Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7055 Entscheidungen

Verdächtigung

Ein Nachrichtenmagazin schildert Umstände und Hintergründe der Enttarnung eines Parteireferenten, der von einem westlichen Geheimdienst als Ost-Spion verdächtigt wird. Ein von dem Fall Betroffener beschwert sich darüber, dass er in dem Beitrag u. a. mit Bild und Bildunterschrift als »Urheber« der die Verdächtigung auslösenden Gerüchte erwähnt wird und dass das Magazin eine entsprechende Gegendarstellung abgelehnt hat. (1986)

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Vorverurteilung

»Lehrer sah rot - Autoknacker (16) erschossen « - so lautet der Aufmacher einer Boulevardzeitung. Berichtet wird über einen Mann, der zwei Jugendliche beim Aufbrechen seines Personenwagens ertappt und daraufhin Schüsse auf sie abgibt. Eine Zeichnung mit Beitext rekonstruiert den berichteten Vorfall (»Das Drama von ..., wie es unser Zeichner ... sieht«). Ein Leser sieht darin eine »Vorverurteilung«. (1986)

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Benachteiligung einer Partei

Ein Parteipolitiker beklagt, dass seine Lokalzeitung in der Berichterstattung vor der Landtagswahl seine Partei »bewusst benachteiligt« habe. So sei der Kandidat seiner Partei als einziger nicht im Rahmen einer Telefonaktion für die Leser vorgestellt worden, obwohl der Redaktion die hierfür notwendigen Unterlagen rechtzeitig zugeleitet worden seien. Die Redaktion habe auch keine Veranstaltung der Partei besucht und Leserbriefe der Partei seien »entgegen sonstigen Gepflogenheiten« nicht abgedruckt worden. (1986)

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Recherche

Im Lokalteil einer Tageszeitung wird über arbeitsrechtliche Verfehlungen eines Friseurmeisters berichtet. Dabei werden ehemalige Angestellte zitiert, die ihrem früheren Arbeitgeber zugleich Verstöße gegen Menschenwürde und Sittlichkeit zum Vorwurf machen. Der Betroffene beanstandet, die ihn betreffenden Aussagen seien nicht hinreichend recherchiert worden und der Beitrag enthalte grobe Vorurteile. (1987)

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Namensnennung

Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift »Gift-Wein: Gibt's jetzt Geld zurück? - Sensationelles Urteil gegen Händler« über ein Urteil, das ein Amtsgericht in einem Verfahren gegen eine Weinhandelsfirma verhängt hat. Die Firma fühlt sich »durch den Dreckgezogen« und unterstellt, der Beitrag in dem Blatt sei durch die gegnerische Anwaltskanzlei »lanciert« worden, »die hiermit unzulässige Anwaltswerbung betreibt«. (1986)

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Schmähkritik

Der Leser einer Lokalzeitung ärgert sich über einen Kommentar und wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Autor des Artikels werfe mit Begriffen wie »militant« und »Radikalisierung« zwei bundesdeutsche Einzelgewerkschaften »mit Chaoten in einen Topf«. (1986)

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Meinungsäußerung

Überschrift

Eine Berliner Zeitung bringt in Zusammenhang mit den von der Bundesregierung und den Alliierten ergriffenen Maßnahmen gegen Syrien auf ihrer Seite 1 die Aufmacher-Überschrift »Raus!«, ohne dass damit ein informierender Bericht verbunden ist. Ein Leser des Blattes sieht vor dem Hintergrund der besonderen Situation Berlins und eines »wegen der Ausländersituation permanent gereizten Klimas« in dem imperativen »Raus!« den Tatbestand der Volksverhetzung und der Diffamierung und Diskriminierung von Ausländern. Dieses »Raus!« habe objektiv »Totschlage-Charakter«. (1986)

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Gegendarstellung

Ein Lehrer sieht in einem Beitrag und in einem Kommentar der örtlichen Zeitung in ehrverletzender Weise unwahre Behauptungen über sich verbreitet. Unter der Überschrift »Werden die Schüler manipuliert?« wird berichtet, der Lehrer habe im politischen Streit um den Erhalt ortsnaher Schulen öffentlich den Vorwurf erhoben, eine Bürgeraktion setze Schüler einer Schule unter Druck und agiere von dort aus politisch. Daraufhin sei dem Lehrer von Politikern vorgeworfen worden, er habe »als Klassenlehrer selbst entsprechendes Gegenmaterial (für die Gesamtschule) verteilen « lassen. Der Eindruck, Schüler manipuliert zu haben, wird durch die Ablehnung seines Gegendarstellungsbegehrens nicht korrigiert. (1986)

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Trennung von Text und Anzeigen/Schmähung

Ein Volontär einer Lokalzeitung berichtet über die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen einem Versicherungsmakler und einer Versicherungsgesellschaft und das daraus resultierende Urteil, das dem Geschäftsmann wegen Verstoßes gegen das Gesetz wider den unlauteren Wettbewerb Schadenersatz auferlegt. Der Betroffene reagiert mit einem Namensartikel in einer lokalen Wochenzeitung, die in einem Verlag erscheint, dessen alleinige Geschäftsführerin seine Ehefrau ist. Unter der Überschrift »Hetzer - Neider - Rufmörder« verbindet er Rechtfertigung seines Tuns mit Werbung für sein Unternehmen und Beschimpfungen des Autors des Gerichtsberichts, die in der Formulierung gipfeln: »... mit Sicherheit hätte ... das Zeug dazu, eine Abhandlung über familiäre Alkoholprobleme zu schreiben ... «. (1986)

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