entscheidungen

Nachrichtenbearbeitung

Drei Professoren beanstanden die Berichterstattung zweier Tageszeitungen über einen internationalen Naturwissenschaftler-Kongress in der Bundesrepublik, der sich mit »Wegen aus dem Wettrüsten« beschäftigt. Die Beiträge in beiden Zeitungen verstoßen nach Ansicht der Beschwerdeführer gegen Ziffer 2 des Pressekodex. Eine der beiden Zeitungen beruft sich auf »informierte Kreise«, deren Erkenntnissen zufolge der Kongress » von Personen vorbereitet wurde, die den kommunistischen Vorfeld-Gruppen der Sowjetunion zur ideologischen Beeinflussung des Auslandes zuzurechnen sind«. Der Artikel nennt abschließend die Namen und Universitäten der 22 Wissenschaftler des Vorbereitungskomitees, u. a. der drei Beschwerdeführer. (1986)

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Meinungsäußerung

Der Vorsitzende eines Politischen Arbeitskreises beanstandet Berichterstattung und Kommentierung einer Lokalzeitung zur Planung einer neuen Autobahnstrecke wegen vorgeblicher »Verleumdung und Diskriminierung Andersdenkender«. Wörtliches Zitat aus einem der Artikel: »Diese Epidemie sinnlosen Sterbens wird offenkundig in jenen Kreisen achselzuckend hingenommen«. (1986)

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Zitat

Eine Illustrierte entnimmt einer Fachzeitung das Zitat eines Wissenschaftlers und erweckt in einem eigenen Bericht über die hygienischen Verhältnisse in Krankenhäusern den Eindruck, dass dieses Zitat ihr gegenüber ausgesprochen worden ist. Eine zweite Zeitschrift verfährt ähnlich und verfälscht das Zitat als wörtliche Aussage in der Titel-Unterzeile. (1986)

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Gerichtsberichterstattung

Eine Lokalzeitung berichtet über einen Strafprozess: Es geht um ein Sittlichkeitsdelikt. Der Autor erwähnt eine Schutzbehauptung des Angeklagten, der damit die betroffenen Kinder belastet. Der Artikel nennt weder den Angeklagten noch die beiden erwähnten Kinder namentlich oder auch nur mit Anfangsbuchstaben. Auch der Ort des Geschehens ist nicht erkennbar. Die Mutter eines der Kinder beschwert sich beim Deutschen Presserat über die Belastungen, die ihrer Familie auch durch die Berichterstattung erwachsen sind. (1986)

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Persönlichkeitsrechte

Todesanzeige

Meinungsäußerung

Eine Beschwerde wendet sich gegen einen Kommentar in einer Lokalzeitung mit der Schlagzeile »Presse ausgesperrt - oder wie ein Vorsitzender seinen Kopf durchsetzt«. Der Autor befasst sich unter Bezugnahme auf einen vorangegangenen Bericht mit einem Flugzeugabsturz und dem daraus resultierenden Unfrieden im Verhältnis zwischen der betroffenen Fliegergruppe und der örtlichen Zeitung. (1986)

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Nachrichtenbearbeitung

Eine Umweltinitiative beklagt die »geradezu beispiellose Kampagne« einer Lokalzeitung, die in der Behauptung gipfelt, die Gegner einer geplanten Industrieansiedlung schreckten nicht einmal vor der Fälschung von Unterschriftslisten zurück. Dieser Vorwurf ziele allein auf die Umweltinitiative, da diese als einzige eine Unterschriftenaktion durchgeführt habe. Der Verleger der Zeitung teilt dem Deutschen Presserat mit, dass er gegenüber den Gegnern der erwähnten Industrieansiedlung zu keinen Zugeständnissen mehr bereit sei und dass »Ergüsse der Grünen im Papierkorb landen«. (1986)

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Vorverurteilung

Unter der Überschrift » Verbotene Liebe -Schüler erwürgt Lehrerin im Bett« berichtet eine Boulevardzeitung über einen Mordfall. Dabei veröffentlicht sie Einzelheiten aus dem Privatleben der Ermordeten und lässt keinen Zweifel daran, dass ein als tatverdächtig festgenommener Schüler der Täter ist. Der Verdächtige wird durch Nennung des Vornamens und Angabe des Alters identifizierbar. (1986)

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Nachrichtenbearbeitung

Unter der Überschrift »Zum Schluss gab es >Prügel< für die Verteidiger« berichtet eine Lokalzeitung über einen Prozess, bei dem die Verteidiger des Angeklagten versucht hätten, die Richterin »auszutricksen«. Die Richterin habe in einem Schlusswort die Verteidigung gescholten und die Rechtsanwälte hätten grußlos den Saal verlassen. Einer der betroffenen Rechtsanwälte beanstandet die Formulierungen »Prügel« und »austricksen« und bestreitet das grußlose Verlassen des Gerichtssaals. Der Redakteur steht nach wie vor zu seinem Bericht und bietet weitere Zeugen zum Beweis der Richtigkeit an. (1986)

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