Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

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Entscheidungsjahr
6869 Entscheidungen

Flugblätter

Schüler eines Gymnasiums fordern in Flugblättern die Eltern auf, gegen die Vorsitzende des Elternbeirats zu votieren. Die ehemalige Landtagsabgeordnete gehe „deplatziert und taktlos“ vor und habe ihre Kompetenzen zum wiederholten Male massiv überschritten. Eine Tageszeitung berichtet ausführlich über den Vorfall. Sie schreibt, die Vorsitzende habe den Hausmeister der Schule beauftragt, die Polizei zu rufen, als Schüler Transparente aufstellten, auf denen Schreiben der Elternsprecherin aufgezogen waren. Als ihre Wiederwahl tatsächlich gescheitert sei, habe sie laut Aussage der Schüler in deren Flugblatt neu gewählte Mitglieder bedrängt, zu ihren Gunsten auf den Sitz im Elternbeirat zu verzichten. Als letzte Möglichkeit, doch wieder in Amt und Würden zu kommen, habe die Mutter nun den juristischen Weg gewählt und die Wahl wegen begangener Formfehler angefochten. Die betroffene Frau wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Berichterstattung der Zeitung sei einseitig, verzerre Tatsachen und enthalte falsche Darstellungen. So habe sie weder Mitglieder des Elternbeirats bedrängt noch den Hausmeister beauftragt, die Polizei zu rufen. Zudem verschweige die Zeitung in dem Artikel, dass die Wahl zeitlich vor ihrer eigenen Reaktion – wegen tatsächlicher formeller Fehler – von mehreren Eltern angefochten worden sei. Die Zeitung habe auch nicht berichtet, dass sie selbst sich nicht zur Wiederwahl gestellt habe. Die Chefredaktion der Zeitung weist den Vorwurf einer fehlerhaften Recherche zurück. Die Beschwerdeführerin sei bei der Wahl des Elternbeirats im Oktober 1999 nicht mehr gewählt worden. Diese Wahl habe sie angefochten, sich aber bei einer zweiten Wahl im Dezember 1999 nicht mehr als Kandidatin aufstellen lassen. Die Chefredaktion ist der Auffassung, die Beschwerdeführerin werde durch die Veröffentlichung nicht verunglimpft. (1999)

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Namensnennung bei Industriespionage

Unter der Überschrift „Verrat unter Freunden“ berichtet eine Wochenzeitung über das Ausforschen einer Windenergieanlage durch drei angebliche Industriespione. Die drei Personen werden namentlich genannt. In einer Passage des Textes heißt es: „Das Spionagetrio ging in die Bodenstation, setzte das Sicherheitssystem außer Kraft und rief, nachdem ein Code eingegeben wurde, Displays ab. Dann stellten sie die Maschine ab. Die 40 Meter großen Rotorblätter kamen zum Stehen. Jetzt erst wagten die drei den Aufstieg zur Kabine an der Spitze des Windrades, dort, wo sich das Herzstück der E-40 befindet. ‚Wir verbrachten über 60 Minuten da oben, redeten über die Maschine und machten Fotos‘.“ Einer der drei, Physiker und Meteorologe, legt den Bericht dem Deutschen Presserat vor. Er ist der Ansicht, dass die Nennung seines Namens nicht gerechtfertigt war. Zudem habe er keine Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten. Die Rechtsvertretung der Zeitung hält die Namensnennung für zulässig. Bereits drei Jahre zuvor sei der Beschwerdeführer in zwei Artikeln einer Lokalzeitung der Region mit vollem Namen genannt worden. Der Betroffene habe sich zu einer der beiden Veröffentlichungen mit einer Gegendarstellung unter vollem Namen geäußert. Im übrigen werde er auch in dem Buch „Marktplatz der Diebe“ von Udo Ulfkötte namentlich erwähnt. Darüber hinaus habe der Autor des Textbeitrages vor dessen Veröffentlichung im Fernsehen einen Beitrag publiziert, in dem er den Beschwerdeführer vor der Kamera zu den Vorwürfen gegen ihn befragt. Der Beschwerdeführer habe zwar nicht Stellung nehmen wollen, aber gegen seine Befragung aber auch nichts unternommen. Da der Autor des Zeitungsartikels mit dem des Fernsehbeitrages identisch sei, hätte der Beschwerdeführer somit auch Gelegenheit zu einer Stellungnahme gehabt. Von einer einseitigen Berichterstattung könne daher keine Rede sein. (1999)

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Vorwurf des Missbrauchs öffentlicher Mittel

Eine Regionalzeitung erfährt, dass die Kreistagsfraktion der CDU der Beratungsstelle eines Vereins gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Kindern einen Zuschuss von 90.000 Mark streichen will. Sie berichtet darüber unter der Überschrift „Missbrauchen die Schützer die Opfer?“ und stellt einleitend fest, dass der Kreis damit ein Tabuthema anpackt. Wörtlich heißt es: „Die bunte Vielfalt der Kinder- und Frauenberatungsstellen soll ihre wirkliche Leistung öffentlich unter Beweis stellen. Mit sechsstelligen Summen werden die aus dem Kreistopf unterstützt – und da gibt’s einen bösen Verdacht: Beraterinnen und Berater nutzen Gewalt in Familien und Beziehungen erst mal zur Sicherung ihrer eigenen Arbeitsplätze.“ Der betroffene Verein ist der Ansicht, dass der Beitrag falsche und ehrverletzende Behauptungen über seine Mitarbeiter enthält, und legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Chefredaktion trägt vor, dass der Autor des Beitrages in Schlagzeile und Text lediglich Tatsachen darstelle und analysiere. Die zentrale Frage, die sich aus der Recherche ergeben habe, sei dem Bericht vorangestellt und konsequenterweise mit einem Fragezeichen versehen. Unter Berufung auf den Fraktionsvorsitzenden der CDU und weitere Recherchen im Jugendamt schreibe der Autor, dass der genannte Verein im Gegensatz zu zwei anderen Beratungsstellen die Bedeutung seiner Arbeit nicht mit Bilanzen belegen könne. Mit Entschiedenheit weist die Chefredaktion die Vorhaltungen der Beschwerdeführer zurück, dass durch die Berichterstattung die Mitarbeiter des Vereins mit Sexualstraftätern verglichen und diesen gleichgestellt würden. (2000)

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Kannibalismus

Unter der Überschrift „Die Schlächter von Borneo“ dokumentiert eine Zeitschrift in Wort und Bild die grausamen Riten archaischer Kopfjäger. Bei den jüngsten ethnischen Ausschreitungen zwischen Einwanderern und Ureinwohnern habe Indonesien unvorstellbare Gräueltaten erlebt, stellt die Zeitschrift einleitend fest. Folter, Mord und Kannibalismus seien an der Tagesordnung gewesen. Schockierende Fotos des australischen Autors belegen den Text. Eine der Unterzeilen lautet: „Köpfe liegen herum, die Augen geschlossen, den Horror des letzten Augenblicks für die Ewigkeit festgehalten.“ In einer anderen wird festgestellt: „Der Geruch von totem Fleisch nimmt uns den Atem, wir müssen würgen. Ein Toter liegt da, ohne Innereien.“ Ein Leser beklagt sich darüber beim Deutschen Presserat. Er kritisiert die Veröffentlichung der Fotos, welche die Menschenwürde verletzten und Gewalt sowie Brutalität in unangemessen sensationeller Form darstellten. Die Chefredaktion der Zeitschrift äußert ihr Befremden über die Beschwerde. Sie ist der Ansicht, ein wichtiges aktuelles Thema adäquat dokumentiert zu haben: Journalistisch einwandfrei recherchiert und bildlich festgehalten von einem Fotoreporter, dessen Renommee außer Zweifel stehe. Es sei unstrittig, dass es sich hier um Vorgänge unvorstellbarer Grausamkeit handele. Man halte es aber für falsch, wenn Journalisten deshalb die Augen vor einem solchen Thema verschließen oder es durch eine weniger drastische Bildauswahl verharmlosen würden. Neben den gedruckten Bildern belegten zahlreiche weitere, zum Teil noch erheblich grausamere Darstellungen des „Kannibalismus“ die Authentizität des Berichtes. Man habe sich erst nach mehreren Diskussionen in der Redaktion entschlossen, die Reportage zu drucken. Auf Nachfrage teilt das Institut für Asienkunde in Hamburg dem Presserat mit, dass die Fakten, die in dem Beitrag dargelegt sind, grundsätzlich der Wahrheit entsprechen. Es handele sich um kurzzeitliche Gewaltausbrüche, die aller Kenntnis nach von interessierten Gruppen bewusst ausgelöst worden seien. Kannibalismus sei dabei in Einzelfällen durchaus möglich, wenngleich auch nicht üblich. Ob es sich um einen realen oder rituellen Kannibalismus handele, könne davon abhängen, wie viel dafür geboten worden sei. Die Vorgänge, welche der Beitrag schildere, seien allerdings auf Borneo keineswegs an der Tagesordnung. Das Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle/Saale kann eine befriedigende Antwort auf die Fragen des Presserats auch nicht geben, ist aber ziemlich überzeugt davon, dass die Fotos echt sind, und hält auch die im Text gegebene Beschreibung im Allgemeinen für plausibel. Es scheine durchaus wahrscheinlich, dass tatsächlich Köpfe abgeschlagen, Menschen aufgeschlitzt und ihnen Organe entnommen worden seien. Das Institut verweist auf ähnliche andere Erfahrungen. Ob daraus jedoch auf einen häufigen Kannibalismus geschlossen werden könne, sei eine andere Frage. Die Bildunterzeilen seien dramatisierende Feststellungen, die im Text nicht dokumentiert worden seien. Im Ergebnis sei die Grenze zu einem nicht mehr vertretbaren Journalismus jedoch nicht überschritten. Die Pressestelle des Auswärtigen Amtes teilt dem Presserat mit, dass die in dem Artikel aufgestellte Behauptung, es habe im vergangenen Jahr Fälle von Kannibalismus oder Kopfjägerei durch Dayak auf Borneo gegeben, sich nicht erhärten lasse. Den dargestellten Sachverhalt könne man natürlich nicht völlig ausschließen, er werde aber durch die dem Auswärtigen Amt bekannten Fakten nicht gestützt. In einer beigefügten Stellungnahme der Deutschen Botschaft in Jakarta heißt es, es habe im Zeitraum von Dezember 1996 bis Februar 1997 Unruhen zwischen einheimischen Suku Dayak und zugewanderten Suku Madura gegeben. Dabei solle es in diesem Zeitraum vereinzelt zu Kopfjagd durch die Dayak gekommen sein. Kannibalismus im engeren Sinne sei dabei nicht beobachtet worden, wohl aber der rituelle Verzehr des Blutes der getöteten Opfer. (2000)

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Polizeibericht

Unter der Überschrift „Die Polizei schlug wieder zu – Schämt Euch!“ berichtet eine Boulevardzeitung über das stundenlange Martyrium eines jungen Mannes, der in der Silvesternacht mit einem Bekannten gerangelt hatte und dabei von Polizeibeamten aufgegriffen worden war. Der Junge sei, schreibt die Zeitung, das jüngste Opfer von stadtbekannten Prügelbeamten. Er sei gefesselt zur Wache gebracht und dort bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen worden. Im Krankenhaus seien später Schädelbasisfraktur, Schädelhirntrauma, geplatztes Trommelfell, Platzwunden am Kopf und im Gesicht sowie Würgemale am Hals diagnostiziert worden. Die Gewerkschaft der Polizei nimmt die Berichterstattung zum Anlass, sich beim Deutschen Presserat zu beschweren. Der Beitrag sei einseitig und vorverurteilend. Er erwecke den Eindruck, als würde die Polizei in der genannten Stadt permanent zuschlagen. Die Behauptung, der betroffene Junge sei das jüngste Opfer von stadtbekannten Prügelbeamten, wecke bei vielen Lesern den Eindruck, es gebe bei der Polizei Schläger, die in der ganzen Stadt bekannt seien und von Polizeiführung und Politik gedeckt würden. Die Leitung der Redaktion bleibt dabei: Der Vorfall sei so, wie berichtet, abgelaufen. Die Aufforderung „Schämt Euch!“ sei keineswegs generell an alle, sondern nur an die betroffenen Polizeibeamten gerichtet. Auch der Ausdruck „Prügelbeamten“ sei nicht verallgemeinernd verwendet worden. Die Feststellung „Die Polizei schlug wieder zu“ sei darauf zurückzuführen, dass es bereits zu Beginn des Jahres einen vergleichbaren Vorwurf gegen Polizeibeamte gegeben habe. Damals seien zwei Touristen die Opfer gewesen. Die Redaktionsleitung legt schließlich den Bericht einer anderen Zeitung über den selben Vorfall vor, der in der Darstellung mit der Schilderung im Boulevardblatt im wesentlichen übereinstimmt. (2000)

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Zitat sinnentstellt

Die Uniformen der Polizei seien unpraktisch, unmodern, unbeliebt, unmöglich, schreibt die Landesausgabe einer Boulevardzeitung. In ganz Deutschland, stellt sie fest, fordern die Gewerkschaften der Polizei neue Uniformen. Nur der Polizeigewerkschaft des Landes scheine das egal zu sein. Der Vorsitzende des Landesbezirks wird wie folgt zitiert: „Dazu kann ich nichts sagen.“ Der Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Dieses Zitat sei falsch. Da die Zeitung einige Wochen zuvor Kollegen als „Prügelbeamte“ bezeichnet habe, habe die Gewerkschaft der Redaktion mitgeteilt, sie wünsche keinen Kontakt mehr mit dem Blatt. Auf die Frage des Reporters nach der Haltung der Gewerkschaft zur Frage neuer Uniformen habe er deshalb wie folgt geantwortet: „Von mir bekommen Sie keine Auskunft mehr, weder zu diesem noch zu irgend einem anderen Thema!“ Keinesfalls habe er gesagt: „Dazu kann ich nichts sagen!“ Der Sinn seiner Antwort sei dahingehend verfälscht worden, dass der Anschein entstehe, der Landesbezirk habe zu diesem wichtigen Thema keine Meinung. Dies sei falsch. In ihrer Stellungnahme räumt die Redaktionsleitung des Blattes ein, dass das Zitat nicht vollständig wiedergegeben wurde. Lächerlich sei jedoch der Vorwurf, die Zeitung wolle eine Kampagne gegen den Beschwerdeführer bzw. den Landesbezirk der Polizeigewerkschaft entfachen. Das verkürzt wiedergegebene Zitat sei wenige Tage später richtig gestellt worden. In der Richtigstellung sei wiedergegeben worden, was der Beschwerdeführer tatsächlich gesagt habe. (2000)

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Fotos eines Unglücks

Arbeitsverhältnis falsch dargestellt

Eine Behindertenhilfe hat außerordentliche Mitgliederversammlung. Diskutiert werden Vorwürfe gegen den Geschäftsführer, der sein Amt missbraucht und Gelder unterschlagen haben soll. Die Lokalzeitung berichtet über den Verlauf der Veranstaltung. Sie erwähnt, dass eine SPD-Abgeordnete im Magistrat in einem Brief an die Tageszeitungen gewissermaßen Stimmung gegen den Geschäftsführer zu machen versuche, was gerade vor dem Hintergrund auffällig sei, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch laufen und das Arbeitsverhältnis ihres Ehemannes, der als Werkstättenleiter in der Behindertenhilfe arbeite, mit einer Änderungskündigung modifiziert worden sei. In einem Kommentar, der die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe in Zweifel zieht, wird die Kommunalpolitikerin als eine „Genossin mit Pitbull-Gemüt“ bezeichnet. Die Betroffene legt die Veröffentlichungen dem Deutschen Presserat vor. Der Arbeitsvertrag ihres Ehemannes sei nicht per Änderung modifiziert worden. Dies sei bislang nur geplant. Schließlich kritisiert sie die Bezeichnung „Genossin mit Pitbull-Gemüt“ als ehrverletzend. Die Redaktionsleitung bestätigt, dass der Autor des Beitrages der Fehlinformation aufgesessen sei, der Ehemann der Beschwerdeführerin sei von einer Änderungskündigung betroffen. Richtig sei vielmehr, dass die Geschäftsführung der Behindertenhilfe diese beabsichtigt, aber noch nicht vollzogen habe. Der Redaktionsleiter habe angeboten, die Fehlinformation in Form eines Leserbriefes bzw. einer Gegendarstellung zu korrigieren. Dies habe das Ehepaar aber abgelehnt. Darauf hin habe die Zeitung von sich aus eine Korrektur veröffentlicht. Die Bezeichnung „Genossin mit dem Pitbull-Gemüt“ sei eine Metapher und keineswegs ehrverletzend. Sie beziehe sich auf die generelle Verhaltensweise der SPD-Stadträtin. (2000)

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Anschrift eines Attentatsopfers

Eine Bundestagsabgeordnete wird im Hof des Hauses, in dem sie wohnt, hinterrücks von einem Unbekannten angesprungen und mit zwei Messerstichen in den linken Oberarm verletzt. Eine Boulevardzeitung berichtet darüber. Die engagierte Grüne werde von Ultralinken – aber auch von Rechtsextremen – angefeindet, seit sie sich für den Einsatz der NATO im Kosovo ausgesprochen habe. Die Zeitung nennt den Namen der Straße und beschreibt das Haus. Der Pressesprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Bekanntgabe der Straße sei grob fahrlässig. Dadurch entstehe eine zusätzliche Gefährdung, da das Attentat Nachahmer finden könnte. Die Rechtsabteilung des Verlages bedauert die Nennung der Privatadresse. Redaktion und Verlag entschuldigen sich bei der Abgeordneten und weisen darauf hin, dass derartige Informationen üblicherweise aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht werden. Im vorliegenden Fall sei nicht berücksichtigt worden, dass der Tatort mit dem Wohnort der Betroffenen übereinstimmt. (2000)

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Familiäres Umfeld zweier Unglücksopfer

Die Lokalausgabe einer Boulevardzeitung beklagt den Tod zweier Mitbürger: Der 82-jährige ehemalige Manager einer Supermarktkette und seine Ehefrau gehören zu den Opfern der Flugzeugkatastrophe am 25. Juli 2000 in Paris. Die Zeitung schildert die Lebensumstände der Verunglückten. Eine Herzrhythmusstörung habe den temperamentvollen Mann in Rente gezwungen. Die Ehefrau sei zehn Jahre jünger als ihr Mann und früher einmal Dolmetscherin für Englisch gewesen. Aus der zweiten Ehe sei eine Tochter hervorgegangen. Diese sei Bühnenbildnerin. Ein Anwalt schaltet den Deutschen Presserat ein. Seine Mandantin, die Tochter des Ehepaares, fühle sich durch die Veröffentlichung beschwert. Die Rechtsabteilung des Verlages befürchtet, dass weitere rechtliche Schritte des Anwaltes nicht auszuschließen seien, und bittet den Presserat, die Behandlung der Beschwerde auszusetzen. Sinn und Zweck von § 4, Abs. 8 der Beschwerdeordnung sei es, die Unbefangenheit der Gerichte zu bewahren und ihre Entscheidungen nicht durch Entschließungen des Presserates zu beeinflussen. Die Gefahr einer Präjudizierung der Gerichte sei aber im vorliegenden Fall nicht von der Hand zu weisen, zumal es um eine Thematik gehe, die von den Gerichten bisher noch nicht entschieden worden sei. (2000)

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