Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6869 Entscheidungen

Prangerwirkung

Mit der Schlagzeile »Stell dir vor, es klingelt, und deine Vergangenheit steht draußen« berichtet eine Tageszeitung über ehemalige Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit. Einer der Mitarbeiter, der in einem Foto vorgestellt wird, beschwert sich beim Deutschen Presserat. In dem Text wird sein voller Name genannt. Und das Gehalt; das er vom MfS bezogen haben soll, ist gleichfalls erwähnt. Der Mann fühlt sich durch die Veröffentlichung verächtlich gemacht. Er widerspricht der Zeitung, wonach er aus Furcht; von der Vergangenheit eingeholt zu werden, sich in seiner Wohnung versteckt habe und in Angst lebe. Die in dem Beitrag verbreitete Behauptung, er habe sich zunächst nicht einmal an die Tür gewagt, sondern seine Frau vorgeschickt, sei erlogen. Seine Lebensgefährtin habe lediglich die Tür geöffnet, ohne zu wissen, wer sich davor befinde. Zwei Herren hätten sich nicht vorgestellt und wegen der herrschenden Dunkelheit habe sie die Haustür wieder geschlossen. Daraufhin habe er, der Beschwerdeführer, sich an die Tür begeben und diese ahnungslos geöffnet. Dabei sei er überfallartig von einem der beiden Unbekannten mehrmals mittels Blitzlicht fotografiert worden. Die Männer hätten versucht; die Tür nach außen aufzuziehen und einzudringen. Daraufhin habe er erschrocken reagiert und die Tür schnell wieder zugezogen. Die Redaktion hält die Beschwerde beim Deutschen Presserat für unbegründet. Die Reporter hatten sich bei ihrem Besuch korrekt vorgestellte Der Beschwerdeführer habe sich jedoch jedem Gespräch verweigert. (1993)

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Vorverurteilung

Eine Boulevardzeitung berichtet über einen Polizeieinsatz, in dessen Verlauf ein junger Mann durch einen Polizeibeamten erschossen wurde. Der Leiter des zuständigen Polizeipräsidiums verwahrt sich in einer Beschwerde an den Deutschen Presserat gegen die seiner Ansicht nach unsachliche, tendenziöse und verletzende Berichterstattung. Es sei richtig, dass bei der Verfolgung durch die Polizei ein junger Mann sein Leben verloren habe. Dies rechtfertige aber nicht, zu einem Zeitpunkt; zu dem niemand über den Geschehensablauf Näheres sagen konnte, zum einen von einem »Todesschützen« zu sprechen und zum anderen einem Beamten völlig unqualifiziert mit der Überschrift »Er kam, sah und schoß« Rambo-Methoden zu unterstellen. Die Redaktion entgegnet, die Identität des Beamten nicht gelüftet und Missverständnisse in Überschrift und Text in einem Folgebericht ausgeräumt zu haben. (1993)

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Geschmacksfrage

Im Sonderdruck einer Zeitschrift über Büromöbel findet sich der Satz »An einem einfachen Tisch kann man essen und trinken, zuhören, parlieren, diskutieren, Blumen beschneiden, töpfern womöglich und vielleicht auch, wenn man geübt ist, eine Frau beschlafen«. Kommunale Frauenbüros und - beauftragte sowie das Bundesministerium für Frauen und Jugend beschweren sich beim Deutschen Presserat. Sie sehen in der Passage eine regelrechte Aufforderung zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und damit die Menschenwürde verletzt. Der Verlag lässt wissen, dass der Sonderdruck aufgrund des Frauenprotests nicht weiter verteilt, sondern ohne den Halbsatz neu aufgelegt wurde. Außerdem sei das Büro nicht die Insel der Seligen, »bei deren Betreten all das, was an den sonstigen 16 Stunden stattfindet, an der Garderobe abgegeben wird«. (1992)

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Diskriminierung von Ausländern

Eine Lokalzeitung berichtet über Zustände in Asylbewerberheimen der Stadt: »Rumänen prügeln Albaner und umgekehrt, Serben gegen Kroaten und Bosnier ... und was sonst noch an Kriminellen sich so dabei finden mag.« In Anspielung auf vorangegangene Demolierungen in einem instandgesetzten Hotel schließt der Artikel mit der Frage, wie lange der Wähler diesem kostenträchtigen Treiben noch zusehen werde. Ein Leser des Blattes stellt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat fest, eine kritische Presse finde nach seinem Dafürhalten dort ihre Grenzen, wo sie sich bewusst und gezielt gegen ethisch-moralische Grundsätze und die die freiheitlich demokratische Grundordnung prägende Würde aller Menschen richte. Eine Jugendgruppe sieht in der Veröffentlichung eine rechtsradikale Meinungsmache: Der Autor des Beitrags rechtfertigt seinen Hinweis auf Kriminelle mit Erfahrungen aus dem eigenen Umfeld. Ihm gehe es darum, der Bevölkerung in einem kommentierenden Artikel zu zeigen, wohin die Versäumnisse der Verwaltung führen könnten. Solange die Parteien trotz des Asylkompromisses nicht bereit seien, ihre Kontroversen dazu endlich beizulegen, werde die Presse gezwungen sein, zu den durch den übermäßigen Zustrom von Flüchtlingen entstandenen Sicherheitsrisiken des Bürgers nachdrücklich Stellung zu nehmen. Das werde die Zeitung auch weiterhin tun. (1993)

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Beschreibung eines Arzneimittels

Eine Frauenzeitschrift behauptet von einem verschreibungspflichtigen Rheumamedikament, der Wirkstoff Methotrexat wirke schneller, sei besser verträglich. Bereits eine Tablette pro Woche reiche aus, um chronische rheumatische Gelenkentzündungen nach vier bis zwölf Wochen deutlich zu lindem. Eine Apothekerfachkommission sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen Ziffer 14 des Pressekodex und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Redaktion zitiert eine Reihe von Fachblättern als Quellen. (1993)

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Anpreisung eines Allheilmittels

Eine Frauenzeitschrift preist ein neues »Supervitamin«. Unter Nennung der jeweiligen Quellen (Zeitschriften, Wissenschaftler) behauptet der Artikel; das neue Wundermittel beuge Krebs, Herzkrankheiten, Arthritis und Arterienverkalkung vor, könne das Leben um bis zu 15 Jahre verlängern, behebe Asthma; Bronchitis, Erkältungen und Allergien. Weiter heißt es: »Frauen, die ... regelmäßig nehmen; sollen leistungsfähiger und leichter schlank werden.« Als weitete Wirkungen werden u. a. genannt: Kräftiges Haar, besseres Sehen, straffe Haut, Schutz vor Parodontose, gestärktes Herz, Hilfe bei Cellulitis; jeweils mit Quellenverweis sowie Erklärung möglicher Wirkungen: Nebenwirkungen seien bislang nicht bekannt: Der Bericht endet mit der Empfehlung, das Präparat beim Apotheker vorzubestellen aufgrund der starken Nachfrage bei der Markteinführung in den USA. Außerdem wird die Pharmazentralnummer genannt. Eine Apothekerfachkommission beschwert sich beim Deutschen Presserat. Das angebliche Wundermittel, seit längerer Zeit schon verwendet, habe »mit Sicherheit« nicht de geschilderten Wirkungen: Die Berichterstattung sei geeignet, falsche Hoffnungen zu wecken. Die Redaktion entgegnet, die Beschwerdeführerin gehe irrig davon aus, dass es sich bei dem Präparat um ein normales Calciumascorbat handele; das unter anderer Bezeichnung schon länger zu erhalten sei. Tatsächlich sei das Mittel jedoch aktuell auf den Markt gekommen und habe völlig andere Wirkungen. (1993)

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Satire

Das Titelbild einer Satirezeitschrift zeigt den früheren Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Björn Engholm, in der Badewanne seines toten Amtsvorgängers Uwe Barschel. Der Schleswig-Holsteinische Landtag; vertreten durch seine Präsidentin, und drei Leser des Blattes legen Beschwerde beim Deutschen Presserat ein: Sie sehen die Menschenwürde Engholms und dessen Familie sowie Barschels und dessen Hinterbliebenen in unverantwortlicherweise verletzt: Wer Satire wörtlich nehme, entgegnen die Anwälte des Verlags; habe Satire nicht verstanden. Satire arbeite ihrer Natur gemäß mit Übertreibungen; Verzerrungen und Verfremdungen. Die Zeitschrift will ihr Titelbild als Ansprechung darauf verstanden wissen, dass die Kieler Affären nicht vereinfacht schwarz-weiß zu sehen und nicht so simpel in Täter- und Opferpartei zu scheiden sind. Die Botschaft dieser bildhaften Assoziation lasse sich in die Worte fassen; es zahle sich bei Politikern nicht aus, sich moralisch über andere zu erheben: Irgendwie seien sie alle anfechtbar. (1993)

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Namensnennung

Glosse

Ein Veranstaltungsmagazin nimmt zwei Berichte über Kunstausstellungen und eine Buchbesprechung in der örtlichen Zeitung zum Anlass, den Autor der Beiträge zu glossieren. Unter der Überschrift »Dr. Dudrop's arschkaltes Apfelmus - Über das allmähliche Verfestigen des Schwachsinns beim Schreiben« werden Textprobe vorgestellt und als »grauenvoll« und »gräulich« bezeichnet. Der salbadernde Oberphilosoph sei bei nächster Gelegenheit mit einem gezielten Arschtritt in irgendeine Metropole der Unterwelt zu befördern. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat beklagt der Betroffene schwere Verunglimpfung: Zitate würden aus dem Zusammenhang gerissen und dadurch entstellte Die Zeitschrift gibt zu dem Vorwurf drei Stellungnahmen ab und fordert den Presserat auf, sich einfach diejenige auszusuchen; die ihm am besten passt. In allen drei Stellungnahmen wird der Beschwerdeführer mit deutlichen Worten in seinen beruflichen Fähigkeiten abqualifiziert. (1992)

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Namensnennung

Eine Zeitschrift berichtet über zwei Brüder, die rechtsextreme Schallplatten verkaufen. Einer der beiden beschwert sich beim Deutschen Presserat, weil in dem Beitrag sein Name genannt und das amtliche Kennzeichen des auf Ihn zugelassenen Fahrzeugs wiedergegeben wird. Die Redaktion äußert sich nicht. (1993)

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