Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6869 Entscheidungen

Tabu-Thema »Inzest«

Recherche

»Braucht ein Pfarrer ein Haus für 2,1 Millionen?« fragt ein Boulevardblatt seine Leser und berichtet über den Neubau eines Pfarrhauses auf einem eigenen, sehr wertvollen Stadtgrundstück. In dem Beitrag heißt es: »Jetzt langen die christlichen Abkassierer kräftig zu. Dabei geht es allerdings nicht um Peanuts. Sondern um 2,1 Millionen!«. Vier Bürger der Stadt äußern sich zu dem Vorgang. Übereinstimmendes Urteil: Die Kirche hat bessere Möglichkeiten, ihr Geld auszugeben. Die Landeskirche sieht in der Veröffentlichung eine Schmähung mit dem Ziel, den Bau eines Pfarrhauses als Beleg für Verschwendungssucht in der Kirche darzustellen: Richtig sei, dass die Neubaukosten 600.000 Mark betragen. Hinzu kommen Abbruchs-, Entsorgungs- und Gründungskosten in Höhe von 300.000 Mark. Das mit einem Wert von 1,2 Millionen Mark bezifferte Grundstück musste nicht angekauft werden. Es sei Pfarrgelände. Die Rechtsabteilung der Zeitung erklärt, man habe die Kirche nicht schmähen wollen, sondern nur die Frage gestellt, ob ein Pfarrer ein Haus im Wert von 2,1 Millionen Mark benötige. Das Projekt der Pfarrei habe in der Stadt erheblichen Ärger verursacht. (1994)

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Telefonnummern veröffentlicht

In einem Beitrag unter der Überschrift »Eishockey-Skandal«-Aufstand gegen die Berlin-Hasser« stellt ein Boulevardblatt in Wort und Bild die verantwortlichen Funktionäre eines Hockey-Verbandes vor. Diese hatten zuvor drei Sportvereinen aus Berlin die Lizenzen entzogen. Unter Hinweis auf die Telefonnummern der Beteiligten werden die Leser aufgerufen, telefonisch den »Herren« doch einmal die Meinung zu sagen: Die Betroffenen, von zahlreichen Anrufern belästigt, wenden sich an` den Deutschen Presserat. Sie sehen durch diesen Aufruf die Grenzen der Pressefreiheit überschritten. Die Redaktion verweist auf den vorangegangenen Streit um Lizenzen, der den Eindruck habe entstehen lassen, die Verantwortlichen seien »Berlin-Hasser«. Einen Tag nach der Veröffentlichung habe man die Angelegenheit mit einem Interview bereinigt. Der verantwortliche Redakteur bedauert, dass die Telefonnummern der Büros der beteiligten Funktionäre angegeben worden sind. (1994)

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Unfallopfer

Ein Kameramann stolpert im Dunkeln über seine Katze, prallt gegen einen Schrank, stürzt und ist seitdem querschnittsgelähmt. Ein Boulevardblatt berichtet über die Tragödie, nennt Namen, Alter, Beruf und Wohnort: Und erwähnt, dass der Mann einst der Lebensgefährte einer namentlich genannten bekannten Schauspielerin war. Die jetzige Freundin des Betroffenen beschwert sich beim Deutschen Presserat: Sie sieht die Persönlichkeitsrechte ihres Partners verletzt. Die Chefredaktion der Zeitung widerspricht und verweist auf den Charakter der Kolumne, die sich mit Personen aus dem Bereich der Medien beschäftigt. Der Verunglückte habe einen großen Namen in der Film-Szene und während seiner Freundschaft mit der erwähnten Schauspielerin mehrfach für Home-Stories posiert. (1994)

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Schilderung der Todesart

Selbsttötung

Ermittlungsverfahren

In zwei Beiträgen berichtet eine Lokalzeitung über ein Unternehmen, das unter seiner neuen Firmenhalle Giftabfälle vergraben habe. Wegen dieses Umweltdeliktes werde nun gegen den Geschäftsführer der Firma ermittelt. Der Betroffene wird namentlich genannt. Er habe das Unternehmen in den Konkurs geführt und sei inzwischen wegen Subventionsbetruges rechtskräftig verurteilt. Der Beschuldigte wehrt sich mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Er moniert die Nennung seines Namens und weist darauf hin, dass der Vorwurf, eine Umweltstraftat begangen zu haben, mehrere Jahre nach seinem Ausscheiden aus der Firma erhoben wurde. Die Zeitung beruft sich auf Informationen der Staatsanwaltschaft. Einer Forderung des Betroffenen nach Gegendarstellung habe sie entsprochen. (1993)

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Foto eines Unfallopfers

Ein Mann wird in einer Baugrube verschüttet und erstickt. Ein Boulevardblatt veröffentlicht ein Foto, das zeigt, wie zwei Kollegen den Verunglückten bergen. Das Gesicht des Mannes ist deutlich zu erkennen. Die Ehefrau beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie vermutet, dass das Foto von einem Augenzeugen des Vorfalls gemacht und an die Zeitung veräußert worden ist. Die Rechtsabteilung des Verlages sieht in dem Foto ein zeitgeschichtliches Dokument. Die Veröffentlichung sei zudem im Hinblick auf die Informationspflicht der Presse geboten gewesen. (1994)

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Gerichtsberichterstattung

Eine Journalistin berichtet in zwei Zeitschriften über' einen Vater, der seine eigenen Kinder sexuell missbraucht hat. Zitiert werden die Aussagen der Mutter vor Gericht: »Seine Frau macht sich heute bittere Vorwürfe« - »Hier missbrauchte er unsere Kinder - und ich merkte nichts« - »Das Geständnis einer verzweifelten Frau: Hilflos musste ich zusehen, wie mein Mann unsere Kinder brutal vergewaltigte«. Beide Zeitschriften veröffentlichen Fotos der missbrauchten Kinder. Eine der beiden hat die Augen der Kinder unkenntlich gemacht. Eine Redakteurin, in der Gerichtsberichterstattung tätig, beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie spricht von einer verheerenden Wirkung beider Artikel. Die Aussagen der Frau seien niemals in dem Sinn getroffen worden, wie sie im Bericht erschienen seien. Die Betroffene habe im Gericht berichtet, sie habe von den sexuellen Übergriffen des Mannes gewusst, selbst aber nichts dagegen unternehmen können. Das Gericht habe der Zeugin bestätigt, selbst Opfer gewesen zu sein, das nicht habe helfen können: Bei der Beschaffung der Privatfotos sei die Journalistin so massiv gegen die Eltern der Zeugin vorgegangen, dass diese die Polizei alarmiert hätten, um sie vor der Reporterin im Haus zu schützen. Die Redaktionen beider Blätter räumen ein, dass sie inzwischen auch an der Richtigkeit der Darstellung zweifeln. (1994)

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Anonyme Beschuldigung

In einem Bericht über einen Gefangenenausbruch aus einer in ihrem Verbreitungsgebiet gelegenen Strafanstalt erhebt eine Lokalzeitung schwerwiegende Vorwürfe gegen einen Vollzugsamtsinspektor, den sie mit vollem Namen nennt: Obwohl von Gefangenen über die Möglichkeit einer Flucht durch ein Oberlicht informiert, habe der Mann nichts unternommen. Einen Tag nach dem Ausbruch sei er gar in Urlaub gefahren, ohne sich weiter um die Angelegenheit zu kümmern. Sein Dienstposten als Leiter des Bereichs Sicherheit sei ihm nicht im Wege eines Ausschreibungsverfahrens übertragen; sondern vererbt, worden. Die Zeitung beruft sich auf Aussagen von Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt, die in einem anonymen Schreiben enthalten seien. Der Vollzugsbeamte wendet sich mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat. Er bemängelt die Nennung seines Namens und sieht sich in seiner Ehre zutiefst verletzt. Nicht er, sondern die Bediensteten, u. a. der Schichtleiter, seien für den Ausbruch verantwortlich. Er habe sich sofort nach Bekannt werden des Ausbruchs an Ort und Stelle mit dem Stellvertretenden Anstaltsleiter verständigt und sei erst in Urlaute gefahren, als das durch den Ausbruch beschädigte Fenster repariert gewesen sei. Seine Stelle sei regulär ausgeschrieben worden. Er habe das Amt von seinem Vorgänger übernommen, nachdem er seit mehr als einem Jahr auf diesem Dienstposten offensichtlich ordentliche Arbeit geleistet habe. Zu dem Vorwurf der Zeitung, er wolle aus verständlichen Gründen keine Stellungnahme abgeben; erklärt er, ohne Zustimmung seines Anstaltsleiters dürfe er sich gegenüber der Presse nicht äußern. Der Autor formuliere dies in seinem Bericht jedoch so, dass der Leser denken solle, er hätte etwas zu verbergen. Die Chefredaktion des Blattes hat den Eindruck, dass dem Beschwerdeführer materiell ein Stück Unrecht widerfahren sei, und bedauert das. Doch für die formalen Hindernisse, die' eine andere Behandlung der Sache durch die Presse verbaut hätten, seien er selbst bzw. seine vorgesetzte Dienststelle verantwortlich. (1994)

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