Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6869 Entscheidungen

Krankheit

In großer Aufmachung “deckt” eine Zeitschrift die Gefahren eines Friseurbesuches “auf”: Die Umhänge seien manchmal durch widerliches Ungeziefer verseucht. Kunden berichten im Text, sie hätten sich bei ihrem Friseur eine gefährliche Milben-Krätze eingefangen. Die Zeitschrift stellt fest, dass “schwarze Schafe” unter den Friseuren unsauber arbeiten, und kommt zu der Erkenntnis: “Die Schere klappert, und die Milbe lacht. Die Locke fällt, und die Krätze kommt”. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks reagiert auf die Veröffentlichung mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Zeitschrift zeige lediglich Beispiele auf, die nicht nachprüfbar seien und keine Kausalzusammenhänge von Krätz-Milben und Ansteckungen im Kontext mit Friseurbesuchen erlaubten. In sensationsheischender und Angstgefühle weckender Weise werde das jedoch als besonderes Risiko suggeriert. Der Anwalt der Zeitschrift gibt zu, dass die Redakteure etwas übertrieben haben. Anliegen des Beitrags sei jedoch, die Leser zur Wachsamkeit und zur kritischen Prüfung der Gegenstände anzuregen, mit denen der Friseur die Haut seiner Kunden berührt. (1996)

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Tierschutz

In vier Folgen enthüllt eine Zeitschrift den Pfusch in deutschen Tierarztpraxen. U.a. behauptet sie, von den rund drei Millionen Hunden, die im Jahr ärztlicher Hilfe bedürften, würde Schätzungen von Experten zufolge die Hälfte falsch behandelt. Unter der Schlagzeile “Skandal” wird eine Vielzahl ärztlicher Kunstfehler ausführlich dargestellt. Und “Abzockertricks” werden aufgedeckt. Die Tierfreunde werden aufgeklärt, wie sie sich und ihre Lieblinge vor Fallen bei Medikamenten, Untersuchungen und Eingriffen schützen können, was der Doktor berechnen darf. Unter Verzicht auf bestimmte Fakten sind der Serie Auszüge aus der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beigestellt. Die Bundeskammer der Tierärzte beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der gesamte Berufsstand werde hier pauschal diskriminiert. Bei den Besitzern der Tiere würden unbegründete Befürchtungen geweckt. Durch eine falsche Darstellung der GOT komme zudem der Verdacht auf, viele Tierärzte würden für ihre Dienstleistungen zuviel Geld verlangen. Die Rechtsabteilung des Verlages räumt in ihrer Stellungnahme ein, dass die in den beiden ersten Folgen enthaltenen Angaben zur GOT unvollständig gewesen seien. Dieser Fehler sei jedoch in einer erneut abgedruckten Tabelle mit entsprechenden Erläuterungen berichtigt worden. Die aufgezählten Fälle von Pfusch seien “seriöse Schätzungen” auch zweier Tierschutzorganisationen. In der Serie werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Schätzungen und nicht um empirisch exakte Zahlen handele. Der möglicherweise entstehende Eindruck, viele Tierärzte seien “Pfuscher” oder “Abzocker”, sei eine reine Frage der Bewertung. In der Artikelserie werde wiederholt erwähnt, dass die Vorwürfe nicht alle Tierärzte, nicht einmal die Mehrzahl beträfen. Zwei Zitate werden als Beispiele angeführt: “Klar, die Mehrzahl will heilen, helfen. Doch es gibt Pfuscher...” und “Nein, wir wollen keine Panik verbreiten. Die meisten Tierärzte leisten gute Arbeit, aber es gibt leider viele Gegenbeispiele”. (1996)

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Redigieren

Auf zwei Sonderseiten veröffentlicht eine lokale Zeitung einen Beitrag der beiden Autoren des Buches “Staatsgeheimnis Abwasser”. Unter der Überschrift “Der Weg allen Wassers” wird das Abwassersystem der Stadt behandelt. Einer der Verfasser wendet sich an den Deutschen Presserat, weil er festgestellt haben will, dass sein Text in unzulässiger Weise manipuliert worden ist. Ohne die Genehmigung der Autoren seien Textpassagen weggelassen, hinzugefügt und verändert worden. Dies sei um so verwunderlicher, als er und sein Mitautor die von der Redaktion vorgegebene Länge eingehalten hätten. Zudem sei durch die Veränderung das Urheberrecht verletzt worden. Die Rechtsabteilung des Verlags ist sicher, dass kein Verstoß gegen den Pressekodex vorliegt. Fälle eines journalistisch und redaktionell zulässigen und üblichen Redigierens von Beiträgen freier Autoren seien im Pressekodex aus gutem Grund nicht erfasst. Die Redaktion sei ihrer Pflicht nachgekommen, das Dokument sinngetreu wiederzugeben. Im vorliegenden Fall sie die Bearbeitung des Textes mit dem Beschwerdeführer ausdrücklich besprochen worden. Dieser habe nicht widersprochen und auch nicht darauf bestanden, dass ihm die Endfassung des Artikels noch einmal vorgelegt wird. (1996)

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Namensnennung

In ihrem Polizeireport meldet eine Lokalzeitung, dass zwei 13jährige Mädchen von vier 16-17jährigen Mädchen erpresst worden seien. Letztere hätten die beiden “heftig bedrängt”, bis diese ihre Wertsachen herausgaben. Der Fall werde von der Polizei als “räuberische Erpressung” behandelt. Die Täterinnen sind noch nicht gefasst. Eine der Erpresserin wird näher beschrieben und mit ihrem eventuellen Vornamen genannt. Die Lehrerin der mutmaßlichen Täterin beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie ist der Ansicht, dass durch die Namensnennung das Persönlichkeitsrecht des Mädchens verletzt worden sei. Die Zeitung beruft sich darauf, dass sie im Benehmen mit der Polizei gehandelt habe. Der Name sei nicht vollständig genannt worden und es werde auch nicht definitiv behauptet, dass die genannte Person tatsächlich an dem Geschehen beteiligt war. Die Beschreibung der mutmaßlichen Täterin in dieser Form sei aber mit Blick auf die Schwere der Tat und die Folgen für die Opfer gerechtfertigt. (1996)

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Namensnennung

Werbung

In einer ihrer Regionalbeilagen stellt eine Tageszeitung in Wort und Bild eine neue Geschirrserie vor, die in einem örtlichen Porzellanfachgeschäft gekauft werden könne. Das Foto zeigt einen Repräsentanten des Herstellers bei der Vorstellung des schlagfesten Porzellans im Laden. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung eine Werbung, die vom übrigen Text nicht abgegrenzt und nicht mit dem Hinweis ”Anzeige” versehen worden sei. Er schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Chefredaktion des Blattes hält die Kritik ihres Lesers für berechtigt. Sie räumt ein, dass Foto und Unterzeile in dieser Form nicht hätten erscheinen dürfen, und lässt den Presserat wissen, dass sie ihre Mitarbeiter in der zuständigen Redaktion an die bestehenden Regeln in der Berichterstattung über lokale Wirtschaftsthemen erinnert habe. (1996)

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Betroffenen nicht gehört

Die Zeitschrift einer Gewerkschaft berichtet über die Art und Weise, wie der Chefredakteur einer anderen Zeitschrift mit seinen Volontären umgeht. Der Artikel beschäftigt sich äußerst kritisch mit der Person des Kollegen, weist ihm Attribute wie “egoistisch”, “rücksichtslos” und “rüde” zu. Der Betroffene beklagt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass die Zeitschrift ihn nicht hat zu Wort kommen lassen. Nach seiner Ansicht hat die Redaktion die ehrverletzenden Aussagen eines von ihm entlassenen Volontärs ungeprüft in den Artikel übernommen. Der Geschäftsführer der Gewerkschaft erklärt, der Autor, ein ehemaliger Volontär der Zeitschrift, habe im wesentlichen eigene Erfahrungen und die seiner Kolleginnen und Kollegen geschildert. Die in dem Artikel enthaltenen Tatsachenbehauptungen könnten notfalls per eidesstattlicher Versicherung von den ehemaligen Volontären bestätigt werden. Eine Rücksprache mit dem Beschwerdeführer sei entbehrlich gewesen. Dieser hätte die aufgestellten Behauptungen von vorneherein dementiert. In einem solchen Fall sei eine Gegenrecherche beim Betroffenen entbehrlich. (1996)

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Papstmord

Unter der Überschrift “Ten Ways To Kill A Pope” veröffentlicht eine Tageszeitung ein Gedicht, in dem zehn Möglichkeiten beschrieben werden, wie man den Papst umbringen kann. “Erstens musst du, um einen Papst zu erlegen,/ dich auf die Fahrt nach Rom begeben./ Dort jagst du ihm mit Pistolengelärm/ eine Kugel ins Zwölffingergedärm”, heißt es zu Beginn. Ein Leser beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er hält das “Pamphlet” für menschenverachtend und gewaltverherrlichend. Die Chefredaktion der Zeitung weist darauf hin, dass das Gedicht auf einer Satireseite erschienen sei. Sie ist der Ansicht, dass sich Personen des öffentlichen Lebens heutzutage auch beißende Ironie gefallen lassen müssten, die sie und andere als geschmacklos empfänden. Andererseits habe auch ihr die Form der Papstsatire missfallen. Diese Missbilligung habe sie in ihrer Redaktionskonferenz und dem verantwortlichen Redaktionsmitglied gegenüber zum Ausdruck gebracht. Zudem seien drei Leserbriefe veröffentlicht worden, die scharfe Kritik an dem Beitrag enthielten. (1996)

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Begriff “Live-Krimi”

“Live-Krimi an der Bushaltestelle: Ein 60 Jahre alter Kroate taumelt auf die Passanten zu, ruft um Hilfe und bricht tot zusammen – erschossen” – So beginnt die Meldung einer Tageszeitung über einen Mann, der auf dem Weg zur Arbeit erschossen wurde. Bei der Lektüre dieser Nachricht “bleibt” einem Leser des Blattes “die Spucke weg”. Er schaltet den Deutschen Presserat ein. Nach seiner Ansicht versuchte der Verfasser der Meldung, den Unterschied zwischen Realität und Fiktion zu verwischen. Zudem werde hier in unangemessener Darstellung und in pietätloser Weise ein Mensch zum Objekt degradiert. Die Chefredaktion der Zeitung weist diesen Vorwurf zurück. Durch den Begriff “Live-Krimi” solle dem Leser deutlich gemacht werden, wie schnell man heute als unbeteiligter Passant mit einer Straftat konfrontiert werden könne, sogar mit einer, die auch noch mit dem Tod des Opfers ende. (1996)

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Interview

Vier Mitglieder einer Burschenschaft gewähren einem Journalisten, der sich ihnen gegenüber als festangestellter Mitarbeiter einer Tageszeitung zu erkennen gibt, während eines Treffens der Burschenschaften ausführliche Interviews. Einige Zeit später erkundigt sich einer der Interviewten bei dem Journalisten, ob der geplante Artikel bereits erschienen sei. Dieser erklärt, sein Beitrag sei weder in der Zeitung, für die er arbeite, noch in einer anderen Zeitung veröffentlicht worden. Kurz darauf erscheint aber in einer bis dahin nicht genannten Tageszeitung unter anderem Namen ein Bericht über das Burschenschaftstreffen mit Auszügen aus den Interviews, die seinerzeit mit den vier Burschenschaftlern geführt worden waren. Auf Rückfrage erklärt der Journalist, dass sein Manuskript von der anderen Zeitung unter einem Pseudonym veröffentlicht worden sei. Der Vorstand der betroffenen Burschenschaft legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Ihm geht es nicht um den Inhalt des Artikels, sondern ausschließlich um die Handlungsweise der Zeitung. Einem Interviewten müsse überlassen bleiben, selbst zu entscheiden, in welcher Zeitung er zitiert werden wolle. Falls sich die Vorwürfe darauf konzentrieren sollten, dass jeder Journalist bei Interviews und Recherchen alle Medien angeben müsse, für die er je gearbeitet habe oder auch künftig zu arbeiten gedenke, so hätte der Presserat zu beachten, dass solche Vorwürfe den Journalisten treffen und nicht die Zeitung, erklärt der Chefredakteur des Blattes. Richtlinie 4.1 verlange von einem Interviewer nicht eine detaillierte Darlegung gegenüber den Gesprächspartnern, in welcher Form er seine journalistische Arbeit aufbereite und wie er sie im Detail verwerte. Die Zeitung hatte jedenfalls keine Bedenken, den Beitrag zur Veröffentlichung anzunehmen, nachdem die Zeitung, für die der Beitrag zunächst gedacht war, daran kein Interesse hatte. Der Chefredakteur gibt schließlich zu bedenken, dass die Gesprächsteilnehmer bei einer Veröffentlichung in der ihnen ursprünglich genannten Zeitung auch damit hätten rechnen müssen, dass sie in anderen Medien zitiert werden. (1996)

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