Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6869 Entscheidungen
Der Kommentar in einer Tageszeitung bestreitet, dass es nach 1945 in Deutschland Fremdenhass oder Rassismus gegeben hat. Der Autor spricht von einer »Asyllüge«. Ausländerfeindliche Aktionen werden folgendermaßen kommentiert: »Was dann in Hoyerswerda, Rostock und in 100 anderen Orten geschah; war weniger Ausdruck politischen Bekenntnisses als bewusster Tabuverstoß jugendlicher Rowdies gegen die Gesellschaft und das von ihrer - vermeintlichen - Elite verhängte Asyldiskussionsverbot«. Es wird über die Behandlung von Flüchtlingen in anderen Ländern berichtet; wo wesentlich rigoroser als in Deutschland vorgegangen werde. In Anspielung auf Demonstrationen und Lichterketten gegen Ausländerfeindlichkeit in der Bundesrepublik ist von einem »Phantom der Ausländerfeindlichkeit« die Rede, »das es gar nicht gibt«. Wörtlich heißt es: »Vom Kindergarten bis zur Hochschule, vom Arbeitslosen bis zur Rentnerin - derlei kommandierte Umzüge sind nach der Art der Nazis oder Kommunisten ...«: Ein Leser des Blattes findet die Äußerungen des Kommentators so »ungeheuerlich«; dass er den Deutschen Presserat um eine Stellungnahme ersucht; ob und inwieweit durch den Kommentar der Pressekodex verletzt sein könnte. Der Autor benutze die offene Lüge als Stilmittel: Täter und Opfer würden in dem Kommentar planmäßig vertauscht. Vor allem die Behauptung, dass es Ausländerfeindlichkeit nach 1945 nie mehr gegeben habe; lässt der Beschwerdeführer nicht gelten. Die Veröffentlichung erfülle die erforderlichen Kriterien eines Kommentars, entgegnet die Redaktion. Dieser argumentiere aus subjektiver Sicht und verfolge den Zweck; dem Leser eine distanzierte Haltung zu den jahrelangen Versäumnissen der deutschen Asylpolitik zu vermitteln und dabei zu verdeutlichen, dass auf die große Mehrheit des deutschen Volkes der Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit sowenig oder soviel zutreffe wie für andere Nationen auch. (1993)
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Ein Nachrichtenmagazin beschäftigt sich mit der DDR-Vergangenheit einer Landtagsabgeordneten. Unter der Überschrift »Blockflöte räumte MfS Zentrale auf« wird behauptet, dass in der Zeit Ihrer Mitwirkung als Delegierte eines »DDR-Bürgerkomitees zur Auflösung der Staatssicherheit« Akten spurlos verschwunden seien. Die Zeitschrift informiert über eine angebliche enge Zusammenarbeit der Bürgerrechtlerin mit einem Stasi-General und schreibt, dass die Politikerin jetzt den Vorstoß unternommen habe, alle einstigen Stasi Angehörigen in Zukunft die Ausübung höchster Staatsämter zu ermöglichen. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat weist die Landtagsabgeordnete alle Unterstellungen zurück. Bis zur Wende sei sie parteilos gewesen. Den General habe sie höchstens dreimal aus dienstlichem Anlass getroffen. Das Archiv habe sie niemals eigenmächtig betreten. Ihre angeblichen Erklärungen seien unzutreffend: Die Redaktion bleibt bei ihrer Darstellung: An der Richtigkeit der Unterlagen und der Aussagen von Zeitzeugen bestehe kein Zweifel. (1993)
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Mit einem Bericht über Auswüchse im Pferdesport weist eine Fernsehillustrierte auf eine Fernsehsendung hin, die dem Leiden von Pferdereim Reitsport gewidmet ist. Unter der Überschrift »... denn Pferde leiden stumm« wird der Pferdesport als ein »Verschleißsport« bezeichnet. Pferde würden blutig geschlagen, blutig sporniert und auf andere Weise gequält. Das Durchschnittsalter eines Pferdes betrage heute sieben Jahre. Dabei könne ein Pferd, das gut gepflegt und geritten werde, mindestens 25 Jahre alt werden. Der Bericht kritisiert die mangelhafte reiterliche Ausbildung in der Bundesrepublik. Es gebe nur 1.358 Berufsreitlehrer für rund zwei Millionen Reiter. Es sei niemand da, der korrekt unterrichte. Aufgemacht ist der Text mit dem Foto eines Pferdekopfes mit blutendem Maul und Speichelfluss. Eine Marketinggesellschaft, die für den Reitsport arbeitet, wendet sich an den Deutschen Presserat. Es handele sich hier um einen tendenziösen Text, der Assoziationen zwischen Rennpferden und »normalen« Reitpferden lanciere, die so nicht gelten könnten: Es würden für diesen Text Statistiken verwendet, aber offensichtlich bewusst falsche Schlussforderungen gezogen. Das Foto des Pferdes sei vermutlich retuschiert worden. Die Zeitschrift kann belegen, dass das Foto nicht retuschiert worden ist. Sie legt auch Quellen für die strittigen Behauptungen im Text vor. Der Bericht sei eingehend recherchiert. (1993)
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Lawinenunglück in den Tiroler Bergen: Ein deutscher Industrieller, zwei seiner Kinder und ein Freund werden unter sieben Meter Schnee begraben. Eine Boulevardzeitung berichtet in großer Aufmachung über die Tragödie. Auf der Titelseite befindet sich ein Foto des verunglückten Konzernchefs sowie die Aufnahme eines offensichtlich Toten im Leichensack. Ein Angehöriger der Familie bemängelt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat das Foto des Toten im Leichensack. Es verletze in menschenverachtender Weise die Gefühle der Angehörigen und die Würde des Toten. Auch die Behauptung im Text, der Verunglückte habe »steif gefroren« im Lawinenschnee gelegen, sei mit der Achtung der Menschenwürde nicht vereinbar. Der Beschwerdeführer wendet sich auch gegen die Formulierung »Niemand soll die Gesichter der Lawinen-Opfer sehen - es sind keine Gesichter mehr«. Er berichtet, dass er nach dem Unglück die Toten aufgebahrt gesehen habe und diese keineswegs entstellt gewesen seien. Schließlich beklagt er die Veröffentlichung der Bilder zweier weiterer Opfer und einer überlebenden Tochter der Familie. Die Redaktion ist sich keiner Schuld bewusst. Die Leiche im Sack sei verhüllt gewesen. Dies sei auch in der Unterschrift zum Bild erläutert worden. Die Behauptung, die Leichen seien »steif gefroren« gewesen, treffe zu. Nach der Bergung hätten sie über Nacht am Unfallort liegen gelassen werden müssen. Eine Nachrecherche habe ergeben, dass die Information, wonach die Gesichter der Lawinen-Opfer entstellt gewesen sein sollen, falsch war. Zu dem Zeitpunkt der Berichterstattung habe aber die Familie bereits gewusst, dass die Gesichter nicht entstellt wären. Die Veröffentlichung der Fotos sei zulässig gewesen. (1993)
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Eine Tageszeitung kritisiert in Berichten und Kommentar Baumfällaktionen in einer Stadt ihres Verbreitungsgebiets. Außerdem druckt sie drei Leserbriefe zu diesem Thema ab. Angelastet wird das Unternehmen dem namentlich genannten Ersten Stadtrat. Dieser habe kaltschnäuzig Recht und Gesetz gebrochen; er habe einen ausgeprägten Mangel an Unrechtsbewusstsein, er sei ein hohes Sicherheitsrisiko. Der Magistrat der Stadt legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein, weil die Aussage der Zeitung unwahr und verleumderisch sei. Von den Schreibern der kritischen Leserbriefe erwirkt er Unterlassungserklärungen: In der Aufforderung der Zeitung an die Leser, weiterhin kritisch ihre Meinung in Form von Leserbriefen zu äußern, sieht er eine Aufwärmung aller Verleumdungen. Er hält es für nicht hinnehmbar, »irregeleitete Leserbriefschreiber« in das Messer laufen zu lassen, um eine selbst erzeugte Kampagne am Leben zu erhalten und zu verstärken. Die Redaktion betont, dass der genannte Stadtrat politisch und tatsächlich verantwortlich sei für das, was im Namen des Bauamtes der Stadt geschah und geschieht: Das eindeutig rechtswidrige Fällen von Pappeln im Stadtgebiet, das ein Bußgeldverfahren durch die übergeordnete Behörde der Landesverwaltung zur Folge hatte, sei vorn dem Betroffenen zwar nicht persönlich angeordnet, wohl aber gutgeheißen und ausdrücklich begrüßt worden. (1992)
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Unter der Überschrift »Gesundheitsfalle Kühlschrank! Todesgefahr für Millionen durch unsichtbare Giftdämpfe« berichtet eine Zeitschrift über gesundheitsschädigende Kühlschränke. Sie schildert Schicksale mehrerer Betroffener, die angeblich Opfer des in Kühlschränken enthaltenen FCKW geworden sind. Ein Hersteller von Fluorchlorkohlenwasserstoff, dessen Forderung nach einer Gegendarstellung von der Zeitschrift abgelehnt worden ist, beschwert sich beim Deutschen Presserat: Das als giftig beschriebene FCKW sei nachweislich nicht gesundheitsschädigend. Die Redaktion verweist darauf, dass der Beschwerdeführer in dem Artikel nicht genannt worden und daher auch nicht direkt von den Vorwürfen betroffen ist. (1993)
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Eine Tageszeitung berichtet über die Tagung einer Juristenvereinigung, die sich mit dem § 218 des Strafgesetzbuches und die seinerzeit bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt Zwei Teilnehmer der Tagung werfen der Zeitung in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat eine wahrheitswidrige Berichterstattung vor. Zum einen seien Zitate und Referate verdreht; zum anderen seien Namen nachlässig recherchiert worden. Als Gipfel der unkorrekten Wiedergabe bezeichnen die Beschwerdeführer die Verdrehung des Schlussworts eines Professors, der laut Artikel einen Angriff auf ungewollt Schwangere gestartet haben soll. Tatsächlich habe der Wissenschaftler ausgeführt, dass die Nutznießer des neuen Gesetzes die Väter seien, die sich nun noch bequemer aus der Verantwortung ziehen könnten. Schließlich finde sich in dem Beitrag eine unzulässige, da nicht gekennzeichnete Vermischung von Bericht und Kommentar. Die Redaktion sieht in ihrem Artikel einen Meinungsbeitrag. Da die Zeitung den kämpferischen Standpunkt der Juristenvereinigung in bezug auf den Streit um den § 218 nicht teile, sei es legitim gewesen, die Tagung zum Anlass einer kritischen Bewertung zu machen. (1993)
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