Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6869 Entscheidungen

Faktenmissbrauch

Der Direktor einer Stadt, in deren Umgebung Schlacke einer alten Kupferhütte gelagert wird, reicht beim Deutschen Presserat eine Sammelbeschwerde ein. Drei Presseorgane hätten durch reißerisch aufgemachte Überschriften in der Bevölkerung Angst und Verunsicherung hervorgerufen. Es werde wahrheitswidrig berichtet, Dioxin habe den ganzen Ort verseucht. Dadurch habe das Ansehen seiner Stadt großen Schaden erlitten. Eine Boulevardzeitung hatte unter der Überschrift »Der Tod aus der Kupferschlacke - Sie hat den ganzen Ort verseucht - Schon vier Tote« über eine trügerische Idylle berichtet. In der Schlacke der alten Kupferhütte lauere der Tod. Sie enthalte große Mengen des Giftes Dioxin und habe den ganzen Ort verseucht. Vier Menschen seien unter ungeklärten Umständen gestorben, viele andere klagten über Krankheiten. Eine Zeitschrift ließ ihre Leser wissen, die Stadt sei »eine einzige Gifthalde«. Der schleichende Tod lauere in den roten Bergen am Stadtrand. Überall in der Stadt herrsche Panik, sei kaum Platz für andere Gefühle. Hobbygärtner säten in diesem Frühjahr erst gar nicht mehr aus, Mütter sperrten ihre Kinder ein. Überall seien Verbotsschilder angebracht. Berichtet wird auch, dass mehr als 800000 Tonnen der Dioxin-Schlacke in über 220 Orten zur Aufschüttung bei Fußballfeldern, Kinderspielplätzen und Schulhöfen verwendet werden. Eine zweite Zeitschrift hatte unter der Überschrift »Krebsgift Dioxin - unsere Kinder in höchster Gefahr« über die entsetzliche Entdeckung berichtet, dass 800 000 Tonnen Giftschlacke auf Schulhöfen, Spazierwegen, Sport und Spielplätzen verarbeitet worden seien. Fast 300 deutsche Städte seien betroffen. In einer »Liste des Todes« wird mitgeteilt, in welchen großen deutschen Städten Sport- und Kinderspielplätze mit der Schlacke belegt sind. (1991)

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Interviewer

Betroffene nicht gehört

Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift » Wurfstern ins Auge - Rudi (9) blind« über den Unfall eines Kindes. Beim Spielen habe der neunjährige Marcel seinen gleichaltrigen Freund Rudi mit einem Wurfstern so schwer verletzt, dass dieser auf einem Auge erblindete. Die Zeitung zitiert den verletzten Jungen und dessen Eltern. In dem Bericht nennt die Zeitung außer den Vornamen der beiden Jungen auch den Namen der Wohnsiedlung, in der sich der Unfall ereignete. Die Eltern des angeblichen Täters beschweren sich beim Deutschen Presserat. Sie wenden sich erst elf Monate nach der Veröffentlichung an den Presserat, weil sie erst jetzt von dessen Existenz erfahren. Die Anschuldigungen gegen den Sohn haben sich als haltlos herausgestellt. Rudi hat sich mit dem Wurfstern selbst verletzt. Durch die unhaltbare Diffamierung des Berichts habe die Familie - so die Beschwerdeführer-erheblichen Schaden genommen. Es habe Telefonterror und Angriffe gegen den Sohn in der Schule gegeben. Die zuständige Polizeidirektion, von der Geschäftsstelle des Presserats befragt, gibt an, der Bericht über das Unglück sei bereits vernichtet worden. (1990)

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Zitat

Eine Tageszeitung veröffentlicht unter der Überschrift »Egal, was das kostet, es wird Zeit, dass für Väter und Mütter gleiches Recht gilt!« einen Beitrag zum Thema Erziehungsurlaub. Darin wird u. a. ein Pädagoge, der dem »Arbeitskreis Aktive Vaterschaft« angehört, wie folgt zitiert: »Es wird Zeit, dass Männer die gleichen Rechte wie Mutter bekommen. Egal, was das kostet«. Der namentlich Genannte (Der Familienname ist allerdings falsch geschrieben) bestreitet diese Äußerung. Ein Gespräch zwischen ihm und einem Mitarbeiter der Zeitung habe nie stattgefunden. Sein Gegendarstellungsverlangen, insgesamt viermal vorgebracht, wird von der Rechtsabteilung des Verlags abgewiesen. Daraufhin wendet sich der Betroffene an den Deutschen Presserat. Die Redaktion versichert, dass alle wörtlichen Aussagen der Beteiligten in dem Beitrag wiedergegeben worden seien. Die Gegendarstellungen seien abgelehnt worden, weil sie nicht den Anforderungen des Landespressegesetzes entsprochen hätten. Um dem Beschwerdeführer Gelegenheit zu geben, seinen Standpunkt zu differenzieren, habe eine Redakteurin gleichwohl versucht, Kontakt zum Arbeitskreis Aktive Vaterschaft« aufzunehmen. Dass es zu einem klärenden Gespräch nicht gekommen sei, sei allein im Verzicht des Beschwerdeführers begründet. (1991)

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Foto eines Drogenopfers

Unter dem Titel »Drugs« berichtet eine Zeitschrift über die Drogenszene in einer deutschen Großstadt. Dabei veröffentlicht sie das Farbfoto eines Drogenopfers, dessen Leiche sich bereits im Zustand der Verwesung befindet. Die Gesichtszüge des Toten sind entstellt, aber dennoch deutlich erkennbar. Sein Name wird nicht genannt. Die Ehefrau des Opfers beschwert sich beim Deutschen Presserat. (1991)

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Kontaktanzeige gefälscht

Eine Zeitschrift veröffentlicht die Kontaktanzeige einer Frau, die mit vollem Namen und der Adresse genannt wird. Die Betroffene ist ahnungslos. Offenbar hatte ein Unbekannter den Anzeigen-Bestell-Coupon ausgefüllt, die Unterschrift gefälscht und den Coupon bei der Zeitschrift eingereicht. Nach Veröffentlichung der Anzeige erhält die Frau entsprechende Briefe. Sie erstattet Anzeige gegen Unbekannt wegen Beleidigung und übler Nachrede. Die Staatsanwaltschaft muss das Verfahren jedoch einstellen, da der für die Anzeige eingesandte Coupon nicht mehr auffindbar ist und somit kein Täter ermittelt werden kann. Daraufhin wendet sich die Frau an den Deutschen Presserat. Ihr Standpunkt: Seriöse Presseorgane lassen sich - sofern sie derartige Anzeigen mit Anschriften überhaupt veröffentlichen - eine Kopie des Personalausweises vorlegen, um auf diese Weise einem Missbrauch vorzubeugen. Der Verlag bedauert den Vorfall, entschuldigt sich bei der Beschwerdeführerin und kündigt einen »gerechten Ausgleich für den erlittenen Schaden« an. Trotz intensiver Bemühungen kann der Verlag den Bestellcoupon nicht mehr finden. Alle Coupons sind sorgfältig aufbewahrt - nur dieser nicht. Bei jedem Vorgang wird überprüft, ob die Unterschrift mit dem Absender auf dem Bestellschein übereinstimmt. Eine Überprüfung der Identität des Absenders, z B. durch die Kopie des Personalausweises, - so die Einlassung der Zeitschrift - ist bei der Masse der Einsendungen nicht möglich. (1991)

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Überschrift: Anonyme Leserbriefe

»Anonyme Briefe sind Hilfeschreie« schreibt ein Lokalblatt in einem neuen Bundesland. Mit dem Argument, Menschen hätten immer noch Angst, ihre Meinung öffentlich kundzutun, kündigt die Redaktion an: »Wir behalten uns daher das Recht vor, gelegentlich auch Leserbriefe ohne Absender zu drucken.« In einem anonymen Leserbrief wird dem stellvertretenden Landrat u. a. vorgeworfen, er habe in der früheren DDR als Funktionär kostenlos oder verbilligt Auslandsreisen unternommen. In einem namentlich gekennzeichneten Leserbrief werden drei Frauen wegen ihrer DDR-Vergangenheit scharf kritisiert. In der Überschrift wird die Frage gestellt: »Wie lange sollen solche >Frauen< noch regieren?« Der Leserbrief war angeblich nur mit einem maschinengeschriebenen Namenszug gezeichnet. Es handelt sich offensichtlich um eine Dauerauseinandersetzung vor dem Hintergrund einer schwer durchschaubaren Vergangenheit der Beteiligten in der ehemaligen DDR. (1991)

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Brandmarkung

Ein Säugling wird bei einer Bluttransfusion in einem Krankenhaus mit HIV infiziert. Eine Boulevardzeitung berichtet darüber. Ihre Schlagzeile lautet »Aids-Baby - Komm' und sieh, wie Lars stirbt!« Die Zeitung druckt einen Brief der Mutter des infizierten Kindes an den Blutspender ab, der für die Infektion verantwortlich sein soll. In einer weiteren Ausgabe der Zeitung wird der Klinik eine »unglaubliche Kette von Pannen« vorgeworfen, die zu der Infektion geführt habe. Neben der Schlagzeile »Aids-Baby Lars -Sein Blut war's - Geschieden - Zwei Kinder - Homosexuell« wird der angeblich verantwortliche Blutspender abgebildet, wobei die Augen mit einem schwarzen Balken abgedeckt sind. Sein Vorname wird genannt, der erste Buchstabe des Familiennamens angegeben. Am Ende des Artikels heißt es, er reise als »lebende Bombe« durchs Land. Unter dem Titel »Lieber Gott, lass Lars nicht sterben« erscheint einen Tag später ein Interview mit dem Mann. Zwei Fotos zeigen ihn im Profil. Die Redaktion einer Homosexuellen Zeitschrift und die Aids-Hilfe beschweren sich beim Deutschen Presserat. Die Berichterstattung schaffe eine Atmosphäre der Ausgrenzung und des Hasses gegenüber HIV-Infizierten und Aids-Erkrankten, so lautet einer der Vorwürfe. (1991)

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Manuskript verfälscht

Eine Zeitschrift veröffentlicht einen Textbeitrag, der mit dem Namen des Autors gekennzeichnet ist. Lediglich die ersten beiden Absätze der Veröffentlichung stimmen in weiten Teilen mit dem Manuskript des Verfassers überein. Die anderen Teile des Manuskripts werden stark verkürzt und verändert wiedergegeben. U. a. wird in der Veröffentlichung über einen »ausführlichen, mehrjährigen Schriftwechsel« berichtet. Ein solcher Schriftwechsel wird im Manuskript nicht erwähnt. Auch eine Passage im letzten Absatz des Textes findet sich nicht in der Urfassung des Autors. Die Zeitschrift druckt einige Wochen später eine Richtigstellung, in der aber auf den Sachverhalt, der der Richtigstellung zugrunde liegt, nicht hingewiesen wird. In seiner Beschwerde an den Deutschen Presserat spricht der Autor von einer Manipulation seines Manuskripts. Die Redaktion gesteht ein, dass sie nicht sorgfältig gehandelt hat. Sie entschuldigt sich und erklärt ihre Bereitschaft, eine zweite Richtigstellung des Beschwerdeführers abzudrucken. (1991)

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Namensnennung

Eine Boulevardzeitung berichtet über einen »Henker« in der ehemaligen DDR, der von 1968 bis 1981 in einer Strafanstalt mehr als 20 Menschen mit einem Genickschuss hingerichtet haben soll. Der »Henker« wird auf der Titelseite in Großaufnahme mit einer Pistole in der Hand gezeigt. Im Text wird u. a. berichtet, dass er einen 19 Jahre alten namentlich genannten Kindermörder und einen 39 Jahre alten namentlich genannten Stasi-Hauptmann hingerichtet habe. Eine Leserin ist »zornig« darüber, dass der »Henker« in der Zeitung berichten darf, wie er im Namen des Regimes getötet habe. Sie stellt die Frage nach den Gefühlen der Angehörigen der Opfer bei der Lektüre des Artikels. (1991)

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