Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7055 Entscheidungen

Unfall-Fahrer wurde identifizierbar

SPD-Ortsverein hätte vor Berichterstattung mit erheblichen Vorwürfen eines Ex-Mitglieds konfrontiert werden müssen

"Rüge erteilen" ist nicht zwingend als formeller Akt aufzufassen

Angehörige eines erschossenen Politikers hätten nicht erkennbar werden dürfen

Redaktion berichtet über TV-Sender, zu dem der Verlag gehört - Eigeninteresse betroffen

Fußballtrainer und Markenbotschafter wirbt in Interview für Fitness-Bike

So kloppe ich meine Kilos weg“: Unter diesem Titel berichtet eine Boulevardzeitung online über das private Fitness-Training eines bekannten Fußballtrainers. Dabei wird auch erwähnt, dass er ein Fitness-Bike einer bestimmten Marke benutze. In diesem Zusammenhang äußert er sich positiv über seine Trainingsmethode. Der Berichterstattung beigestellt sind drei PR-Fotos des Fitness-Unternehmens, für das der Trainer als Werbebotschafter tätig ist. Nach Ansicht des Beschwerdeführers handelt es sich bei dem Beitrag um eine reine PR-Veröffentlichung. Es sei fraglich, ob das Interview überhaupt stattgefunden habe. Die Zeitung versichert die Echtheit des Interviews.

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Politiker fälschlich als Sexualtäter hingestellt

Eine Tageszeitung berichtet über interne Behörden-Mails, die anonym an die Redaktion geschickt worden seien. Darin gehe es um angebliche Sexualdelikte eines hohen Beamten. Er habe offenbar denunziert werden sollen; die Vorwürfe hätten sich später als falsch herausgestellt. Die Staatsanwaltschaft gehe inzwischen dem Verdacht nach, dass ein namentlich genannter Baustadtrat den anonymen Brief mit den Vorwürfen verschickt haben könnte. Deshalb werde wegen Verrats von Dienstgeheimnissen ermittelt. Die Zeitung berichtet darüber auch auf ihrem Instagram-Profil. Dort heißt es unter anderem: „Wer sollte bloßgestellt werden? Sexuelle Belästigung, intime Verhältnisse am Arbeitsplatz, verwanztes Büro? Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den [Namensnennung des Baustadtrats]. Lies über den Link in unserer Bio, was im anonymen Brief im Fall des Berliner Stadtrats steht.“ Ergänzend zum Text wird der Baustadtrat im Foto gezeigt. Er beschwert sich über die Instagram-Berichterstattung, denn darin werde so getan, als habe er jemanden sexuell belästigt. Nur wenn man den empfohlenen Artikel lese, wisse man, dass ein anderer Beamter Frauen sexuell belästigt haben solle. Auch Leserkommentare zeigten, dass dieser falsche Eindruck entstehe. Dadurch würden seine Persönlichkeitsrechte deutlich geschädigt. Die Zeitung bestreitet, dass sie auf Instagram den Eindruck erweckt habe, als hätte der Baustadtrat jemanden sexuell belästigt. Vielmehr werde darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrats ermittele. Die Zitate bezögen sich auf Inhalte aus einem Schreiben, das dieser verschickt haben solle. Die Ermittlungen gegen ihn sowie das damit zusammenhängende Verbot der Amtsausübung seien zudem bereits bekannt gewesen.

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Explodierenden Gas-Transporter mit brennendem E-Auto verwechselt

Unter der Überschrift „Gefahr durch Elektroautos?“ berichtet der Newsletter einer Fachzeitung über Brände von Elektroautos einer bestimmten US-amerikanischen Marke. Aktuell sei ein Video im Umlauf, das einen solchen brennenden Wagen zeige. Das Besondere: Er brenne nicht nur wie eine meterhohe, unlöschbare Gasfackel, sondern in insgesamt 16 infernalen Explosionen schleudere er brennendes, heißes Material meterweit in die Gegend. Dies sei eine Todesfalle für jeden Feuerwehrmann, der sich dem Brand nähern würde. Beigestellt ist ein Screenshot des Videos. Nach Angaben des Beschwerdeführers zeigt das Video in Wirklichkeit kein E-Auto in den USA, sondern einen LKW in Russland, der Gasflaschen geladen hatte und nach einem Unfall explodierte. Die Zeitung trägt vor, dass sie ihre Darstellung in der nächsten Ausgabe korrigiert habe.

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Jägerzeitschrift suggeriert Wolfsangriff auf Wald-Spaziergänger

„Mann nach möglichem Wolfsangriff schwer verletzt“: Unter dieser Überschrift berichtet die Mitgliederzeitschrift eines Jagdverbands über einen Mann in Brandenburg, der bei einem Waldspaziergang mit seinem Hund von einem anderen Tier angegriffen und schwer verletzt worden sei. Dabei habe es sich möglicherweise um den ersten Wolfs-Übergriff auf einen Menschen gehandelt. Die Beschwerdeführerin trägt vor, schon vor der Veröffentlichung des Artikels habe durch eine genetische Untersuchung festgestanden, dass der Angreifer definitiv ein Hund und keineswegs ein Wolf gewesen sei. Im Artikel werde dagegen unterstellt, dass ein Wolf der Verursacher der Verletzungen gewesen sei. Auch die angegebene Anzahl der Wölfe in Brandenburg entspreche nicht den Tatsachen. Wie sich aus amtlichen Zahlen recherchieren lasse, gebe es hier höchstens 540 Wölfe, keineswegs 1000. Außerdem kritisiert die Beschwerdeführerin, dass die Redaktion das beigestellte „reißerische Foto“ eines zähnefletschenden Wolfes nicht als Symbolfoto kenntlich gemacht habe. Der Chefredakteur bestreitet, dass das Ergebnis der genetischen Untersuchung bereits vor dem Druck des Artikels festgestanden habe. Die Redaktion habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Proben sich noch in der Auswertung befänden.

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Irreführende Darstellung zum Kohleverbrauch

„Deutschland in der Kohle-Falle trotz Öko-Ausbau: Unser Strom ist so schmutzig wie seit fünf Jahren nicht“: Unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung online über die CO2-Bilanz der deutschen Stromproduktion. Trotz des beschlossenen Kohle-Ausstiegs habe Deutschland in den vergangenen 30 Tagen mit jeder produzierten Kilowattstunde Strom durchschnittlich 562 Gramm des Treibhausgases CO2 in die Luft geblasen; in den ersten 17 Dezember-Tagen seien es sogar 592 Gramm gewesen. Damit sei der durchschnittliche CO2-Ausstoß so hoch gewesen wie seit fünf Jahren nicht mehr. „Heißt: Deutschland braucht an grauen und windstillen Tagen wieder mehr Kohle als früher.“ Der Beschwerdeführer hält die Hauptstoßrichtung des Artikels für falsch und manipulativ. 2023 sei in den fraglichen Kalenderwochen deutlich weniger Kohle verstromt worden als im Vergleichszeitrum 2022.Die Zeitung beruft sich auf Daten eines Energiedaten-Dienstleisters. Um den CO2-Ausstoß der Energiewirtschaft in einer Dunkelflaute (einer Zeitspanne, in der Sonnen- und Windenergie kaum oder gar nicht zur Verfügung stehen) anschaulich abbilden zu können, sei die Redaktion vom Monatsschema abgewichen und habe den Ausstoß jener 30 Tage errechnet, in denen sich die Dunkelflaute zugetragen habe. Aus den Daten des Dienstleisters gehe hervor, dass in der Monatsansicht zuletzt zu Jahresbeginn 2018 ein höherer CO2-Ausstoß vorgelegen habe als in den für den Artikel maßgeblichen 30 Tagen.

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