Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.
6869 Entscheidungen
»Sohn erstach Mutter« lautet die Schlagzeile einer Boulevardzeitung. Im Bericht dazu über den Gerichtsprozess wird der volle Name des Sohnes, des Halbbruders und der Mutter genannt. Weiterhin wird der Wohnort, wo die Tat geschah, durch Stadtteil und Straßenname beschrieben. Der Angeklagte beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Autorin des Berichts habe sich zwar an die Anordnung des Richters gehalten, bestimmte Dinge nicht zu berichten, aber die Bloßstellung durch die Namensnennung sei eine menschenunwürdige Handlung. Die Redaktion hält dagegen die Namensnennung für zulässig, da der Betroffene eines Kapitalverbrechens beschuldigt werde. Eine menschenunwürdige Handlung sei der Totschlag der eigenen Mutter und nicht die Namensnennung. (1991)
Weiterlesen
Im Atelier eines bekannten Malers hat es gebrannt. Eine Boulevardzeitung stellt in Schlagzeile und Text die Frage, ob der Künstler aus Versehen mit einer Zigarette das Feuer selbst gelegt habe. Der im Bericht zitierte Polizeisprecher geht von Fahrlässigkeit aus, da der Brand in einem Atelierschrank entstanden ist. In seiner Beschwerde an den Deutschen Presserat erklärt der Betroffene, der Artikel lasse nur den Eindruck zu, er habe das Atelier absichtlich selbst in Brand gesetzt. (1991)
Weiterlesen
In der Feuilletonbeilage einer Tageszeitung beschäftigt sich eine Redakteurin sehr kritisch mit einem autobiographischen Bestsellerroman und dessen Autorin. Die Eigenschaften der Schriftstellerin werden in polemischer Form mit denen der amerikanischen Bevölkerung gleichgesetzt. Ein Leser erhebt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat den Vorwurf, der Artikel vermittele weitgehend Vorurteile über Bürger der Vereinigten Staaten, die sich wegen ihrer diskriminierenden und ehrverletzenden Natur nachteilig für die in Deutschland lebenden Amerikaner auswirken könnten. Die Zeitung weist diesen Vorwurf zurück. Ihre Redakteurin nehme sich die Freiheit, gegenüber der Verfasserin des Buches den gleichen Stil anzuwenden, den sie in dem Buch entdeckt zu haben glaubt. (1991)
Weiterlesen
In einer Folge von drei Artikeln berichtet eine Boulevardzeitung über den Umgang einer Erzieherin mit den Kindern im Kindergarten einer Pfarrei und die internen Auseinandersetzungen, an denen die Erzieherin, ihr Dienstvorgesetzter, ein Pfarrer, andere Kindergärtnerinnen sowie die Eltern der Kinder beteiligt sind. Die Zeitung erwähnt, die Eltern würfen der Erzieherin Terror-Methoden im Umgang mit den Kindern vor. In den Überschriften heißt es u. a. »Terror in Kindergarten« und »Terror-Kindergarten «. Die Erzieherin wird mit vollem Namen genannt. Ferner lässt die Zeitung ihre Leser wissen, der Pfarrer - auch namentlich genannt - fahre über Pfingsten gemeinsam mit der Erzieherin nach Lourdes. (1991)
Weiterlesen
Der »mörderische Bruderkampf« auf dem Balkan und der Zerfall Jugoslawiens sind das Thema eines Magazinbeitrags. Serbien suche seine Vormachtstellung im Reich der Südslawen mit Terror zu behaupten, heißt es darin. Internationaler Druckhabe jedoch die Kür des Kroaten Mesic zum Staatspräsidenten erzwungen. Ein serbischer Pfarrer und seine Ehefrau sehen ihr Volk diffamiert. Die Autoren des Beitrags hätten einseitig bei kroatischen und slowenischen Quellen recherchiert. Die Redaktion dagegen will sich eine auf sorgfältig recherchierten Fakten beruhende politische Wertung nicht vorschreiben lassen. (1991)
Weiterlesen
Ein Fotoamateur äußert sich in einem Brief an eine Zeitschriftenredaktion kritisch über eine Kamera. Das Schreiben trägt in großen Buchstaben die Aufschrift »KEIN LESER-BRIEF«. Dennoch wird der Brief auszugsweise veröffentlicht. Auf den Protest des Autors reagiert die Redaktion nicht. Erst als sie vom Deutschen Presserat erfährt, dass der Betroffene Beschwerde eingelegt hat, bietet sie dem Beschwerdeführer den Abdruck eines Leserbriefs an, »dessen Inhalt auf die Richtigstellung der Fakten abzielt«. (1991)
Weiterlesen
Zwei Regionalzeitungen drucken den gleichlautenden Beitrag eines Bonner Korrespondenten ab, in dem es um »Startschwierigkeiten« eines neuen Teams in einer Bonner Parteizentrale geht. Dabei wird der Wechsel eines Funktionsträgers in die Staatskanzlei einer Landesregierung als befreiend gewertet. Er werde als inkompetent und illoyal geschildert. Bei seinem Ausstand soll es beißende Kritik an der neuen Führungsspitze gegeben haben. Der Betroffene wehrt sich durch eine Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Berichterstattung sei einseitig und grob fehlerhaft. (1991)
Weiterlesen