Aus unserer Spruchpraxis

Schwarzfahrer im Bericht als „Iraner“ bezeichnet

Nennung der Herkunft des jungen Mannes pressethisch nicht korrekt

Zufällig ist eine Polizistin dabei, als ein junger Mann mit einem Zugbegleiter aneinandergerät, weil der ihn als Schwarzfahrer ertappt hat. Die örtliche Zeitung berichtet. Passage: „Wie die Bundespolizei am Mittwoch mitteilte, war die uniformierte Beamtin zufällig zugegen, als ein 19-jähriger Iraner mit einem Zugbegleiter bei der Fahrkartenkontrolle aneinander geriet.“

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Mann soll seine beiden Töchter getötet haben

Nennung der Herkunft verstößt nicht gegen presseethische Grundsätze

Eine überregionale Tageszeitung berichtet online über die Festnahme eines Mannes, der seine beiden Kinder getötet haben soll. Sie erwähnt dabei, dass die Familie aus Mosambik stamme. Eine Leserin der Zeitung ist der Auffassung, dass der Hinweis auf die Herkunft nicht von öffentlichem Interesse sei und Vorurteile schüren könnte..

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Nationalität von Tatverdächtigem genannt

Iraner soll in Düsseldorf eine 36-jährige Frau erstochen haben

Eine Boulevardzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Frau in Düsseldorf erstochen“ einen Artikel, der über die Fahndung nach einem 44-jährigen Mann berichtet, der eine 36-jährige Frau erstochen haben soll. Nach Informationen der Redaktion handele es sich bei dem Verdächtigen um einen Iraner.

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Herkunft von Vergewaltigern genannt

Richtlinie 12.1: Nach Praxisleitsätzen des Presserats ist dies vertretbar

Unter dem Titel „Jugendliche unter Verdacht“ berichtet eine Regionalzeitung über eine Vergewaltigung. Fünf Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren sollen in einer Stadt in NRW eine junge Frau vergewaltigt haben. Die Verdächtigen stammten alle aus Bulgarien, schreibt die Zeitung.

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Auch der Lübcke-Mörder hat ein Recht auf Privatsphäre

An der Adresse des Täters bestand kein öffentliches Interesse

Eine Regionalzeitung berichtet über die Festnahme des mutmaßlichen Mörders des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Sie zeigt dessen Wohnhaus, nennt den Stadtteil und den Straßennamen. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung dieser Details einen Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit.

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