Rügen für Verletzungen des Opferschutzes
BILD erhielt drei Rügen wegen einer Verletzung des Opferschutzes nach Ziffer 8, Richtlinie 8.2 Pressekodex. Die Online-Redaktion hatte unter der Überschrift „Wurde die Aufsichtspflicht verletzt?“ darüber berichtet, dass ein fünfjähriger Junge in seiner Kindertagesstätte von einem anderen Jungen in den Penis gebissen worden war.
Wolfgang Schäuble: Presse ist systemrelevant
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat bei einer Plenumssitzung des Deutschen Presserats eine starke und unabhängige Presse als zwingend notwendig für die Demokratie bezeichnet ...
Mitgliederwechsel beim Presserat
Der Presserat begrüßt neue Mitglieder: Von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) entsandt wurden Doris Richter (Redakteurin beim Kölner Stadt-Anzeiger / Kölnische Rundschau), Miriam Scharlibbe (Redakteurin Neue Westfälische) und Hans-Martin Tillack (Redakteur beim Stern). Vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) kommt die freie Journalistin Maria Ebert neu zur Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse.
Zehn Jahre Amoklauf von Winnenden: Opferschutz weiter Thema
Anlässlich des zehnten Jahrestags des Amoklaufs von Winnenden erinnert der Deutsche Presserat daran, den Opferschutz zu berücksichtigen. „Damals veröffentlichten Redaktionen meist ohne Einwilligung der Angehörigen Fotos, auf denen die späteren Opfer klar zu erkennen waren. Damit haben sie das Gefühl der Ohnmacht der Betroffenen gegenüber der Presse noch verstärkt“, sagt der Sprecher des Deutschen Presserats Volker Stennei.
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Redaktionell gestaltete Werbung deutlich kennzeichnen
Der Deutsche Presserat erinnert die Redaktionen daran, redaktionell gestaltete Werbung deutlich zu kennzeichnen und somit für den Leser erkennbar vom redaktionellen Teil abzugrenzen. Bezeichnungen wie „Advertorial“, „Sponsored Post“ oder „Verlags-Sonderveröffentlichung“ reichen nicht aus und stellen kein presseethisch anerkanntes Synonym für Werbung dar.nbsp]
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