Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6869 Entscheidungen

Gebrauch des Wortes »Ausländer«

»Kleiderdieben wird ihre Eitelkeit zum Verhängnis - Erkannt, weil sie Hemden aus der Beute trugen« lautet die Überschrift eines Polizeiberichts in einer Lokalzeitung. Der Autor schildert den Einbruch in eine Kleiderboutique und erwähnt dabei, dass »die beiden mutmaßlichen Einbrecher, zwei 19 und 20 Jahre alte Ausländer«, exklusive und ausgefallene Herrenhemden aus der Beute selbst angezogen hätten. Ein Ehepaar beanstandet in einer Beschwerde an den Deutschen Presserat die Formulierung "Ausländer«. Dies hält es für diskriminierend in einer Zeit, in der Ausländerfeindlichkeit leider zu unserem Alltag gehört. Wenn in einem Bericht mitgeteilt werde, dass der größte Teil der Beute in einer Asylunterkunft gefunden worden sei, müsse wohl auch zwingend erwähnt werden, dass es sich bei den mutmaßlichen Tätern um Ausländer handelt. So die Stellungnahme der Zeitung. (1994)

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Werbung

Parteiprogramme

Eine Zeitschrift berichtet unter der Überschrift »Un-Heil über Deutschland« über Gewaltakte gegen Ausländer, verübt von Angehörigen der rechten Szene. Der Artikel stellt` fest, dass dahinter international vernetzte braune Strukturen stünden. Unter Bezug auf das Fernsehspiel »Die Bombe tickt« beschäftigt sich der Beitrag sodann mit Organisation, Medien, Finanzierung, Nachwuchs und Ziel nationalistischer Organisationen. Unter der Rubrik »Organisation« stellt die Zeitschrift fest: »Die DVU ... und die Republikaner mit 18.000 Mitgliedern dienen als Durchlauferhitzer«. Unter »Ziele« wird ausgeführt: »Rassengesetze und erbarmungslose Ausweisung fremdrassiger Elemente, ..., Wiedereinführung der Todesstrafe für gewisse asoziale Dreckstypen (Zitate aus Parteiprogrammen).« Ein Leser beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Ausführungen unter der Rubrik »Ziele« des Beitrags ließen beim Leser den Eindruck entstehen, »Rassengesetze und erbarmungslose Ausweisung fremdrassiger Elemente« sowie die »Wiedereinführung der Todesstrafe« könnten Parteiprogrammpunkte der Republikaner sein. Laut Parteiprogramm der Republikaner treffe dies gerade nicht zu. Die Rechtsabteilung des Verlags hält dagegen: Die Art und Weise der beispielhaften Darstellung von diversen »Zielen« rechtsgerichteter Gruppierungen erwecke nicht den unrichtigen Eindruck, die vom Beschwerdeführer im einzelnen zitierten Ziele seien (auch) Ziele der Republikaner. Bestätigt sieht sich der Beschwerdegegner auch dadurch, dass weder von den Republikanern noch irgendeiner anderen Gruppierung irgendeine Beanstandung gleicher oder ähnlicher Art gekommen sei. (1993)

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Beschreibung eines Arzneimittels

Eine Boulevardzeitung veröffentlicht unter der Überschrift »Schutz gegen Infarkt und Schlaganfall - Super-Pille putzt Adern« einen Beitrag über die Wirkung von Adenosin. Der Autor führt unter Bezugnahme auf englische Wissenschaftler aus, Adenosin sei »stärker als Herzinfarkt und Schlaganfall, stärker als Durchblutungsstörungen«. In dem Text äußern sich dann noch zwei Ärzte zu den Wirkungen der neuen Kapseln. Sie werden wörtlich zitiert. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die behaupteten Wirkungen der »Super-Pille« gegen Herzinfarkt, Schlaganfall, Vergesslichkeit, Raucherbein, Krampfadern und Hautalterungen seien in keiner Weise belegt, ja sogar höchst unwahrscheinlich. Außerdem liege der Verdacht auf redaktionelle Werbung nahe. Der Verlag teilt mit, dass er die Zusammenarbeit mit dem Autor des Beitrags beendet hat. Er sei bisher davon ausgegangen, dass dessen Gesundheits- und Medizinberichterstattung seriös und fundiert sei. (1994)

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Ironie

Eine Mitteilung des Statistischen Bundesamtes über die Sozialhilfe ist Thema eines Kommentars einer Tageszeitung. Der Autor macht sich Gedanken, wie man die Information lesen und interpretieren könne. Die Feststellung der Behörde, der Anteil ausländischer Sozialhilfeempfänger habe im Bezugsjahr überproportional zugenommen' und Ausländer in Deutschland bekämen mehr als ein Drittel der Sozialhilfe, kommentiert er wie folgt: »Sie (die Feststellung) könnte Unbedarfte zu der Überlegung verleiten, daran sei etwas nicht unbedingt richtig. Wer dergleichen denkt, verbrennt vielleicht eines Tages auch Menschen.« Ein Berufskollege beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Kommentar enthalte eine unmissverständliche, zwar ironisch verbrämte, aber desto wirkungsvollere Logik: Es handele sich um einen Missstand, und wer davon erfahre, könne zur Abhilfe eines Tages Menschen verbrennen, nämlich ausländische Sozialhilfeempfänger. Der Artikel erlaube keine andere Schlussfolgerung und sei deshalb mit Ziffer 12 des Pressekodex unvereinbar. Die Geschäftsführung des Blattes weist den Vorwurf zurück. Der Autor des Kommentars habe auf die Möglichkeit einer extremistischen Interpretation der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes durch Rechtsradikale hingewiesen. Er habe dies, was in einer Glosse nicht unüblich sei, mit teilweise ironischen Formulierungen hervorgehoben. Die Interpretation des Beschwerdeführers sei deshalb absurd (1994)

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Pressemitteilung verfälscht

Hinweis auf ethnische Merkmale

Meinungsäußerung

Betroffene nicht gehört

»Politik beginnt vor der Haustür« lautet ein Slogan, den eine Partei derzeit im Kommunalwahlkampf prägt. Diese Partei versteht sich als bürgernah, friedliebend und hat ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden: Eine Gemeinderatskandidatin dieser Partei scheint den Slogan und die Grundhaltung ihrer Gruppierung jedoch miss zu verstehen. Vor ihrer eigenen Haustür in der ... (Name der Straße) betreibt sie eine Grundstückspolitik, die ganz und gar nicht vorbildlich ist. Sie hat mit Beton und Holz einen Zaun gezogen und dabei ungefragt 30 Zentimeter des Nachbargrundstücks »erobert«. Diese Politik ließ sich der Nachbar nicht bieten. Jetzt darf sich die Gemeinderatskandidatin in Friedenspolitik üben und den Zaun wieder abreißen. Diese Glosse in einer Lokalzeitung veranlasst den Ehemann der Betroffenen zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Nicht seine Frau, sondern er habe den Zaun gesetzt. Drei Jahre sei das her. Es handele sich um einen trivialen Nachbarschaftskonflikt, der sicherlich keine öffentliche Aufmerksamkeit verdiene. Der Autor habe weder ihn noch seine Frau dazu gehört. Die Redaktion besteht auf der Korrektheit des dargestellten Sachverhalts. Die Veröffentlichung wenige Tage vor der Gemeinderatswahl sei rein zufällig erfolgt. Der Betroffene hätte noch vor der Wahl eine Gegendarstellung, eine Richtigstellung oder einen Widerruf verlangen können. (1994)

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Krankheit

Eine Zeitschrift berichtet über einen »Wunderarzt« der schwerkranken Menschen wieder neues Leben schenkte. Fest stehe, ein Großteil seiner Patienten werde auf wunderbare Weise wieder gesund mit der Kraft, die aus seinen Händen ströme. Namentlich genannt wird eine Patientin, die jahrelang an einer schlimmen Darmerkrankung litt. Der Doktor habe ihr zweimal die Hände aufgelegt und anschließend sei die Krankheit weg gewesen. Die Frau wird zitiert: »Was mit mir passiert ist, ist ein Wunder«: Eine Selbsthilfevereinigung von Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmkrankheiten beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass die Berichterstattung bei den Betroffenen falsche Hoffnungen wecke. Überhaupt nicht einverstanden sei man mit der Veröffentlichung der Telefonnummer des Arztes im redaktionellen Teil der Zeitschrift. Es handele sich zudem um eine ausländische Rufnummer, was den möglichen Schaden der Anrufer noch vergrößere. Die Redaktion entgegnet, sie habe nicht einen Wunderarzt verherrlichen, sondern verzweifelten Menschen eine weitere Möglichkeit vermitteln wollen. Die außergewöhnliche Kraft des Doktors sei durch Hunderte von Briefen dokumentiert. So bestätigt auch die namentlich genannte Patientin die Richtigkeit der Angaben. (1994)

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