Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6869 Entscheidungen

Ehrverletzung

Eine Zeitschrift berichtet über kritikwürdiges Verhalten eines Bürgermeisters: »Er ist erst 37, doch er lügt, intrigiert und schikaniert seine Bürger - man fragt sich, wer diesen Bürgermeister gewählt hat«. In der Überschrift wird der namentlich Genannte als Despot apostrophiert. Der Betroffene sieht sich verunglimpft und beschwert sich beim Deutschen Presserat. (1990)

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Recherche

Eine Zeitschrift berichtet kritisch über Zusammensetzung, personelle Verflechtungen und das Mitteilungsblatt eines Vereins, der sich als »Selbsthilfegemeinschaft kritischer Medienkonsumenten« versteht Der Verein prangere tendenziöse Berichterstattung und Medienmanipulation in öffentlich-rechtlichen und in privaten Sendeanstalten an. Dazu wird ein Beispiel mitgeteilt. Verfassungsbeschwerden, mit denen der Verein einen direkten Einfluss auf das Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten habe erstreiten wollen, seien nicht zugelassen worden. Der Vorsitzende des Vereins habe in diesem Zusammenhang von einem » von Linksradikalen unterwanderten« Senat gesprochen. Zwischen Abschluss der Recherche und dem Zeitpunkt des Erscheinens der Zeitschrift hatten sich Änderungen im Vorstand sowie beim offiziellen Mitteilungsblatt des Vereins ergeben, die in der Veröffentlichung nicht berücksichtigt sind. Der Vorsitzende des Vereins bemängelt die Recherche und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Dem gleichzeitigen Verlangen nach einer Gegendarstellung kommt die Zeitschrift nach. In Anmerkungen fügt die Redaktion hinzu, dass der Beschwerdeführer bei seiner Gegendarstellung in einigen Punkten recht hat. In ihrem Editorial weist die Chefredakteurin auf die Gegendarstellung hin und bekennt, Fehler gemacht zu haben. (1990)

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Missstände

Satire

Eine Zeitschrift veröffentlicht eine Zeichnung, die einen kaum bekleideten Mann zeigt, der sich in eindeutig erkennbarer Absicht an einem Kind zu schaffen macht. Dazu erscheint die Bildunterschrift: »In letzter Zeithäufen sich die Berichte über den sexuellen Missbrauch von Kindern - Vergessen wir aber trotz aller Abscheu nie: Kinderschänder sind auch nur Menschen«. In einer der nächsten Ausgaben folgen als Cartoon aufgemachte Zeichnungen zum gleichen Thema, in denen sich kleine Mädchen erwachsenen Männern »anbieten«. Die Bildunterschrift lautet: » Wer ist schuld am sexuellen Missbrauch von Kindern?«. Beim Deutschen Presserat gehen sechs Beschwerden gegen diese Veröffentlichungen ein, u. a. vom Deutschen Frauenrat und vom Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Standpunkt der Beschwerdeführer: Die Darstellung verletzt die Würde von Mädchen und Frauen, ist verhüllte Pornographie, verniedlicht Gewaltandrohung, rückt den Lustgewinn des Täters in den Mittelpunkt. Das Thema eignet sich nicht für eine satirische Betrachtung. (1990)

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Karikatur

Eine Zeitschrift verbindet einen Beitrag über die Vergütung von Führungskräften mit einer Karikatur, in der ein Mann einem anderen ein Paket mit den Worten überreicht: »Ein kleines Zusatzangebot unserer Firma«. In dieses Paket ist eine leichtbekleidete Frau »eingepackt«. Eine Unternehmerin beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie hält diese Darstellung ebenso wenig witzig wie eine vergleichbare, in der »Türken« oder »Neger« aus der Kiste springen. (1990)

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Veröffentlichung einer Telefonliste

Eine Lokalzeitung berichtet über Krawalle um die Räumung eines besetzten Gebäudes. Im Flur des Hauses habe man u. a. eine Telefonliste zur »generalstabsmäßigen Verteidigungsplanung« der Besetzer gefunden. Die Liste wird zu dem Bericht abgebildet. Zwei Bürger der Stadt sehen in der Veröffentlichung der Liste einen Eingriff in die Privatsphäre und beschweren sich beim Deutschen Presserat. Ihrer Meinung nach hat die Liste »Aufforderungscharakter«: Das beweisen telefonische Belästigungen. (1990)

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Zitat

Eine Wochenzeitschrift beschreibt unter der Überschrift »Küsse auf dem Hinterhof« die Umgebung, in der eine als Terroristin gesuchte Frau vor ihrer Festnahme in der damaligen DDR lebte. Dabei wird die Reaktion einer Nachbarin nach Aufdeckung der Identität der Festgenommenen geschildert. Der Deutsche Journalistinnenbund ist der Meinung, der Text diskriminiere die Betroffene und andere Frauen in ihrer gleichgeschlechtlichen Orientierung. In dem angeblichen Zitat der Nachbarin (». . . Schlampe ... lesbisch . . . Terroristin. . . «) werde eine stufenweise Steigerung der Verworfenheit konstruiert. Die Redaktion sieht das anders: Sie lasse der Nachbarin das Recht auf eigene Meinung und zeige Distanz bei ihrer Wiedergabe. (1990)

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Hinweis auf ethnische Zugehörigkeit

Ein Jugoslawe, der im Zusammenhang mit der Razzia bei Roma und Sinti mit Haftbefehl gesucht worden war, wurde am Mittwoch bei einem Einbruch in.. . festgenommen, schreibt eine Lokalzeitung. Die Überschrift des Polizeiberichts lautet: »Roma-Razzia: Neue Festnahme«. Mit der Begründung, der Artikel schüre rassistische Vorurteile, legt der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. (1990)

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Hinweis auf Landfahrer

Diskriminierung von ethnischen Gruppen

In der Überschrift eines Gerichtsberichts zitiert eine Lokalzeitung den Angeklagten des Strafverfahrens, der Vorwürfe gegen eine ihn belastende Zeugin erhebt: »Eine eifersüchtige Sinti Frau ist zu allem fähig«. lm Text werden weitere negative Äußerungen des Mannes über die »Sinti Frau« wiedergegeben. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in diesen Formulierungen eine schwerwiegende Diskriminierung. (1990)

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