Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

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Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6869 Entscheidungen

Verletzung religiöser Gefühle

Das Ordinariat eines Bistums beschwert sich beim Deutschen Presserat über zwei Kolumnen in einer Tageszeitung. Unter der Überschrift »Jesus klebt« befasst sich der Autor des ersten Beitrags zustimmend mit einer Fernsehsendung und behauptet von religiösen Gefühlen: »Es gibt sie nicht. Sie sind eingebildet und nichts als das traurige Ergebnis einer gründlichen Gehirnwäsche«. Weiter heißt es: »Die Leser dieser Kolumne aber dürfen einmal richtig Gutes tun: Papstwitze schicken (und andere lustige Religionsschmähungen)!« Der zweite Text setzt sich unter der Überschrift »Der Jesus-Trick« mit der Person eines ehemaligen Kandidaten für das Amt des deutschen Bundespräsidenten auseinander. »... sollte für den Posten des Jesus ehrenhalber nominiert werden; die Mixtur aus Frechheit und Wehleidigkeit prädestiniert ihn dafür... Hätt' Maria abgetrieben, wär' uns das erspart geblieben.« Beide Artikel verstießen gegen das religiöse Empfinden von Christen, so der Beschwerdeführer. Bei den beanstandeten Beiträgen sei vor allem der satirische Grundcharakter der Kolumne in Rechnung zu stellen, erklärt die Zeitung. Sie habe sich mittlerweile im Bewusstsein der vielschichtigen Leserschaft als eine durch und durch alternative, keineswegs automatisch die Grundlinie der Redaktion widerspiegelnde wöchentliche Gastkolumne etabliert. In beiden Veröffentlichungen sehe man, angestoßen durch das öffentliche Echo, zu dem auch die Beschwerde des Bistums gehöre, weniger die Gefahr der Schmähung als vielmehr ein Beispiel journalistischer Geschmacklosigkeit. Sie beziehe sich sowohl auf den Beitrag des Autoren als auch auf den Umstand, dass in diesem Fall die Redaktionsleitung nicht korrigierend eingegriffen habe. (1993)

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Diffamierung von Busfahrern

Das Verhalten und die Berufsauffassung von Busfahrern sind das Thema eines Zeitschriftenbeitrags, Unter der Überschrift »Fiese Busfahrer - Großstadt-Rocker mit Spatzenhirn« werden Fotos zu scheinbar typischen Berufssituationen der Busfahrer sowie diverse Zitate von anonym gebliebenen Interviewpartnern präsentiert. So wird z. B. geschildert, wie ein Busfahrer eine schwangere Frau sexuell `belästigt habe. »Busfahrer, so scheint es, werden immer fieser, immer gemeiner«: Andererseits wird aber auch festgestellt: »Natürlich gibt es auch eine Menge Busfahrer, die ihren Job anständig machen und sogar richtig Mitgefühl zeigen«. Zwei Verkehrsbetriebe treten in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat für die Ehre der Busfahrer ein. Sie halten den Artikel für eine Verunglimpfung und Diffamierung einer ganzen Berufsgruppe. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit ihm sei angesichts der Pauschalurteile nicht möglich. Der Rechtsvertreter des Zeitschriftenverlags widerspricht der Beschwerde. Der Beitrag greife konkret recherchierte, das Verhalten einzelner Angehöriger der betroffenen Berufsgruppe berührende Vorgänge auf und stelle damit keine allgemeine Verunglimpfung der Angehörigen eines bestimmten Unternehmens bzw. einer ganzen Berufsgruppe dar. (1993)

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Vorwürfe

Eine Tageszeitung berichtet über eine Pressekonferenz, die ein Landesminister einberufen hat, um sich gegen den Vorwurf zu wehren, er habe den Mandantenstamm seiner Rechtsanwaltskanzlei verpachtet. Die Zeitung verweist in ihrer Berichterstattung auf Unterlagen aus dem Bekanntenkreis eines Immobilienmaklers, wonach dieser den Minister monatlich mit 10.000 Mark finanziere. Außerdem will die Zeitung Belege dafür haben, dass die Immobilienfirma der Anwaltskanzlei, die des Ministers Mandantenstamm für 10.000 Mark monatlich gepachtet hat, halbjährlich insgesamt 60.000 Mark zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlt hat. Der Minister, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Kandidat um das Amt des Oberbürgermeisters, beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Zeitung erwecke den Eindruck, dass ihr Anhaltspunkte für eine strafrechtlich relevante finanzielle Unterstützung des Ministers durch den Immobilienmakler vorgelegen hätten. Obwohl dies nicht der Fall sei, habe sie über die Vorwürfe berichtet. Damit habe die Zeitung Einfluss auf das Wahlverhalten der Leser genommen. Die Redaktion erklärt, sie hätte nicht die Absicht gehabt, über diese Fälle zu berichten. In der Pressekonferenz habe der Minister aber die Flucht nach vorne angetreten und selbst den Immobilienmakler erwähnt. Daraufhin habe sich die Zeitung zu einer ausführlichen Berichterstattung entschlossen. (1993)

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Kritik an der Forschung

In vier Artikeln berichtet eine Boulevardzeitung über Autotests einer deutschen Universität mit Leichen. Eine der Überschriften lautet; »900 tote Kinder verkauft - für 200 bis 1500 Mark«. In dem dazugehörigen Text wird geschildert, dass Eltern ihre toten Kinder verkaufen, die später als Ersatz für Plastik-Dummys bei Crash-Tests fungieren. Zuvor war getitelt worden: »Professor Horror: Leichen besser' als Puppen«. Der Rektor der Universität schaltet den Deutschen Presserat ein. Er ist der Ansicht, die Zeitung habe nicht nur das betroffene Institut für Rechtsmedizin und dessen leitende Mitarbeiter an den Pranger gestellt, sondern auch dem Ansehen der Universität und den Belangen der Wissenschaft erheblichen Schaden zugefügt. Die Artikel enthielten nicht nur verschiedene unrichtige Angaben, sondern auch bewusst irreführende Informationen. So habe es nie Aufträge von ausländischen Autofirmen zu den Tests gegeben, die Untersuchungen seien auch nicht von diesen Auftraggebern finanziert worden und auch eine Richtigstellung sei nicht erfolgt. Die Schlagzeilen seien grob einseitig, die Texte durchweg tendenziös: »Darf Forschung so pervers sein?«, »Alptraum-Horror-Forschung«, »Die Ergebnisse seiner makabren Studien ...«. Die Chefredaktion der Zeitung verweist auf finanzielle Leistungen der Autoindustrie, die in den Etat des Instituts eingeflossen seien. Man habe nicht behauptet, dass die Eltern die toten Kinder an die Universität verkauft haben, sondern die Aussage eines Strafrechtlers wiedergegeben, dass seit Jahren in Deutschland mit Kinderleichen gehandelt wird und auf diese Weise der Forschung Millionen erspart werden. Ein Professor sei ausdrücklich mit dem Hinweis zitiert worden, dass etwa 150 Tote in der Unfallforschung verwendet worden seien, allerdings seit Jahren keine Kinder mehr. Weiter heißt es in der Stellungnahme der Zeitung: »Tatsächlich darf man sich sehr wohl gegen den Einsatz toter Kinder oder Erwachsener bei Crash-Tests aussprechen. Die Zugehörigkeit zur Menschheit endet nicht mit dem Tod. Der Tod macht den Verstorbenen nicht zu einer allseits verwendbaren Sache. Demzufolge kann derjenige, der sich aus ethischen Gründen gegen den Einsatz von Verstorbenen ausspricht, durchaus seine Meinung zum Ausdruck bringen, von »Horror« und von »makaber« sprechen und eine solche Forschung als pervers bezeichnen. Gleiches gilt auch für die Bezeichnung »Leichenprofessor«, wenn zugegeben wird, dass man in den Jahren ca. 750 bis 200 Leichen, seien es nun Kinder oder Erwachsene, für den Zweck der Verkehrsforschung verwendet hat«. (1993)

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Leserbrief

Ein Leserbriefschreiber wendet sich an den Deutschen Presserat; weil sein Brief an ein Nachrichtenmagazin, in dem er Kritik an den Herausgeber geübt hatte; ohne sein Einverständnis sinnentstellend gekürzt worden ist. Die Redaktion räumt den Fehler ein, der durch ein zusätzliches Versäumnis in der Organisation auch noch zu spät bemerkt worden sei. Die beteiligten Mitarbeiter seien ermahnt worden, noch sorgfältiger mit Leserbriefen und mit den berechtigten Protesten von Lesern umzugehen. Die Chefredaktion und der zuständige Redakteur entschuldigten sich in zwei getrennten Briefen bei dem Beschwerdeführer. (1993)

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Werbung

Der Inhaber eines Modehauses richtet eine Beschwerde an den Deutschen Presserat. Er hält zwei Veröffentlichungen in einer Lokalzeitung für unerlaubte Werbung. Im ersten Fall handelt es sich um die Ankündigung, dass die Senioren zweier Gemeinden und die Mitglieder der VdK-Ortsgruppen eine Einkaufsfahrt zu einem namentlich genannten Textilwerk unternehmen.. In einer zweiten Meldung wird über eine Kinderbescherung durch den Nikolaus in einem namentlich genannten Modehaus berichtet. Die Zeitung erklärt, mit der ersten Nachricht sei man dem veranstaltenden Verein entgegengekommen. Auch die zweite Meldung hält die Redaktion nicht für unerlaubte Werbung. Es handele sich lediglich um die Herausstellung einer besonders kinderfreundlichen Idee eines Einzelhandelsgeschäfts. In letzterem Falle liege nur ein Nachbericht und keine Werbung vor. (1993)

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Namensnennung

Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift »Geschäfte mit dem Menschenhass« über zwei Geschäftsinhaber, die Tonträger mit rechtsextremistischem und neonazistischem Inhalt produziert und, vertrieben haben sollen. In dem Beitrag werden die Beschuldigten mehrfach namentlich genannt. In einem Kommentar zu dem Artikel unter der Überschrift »Braune Soße« wirrt festgestellt: »Das sind keine Bubenstreiche. Und dahinter stecken gefährliche Volksverhetzer. Ob sie nun aus Überzeugung oder möglicherweise aus reiner Gewinnsucht Rechtsextremes verbreiten.« Einer der Betroffenen nimmt die mehrfache Nennung seines Namens zum Anlag einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Der Ausdruck »gefährliche Volksverhetzer« stelle eine Vorverurteilung zum Zeitpunkt eines laufenden Strafverfahrens dar. Die Redaktion sieht in der Formulierung eine Meinungsäußerung zur Gefährlichkeit des Rechtsradikalismus generell, nicht jedoch eine Vorverurteilung im einzelnen. Die Zeitung räumt ein, dass es nicht zwingend geboten gewesen wäre, den Namen des Verdächtigen zu nennen.(1993)

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Interview

Unter dem Titel »Schwule Gene« berichtet eine Zeitschrift über die Versuche eines' Wissenschaftlers, die Schwulenfrage genetisch, zu lösen. Dieser beschwert sich beim Deutschen Presserat über Text und Begleitumstände eines entsprechenden Interviews. Der Autor des Beitrags hatte das Institut des Wissenschaftlers in Begleitung weiterer Journalisten aufgesucht, sich dabei - anders als die beteiligten Reporter eines privaten Fernsehsenders - jedoch nicht vorgestellt. Bei Teilen des Interviews habe es sich um ein von einem Fernsehreporter geführtes und als solches vorher deklariertes Hintergrundgespräch gehandelt. Auch der Autor des Zeitungsartikels habe Fragen gestellt, dabei jedoch den Eindruck erweckt, Mitarbeiter des Fernsehteams zu sein. Teile des Interviews seien aus Antworten zusammengefügt worden; die während der Diskussion auch auf von anderen Personen gestellte Fragen gegeben wurden. Die Antworten seien außerdem bruchstückhaft, teilweise falsch oder in sinnverfälschendem Zusammenhang wiedergegeben worden. Der Autor habe das Interview zudem nicht autorisieren lassen. Aus der Art der Darstellung gehe z. B. nicht hervor, dass die Forschungen noch nicht abgeschlossen seien. per betroffene Journalist erklärt, der Wissenschaftler sei auf einen offiziellen Interviewwunsch nicht eingegangen. Deshalb sei er ausnahmsweise auf diese anonyme lnterviewmethode ausgewichen. (1993)

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Öffentliches Interesse

Zwei Lokalzeitungen berichten über personelle Neubesetzungen in einem Jugendzentrum. Die eine Zeitung schreibt, der Trägerverein des Jugendzentrums habe eigentlich zwei neue Sozialpädagogen präsentieren wollen. Doch die zweite neue Kraft - hier mit vollem Namen genannt - sei nach wenigen Tagen mit der Begründung wieder gegangen, sie sei schwanger. Auch die andere Zeitung nennt den Namen der neuen Mitarbeiterin, die sich nach zwei Arbeitstagen habe krankschreiben lassen. Aufgrund ihrer Schwangerschaft könne sie in verrauchten Räumen nicht arbeiten. Die Betroffene wendet sich an den Deutschen Presserat. Sie fühle sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Nachricht, dass sie schwanger sei, hätte nicht veröffentlicht werden dürfen. Mit der Namensnennung in den beiden Artikeln sei sie für künftige Arbeitgeber unmöglich gemacht worden. (1991)

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Medizinische Forschung

Unter dem Titel »Aids-Impfstoff In 5 Jahren« schildert eine Boulevardzeitung die Entwicklung eines neuen Präparats gegen die Immunschwächekrankheit. Der Bericht basiert auf dem Interview einer Zeitschrift mit dem Wissenschaftler, der an dem Impfstoff forscht. Im Text heißt es: »Der Impfstoff selbst kann kein Aids auslösen, ist also völlig ungefährlich.« Ein Leser des Blattes macht beim Deutschen Presserat Verstöße gegen die Ziffern 2 und 14 des Pressekodex geltend. Der Beitrag wecke bei den Lesern Hoffnungen, die der «Stoff« möglicherweise nicht erfüllen könne. Die sensationelle Darstellung gehe fest davon aus, dass es diesen »völlig ungefährlichen« Wirkstoff gebe und dass er auch hundertprozentig wirken werde. Schließlich sei das Interview mit dem Forscher nicht sinngetreu wiedergegeben. (1991)

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