Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6869 Entscheidungen

Missstände

Namensnennung

In einer Tageszeitung wird darüber berichtet, dass immer mehr DDR-Bürger um ihre Wohnungen und Häuser bangen, da Besucher aus dem Westen Ansprüche auf ihr ehemaliges Eigentum erheben. Mehrere Einzelfälle werden geschildert. Dabei werden auch Name und Wohnort eines Mannes aus der Bundesrepublik genannt, der die Wohnung einer Familie in der DDR beanspruche. Nach Angaben der betroffenen Familie habe der Mann aus dem Westen »unter schweren Beleidigungen« ein Kündigungsschreiben überreicht. Dieser bestreitet die Beleidigung und wirft der Zeitung vor, ohne Rücksprache über ihn berichtet zuhaben. (1990)

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Vermutungen

Unter der Überschrift »Stasi-Agent bei...?« berichtet eine Sonntagszeitung, der Ost-Berater des Regierenden Bürgermeisters von Berlin solle nach den Behauptungen eines »ehemaligen Oberleutnants der Politischen Polizei der DDR« jahrelang bezahlter Stasi Agent gewesen sein. Der Mann solle mehrere Jahre u. a. Namen von Mitgliedern der Friedensbewegung verraten, beim Filmen und Fotografieren von Bürgerrechtlern geholfen sowie der Stasi Wohnungsschlüssel eines oppositionellen Pfarrers zu dessen Überwachung verschafft haben. Gleichzeitig habe er in der Oppositionsbewegung der DDR mitgewirkt, sei deshalb im Januar 1988 festgenommen worden. Es wird die Vermutung ausgesprochen, dass die Stasi damit ihren Spitzel habe decken wollen. Der Verdächtigte habe eingeräumt, er habe seinerzeit eine Verpflichtungserklärung unterschrieben. Eine Woche später berichtet die Zeitung, der Berater des Regierenden Bürgermeisters habe zugegeben, inoffizieller Mitarbeiter des für die Schwerkriminalität zuständigen Kommissariats K 1 gewesen zu sein. Er bestreite jedoch eine Mitarbeit bei der Stasi. Die Zeitung teilt dazu mit, die Abteilung K 1 sei auch politisch tätig geworden, da in der damaligen DDR auch politische Taten unter Strafrechtsbestimmungen fielen. Das Büro des Regierenden Bürgermeisters habe von einem Angebot, diese Informationen vor Veröffentlichung selbst zu überprüfen, keinen Gebrauch gemacht. Der Regierende Bürgermeister und sein Berater beschweren sich beim Deutschen Presserat. Die Behauptungen eines anonymen Informanten seien ungeprüft übernommen, der Betroffene auf übelste Weise öffentlich denunziert worden. (1990)

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Zitat

Diskriminierung von Ausländern

Eine Lokalzeitung berichtet, jugendliche Ausländer besserten sich mit einer neuen Methode, nämlich mit Erpressung, ihr Taschengeld auf. Geschildert werden Beispiele eines Algeriers und eines anderen ausländischen Jugendlichen, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittele. Mit Formulierungen wie »der robuste« und »der rabiate Algerier« wird der Verlauf einer angeblichen Straftat aus der Sicht einer betroffenen Familie dargestellt. Auch junge Türken, so heißt es, verhielten sich in ähnlicher Weise. Wenige Tage später folgt ein Bericht über die Gewalttaten einer »türkisch jugoslawischen Bande« im Kurviertel der Stadt. Ferner schildert die Zeitung den Verlauf eines Strafprozesses gegen einen Mann, der gegen seine Familie gewalttätig geworden ist. Die Vornamen der Betroffenen werden zitiert, die Nachnamen durch Initialien gekennzeichnet: Memnune H., Erdugal H. und Raziye. Ein Leser sieht in dieser Art der Berichterstattung ausländerfeindliche Tendenzen. Er zieht einen Vergleich mit einer anderen Zeitung, die einen Kripochef zitiert. Dieser weiß nichts von ausländischen Jugendbanden und stuft die Kriminalitätsrate ausländischer Jugendlicher nur unwesentlich höher ein als die der deutschen. (1990)

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Rückfragen beim Betroffenen

In zwei Beiträgen berichtet eine Lokalzeitung über eine langandauernde Auseinandersetzung zwischen einer Firma und dem Planungsausschuss der Gemeinde. Dabei geht es um den Antrag der Firma, eine neue Lagerhalle errichten zu dürfen. Die Artikel geben Stimmen von Ausschussmitgliedern, Politikern und des Betroffenen wieder. Der Firmeninhaber kommt in zwei zweispaltigen Leserbriefen zu Wort: im Juli 1987 und im März 1990. Jetzt beschwert er sich beim Deutschen Presserat: Die Berichterstattung sei einseitig, tendenziös und wahrheitswidrig. Rückfragen beim Betroffenen habe es nicht gegeben. Die Argumente der Firma seien nicht erfragt worden. Der Abdruck eines Leserbriefs sei verweigert worden. (1990)

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Ehrverletzung

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In Bild und Wort berichtet eine Lokalzeitung, angesichts des sommerlichen Wetters in den letzten Tagen hätten die Getränkehändler ohne Ende ausgeliefert. Engpässe habe es aber nicht gegeben. Zitiert wird ein namentlich genannter Getränkevertrieb mit der Aussage, er habe sich auf das schöne Wetter eingestellt. Eine Gewerbliche Schule wertet die Bildunterzeile als Werbung, die der Glaubwürdigkeit der Presse schade. (1990)

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Erwähnung der Religionszugehörigkeit

Unter der Überschrift »Die Geschäfte der Seelenfänger« behauptet eine Zeitschrift, Anhänger einer Sekte drängten mit aggressiven Methoden ins Immobiliengeschäft und gründeten laufend neue obskur: Vereine, um leichtgläubige Menschen auszunehmen. Berichtet wird über das Beispiel einer Wohnungsgesellschaft, die eine billige Mietwohnung freimachen und teuer verkaufen wollte, was den Mieter in den Selbstmord getrieben habe. Für Tarnorganisationen der Sekte sei u.a. die Anschrift dieser Gesellschaft angegeben worden. Der Firmeninhaber folge der Aufforderung der Sekte, für sie Geschäfte zu tätigen und Geld zu machen. Der Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Berichterstattung verletze die Mitglieder der Sekte in Ihrer Menschenwürde, indem sie aufgrund ihrer religiös-weitanschaulichen Überzeugung als ungeeignete und gefährliche Geschäftsleute dargestellt werden. Die Zeitschrift bezieht sich in ihrer Stellungnahme auf ein Gerichtsurteil. Zwar gehöre ein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis grundsätzlich zu dem von dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts umfassten Sphärenkreis. Diesen Schutz gebe aber selbst auf, wer sein Bekenntnis in die Öffentlichkeit trage,' auch indem er sich an hervorgehobener Stelle engagiere. Dies habe der Firmenchef im vorliegenden Fall getan, indem er zwei Grundstücke für die Errichtung einer Sektenschule erwarb. (1990)

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